Herr L. K.
18. August 2026
Gewissenhaft aber überdimensioniert
Die Fa. Luh wurde zwecks einfachen 1:1 Ersatzes einer verschmorten Steckdose an einer bestehenden Elektroanlage angefragt. Nach Feststellung der Ursache des Schmorschadens verursacht durch einen externen Kurzschluss (Gerät oder direkter Kurzschluss der Steckdose) war man nicht bereit die Steckdose 1:1 zu ersetzen. Man wollte den Stromkreis auf den neuesten Stand gemäß VDE Richtline bringen (Nachrüstung eines FI Schalters), obwohl hierfür keine rechtliche Notwendigkeit besteht, da Bestandsschutz!