Wer ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet, benötigt in der Regel einen Energieausweis. Dabei wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauch zurückgreift, wird beim Bedarfsausweis der energetische Zustand des Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften berechnet. Die Kosten für die Ausstellung können sich je nach Ausweisart deutlich unterscheiden. Neben der gewählten Ausführung beeinflussen unter anderem Gebäudeart, Größe und der erforderliche Aufwand für die Datenerfassung den Preis.
- Energieausweis Kosten: Preise in der Übersicht
- Was kostet ein Energieausweis?
- Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Energieausweis?
- Welche Zusatzkosten kommen häufig dazu?
- Kostenbeispiele für einen Energieausweis 2026
- Wann ist welcher Ausweis Pflicht?
- Wie lange gilt ein Energieausweis?
- Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
- Was droht ohne gültigen Ausweis?
- Wann lohnt sich ein Fachbetrieb?
- Gibt es Förderungen oder Steuervorteile?
- Wie kann ich beim Energieausweis Kosten sparen?
- Fazit
- Energieausweis Kosten: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Für die energetische Bewertung eines Gebäudes gibt es den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
- Ein einfacher Verbrauchsausweis kostet online etwa 40 bis 120 Euro, abhängig von Anbieter, Gebäudeart und Datenqualität.
- Mit fachlicher Unterstützung bei der Datenerfassung und Prüfung liegen die Kosten meist bei 100 bis 200 Euro.
- Eine Vor-Ort-Aufnahme mit Gebäudedaten und Fotos erhöht den Preis für einen Verbauchsausweis häufig auf 150 bis 400 Euro.
- Beim Bedarfsausweis sind bei vollständig digital vorliegenden Unterlagen etwa 80 bis 200 Euro üblich. Für ein Einfamilienhaus kostet die Erstellung mit Vor-Ort-Aufnahme meist 300 bis 500 Euro, bei einem Mehrfamilienhaus können die Kosten auf bis zu 1.500 Euro steigen.
Energieausweis Kosten: Preise in der Übersicht
| Kostenposition | Preise | typischer Leistungsumfang |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis, einfache Online-Erstellung | 40 bis 120 Euro | Eigentümer übermittelt Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre sowie Angaben zum Gebäude; keine Energieberatung |
| Verbrauchsausweis mit zusätzlicher fachlicher Unterstützung | 100 bis 200 Euro | Prüfung und Unterstützung bei der Datenerfassung; je nach Anbieter telefonisch, digital oder teilweise vor Ort |
| Verbrauchsausweis mit Vor-Ort-Termin | 150 bis 300 Euro | Aufnahme der Gebäudedaten und Fotodokumentation durch Aussteller |
| Bedarfsausweis, digital ohne Vor-Ort-Termin | 80 bis 200 Euro | Eigentümer liefert Grundrisse, Fotos, Bauteil- und Anlagendaten; Berechnung erfolgt auf Basis der übermittelten Angaben |
| Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus mit Vor-Ort-Aufnahme | 300 bis 500 Euro | Erfassung und Berechnung von Gebäudehülle, Fenstern, Heizung und Warmwassertechnik durch qualifizierte Fachperson |
| Bedarfsausweis für ein Zweifamilienhaus mit Vor-Ort-Aufnahme | 400 bis 600 Euro | zusätzliche Wohneinheit verursachen höheren Aufwand, größere Fläche und komplexere Gebäudedaten |
| Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus | 150 bis 400 Euro | Preis hängt vor allem von Zahl der Wohneinheiten, Vollständigkeit der Verbrauchsdaten und Abrechnungsstruktur ab |
| Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus | 500 bis 1.500 Euro | detaillierte Erfassung der thermischen Hülle und Anlagentechnik; Kosten steigen mit Wohneinheiten und Gebäudekomplexität |
| zusätzliche Wohneinheiten | ab 50 Euro | häufig pauschal oder individuell kalkuliert |
Die Gesamtkosten sollten möglichst als Festpreis vereinbart werden, in dem alle Kostenfaktoren verständlich und transparent aufgeführt sind. Einen Energieausweis dürfen nur Personen ausstellen, die die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen. Bei bestimmten Förderprogrammen des Bundes ist zudem die Einbindung eines entsprechend qualifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Eine Übersicht geprüfter Experten bietet die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierte Energieeffizienz-Expertenliste. [1]
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Energieausweis kostet je nach Ausweisart und Aufwand etwa 40 bis 1.500 Euro. Ein einfacher Verbrauchsausweis liegt meist bei 40 bis 400 Euro, während ein detaillierter Bedarfsausweis etwa 200 bis 1.500 Euro kosten kann. Die große Preisspanne ergibt sich vor allem aus dem unterschiedlichen Aufwand. Für den Verbrauchsausweis werden hauptsächlich die Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre benötigt. Beim Bedarfsausweis fließen dagegen zahlreiche Angaben zur Gebäudehülle und Anlagentechnik in die Berechnung ein. Deshalb ist diese Variante in der Regel teurer.
Ein einfacher Verbrauchsausweis, der online erstellt wird, kostet etwa 40 bis 120 Euro. Mit fachlicher Unterstützung können bis zu 200 Euro anfallen. Eine zusätzliche Vor-Ort-Aufnahme erhöht den Preis auf bis zu 300 Euro. Beim digitalen Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin liegen die Kosten meist zwischen 80 und 200 Euro. Wird das Gebäude vor Ort aufgenommen, kostet der Ausweis für ein Einfamilienhaus bis zu 300 Euro. Bei einem Zweifamilienhaus können sich die Kosten auf bis zu 600 Euro erhöhen. Mit jeder weiteren Wohneinheit steigt der Aufwand für die Datenerfassung und Berechnung, sodass bei größeren Mehrfamilienhäusern Kosten von bis zu 1.500 Euro möglich sind.
Nicht jeder Eigentümer kann frei zwischen beiden Varianten wählen. Für bestimmte ältere Wohngebäude schreibt das Gebäudeenergiegesetz einen Bedarfsausweis vor. Der Preisunterschied ist daher nicht lediglich auf einen größeren Leistungsumfang zurückzuführen, sondern auch auf die unterschiedlichen Berechnungsverfahren. Vor der Beauftragung sollte deshalb zunächst geklärt werden, welche Ausweisart für das Gebäude zulässig und erforderlich ist.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Energieausweis?
- Art des Ausweises: Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der vergangenen Jahre und ist deshalb meist günstiger. Der Bedarfsausweis verlangt dagegen eine detaillierte Aufnahme der Bauteile und kostet deshalb ein Vielfaches des Verbrauchsausweises.
- digitale Datenübermittlung durch Eigentümer: Liefert der Eigentümer Fotos und Daten selbst, entfällt der Aufschlag für den Ortstermin des Anbieters.
- Anzahl der Wohneinheiten: Oberhalb der im Grundpreis enthaltenen Zahl wird jede weitere Einheit einzeln berechnet.
- Größe des Gebäudes: Je mehr Bauteile zu erfassen sind und je komplexer die Gebäudestruktur ist, desto höher fällt der Aufwand und somit die Kosten aus.
- Heizsystem und Unterlagen: Fehlende Baupläne und eine unübersichtliche Anlagentechnik verlängern die Datenaufnahme spürbar.
Welche Zusatzkosten kommen häufig dazu?
- Vor-Ort-Termin: Eine persönliche Aufnahme durch den Fachmann erhöht den Gesamtpreis. Sie wird vor allem dann erforderlich, wenn keine ausreichenden und nachvollziehbaren Daten, Fotos oder Bauunterlagen vorliegen.n der Regel notwendig, wenn keine nachvollziehbare Daten (Fotos und Baudokumente) vorgelegt werden können.
- fehlende Bauunterlagen: Muss das Gebäude zunächst aufgemessen werden, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die nicht automatisch im Preis des Energieausweises enthalten ist.
- gewerbliche und gemischt genutzte Gebäude: Bei solchen Immobilien wird der Energieausweis häufig nach unterschiedlichen Nutzungszonen wie Büro, Lager oder Verkaufsfläche erstellt. Zusätzliche Zonen erhöhen den Berechnungsaufwand und können den Preis um mehrere hundert Euro steigern.
Kostenbeispiele für einen Energieausweis 2026
Die folgenden Kostenbeispiele zeigen, in welcher Größenordnung sich die Preise bewegen können. Der tatsächliche Betrag hängt jedoch vom Gebäude, der gewählten Ausweisart und dem individuellen Aufwand für die Datenerfassung und Berechnung ab.
Beispiel 1: Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten
Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten liegen die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Abrechnungsjahre vollständig vor. Der Eigentümer stellt die Daten selbst bereit.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Erstellung des Verbrauchsausweises | 200 Euro |
| Prüfung und Verarbeitung der Verbrauchsdaten | 50 Euro |
| Gesamtkosten | 250 Euro |
Beispiel 2: Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus inklusive Vor-Ort-Termin
Auch in diesem Fall umfasst das Gebäude sechs Wohneinheiten. Die Verbrauchsdaten werden vom Eigentümer bereitgestellt. Zusätzlich übernimmt der Aussteller die Aufnahme der relevanten Gebäudedaten vor Ort und erstellt eine Fotodokumentation.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Erstellung und Berechnung des Verbrauchsausweises | 180 Euro |
| Vor-Ort-Aufnahme der Gebäudedaten | 60 Euro |
| Anfahrt und Fotodokumentation | 40 Euro |
| Gesamtkosten | 280 Euro |
Beispiel 3: Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten
Bei einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten wird ein Bedarfsausweis erstellt. Die vorhandenen Bauunterlagen werden vollständig zur Verfügung gestellt. Für die Berechnung müssen unter anderem Gebäudehülle, Fenster, Heizung und Warmwassertechnik berücksichtigt werden.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Aufnahme und Prüfung der Gebäudedaten | 150 Euro |
| Erfassung der Gebäudehülle und Fenster | 180 Euro |
| Erfassung und Bewertung der Anlagentechnik | 150 Euro |
| Energetische Berechnung | 150 Euro |
| Ausstellung und Dokumentation des Energieausweises | 70 Euro |
| Gesamtkosten | 700 Euro |
Die Einzelpositionen in den Kostenbeispielen dienen der Veranschaulichung der möglichen Kostenbestandteile. Anbieter kalkulieren Energieausweise häufig als Gesamtpreis, sodass die tatsächliche Aufteilung der Kosten abweichen kann.
Wann ist welcher Ausweis Pflicht?
| Situation | erforderlicher Energieausweis |
|---|---|
| Neubau eines Gebäudes | Bedarfsausweis |
| Bestehendes Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 | Bedarfsausweis, sofern das Gebäude bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung nicht mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht |
| Bestehendes Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag ab dem 1. November 1977 | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Bestehendes Wohngebäude mit mindestens fünf Wohnungen | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung | Vorlage eines gültigen Energieausweises; eine Neuerstellung ist nur nötig, wenn noch kein gültiger Ausweis vorliegt und keine gesetzliche Ausnahme gilt |
| Änderung von Außenbauteilen im Rahmen eines Gesamtgebäudenachweises nach GEG | Bedarfsausweis, wenn der energetische Nachweis für das gesamte Gebäude geführt wird |
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Ein Energieausweis wird für zehn Jahre ausgestellt. [3] Vor Ablauf dieser Frist kann er seine Gültigkeit trotzdem verlieren, nämlich dann, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Bedarfsausweis nötig wird. Die Regeln dazu stehen im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, kurz GModG. Wer ohnehin saniert, sollte den Ausweis deshalb erst danach erstellen lassen, sonst zahlt er ihn im ungünstigen Fall zweimal.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ausstellen darf nur, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, und dafür gibt es mehrere Wege. Dazu gehören einschlägige Hochschulabschlüsse wie Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung oder Elektrotechnik, daneben bestimmte Handwerksqualifikationen sowie staatlich anerkannte und geprüfte Techniker, jeweils mit weiteren Anforderungen. [4] Ein Elektrofachbetrieb ist damit nicht schon wegen seines Gewerks berechtigt. Die Gebäudedaten liefert im Regelfall der Eigentümer, und die ausstellende Person muss sie prüfen und darf zweifelhafte Angaben nicht verwenden. [5]
Was droht ohne gültigen Ausweis?
Verstöße gegen die Vorlage- und Übergabepflichten, gegen diese Pflichtangaben und das unberechtigte Ausstellen sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 10.000 Euro. [6] Liegt bei einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bereits ein Ausweis vor, gehören Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, die wesentlichen Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse in die Anzeige. [7]
Wann lohnt sich ein Fachbetrieb?
Beim Bedarfsausweis lohnt sich die Aufnahme durch eine Fachperson vor Ort, weil die Erfassung der Bauteile für Laien schwer korrekt zu leisten ist. Beim Verbrauchsausweis reicht dagegen oft die eigene Zulieferung von Abrechnungen und Fotos, was den Preis um den Aufschlag für den Ortstermin senkt. Achten Sie beim Angebotsvergleich darauf, wie viele Wohneinheiten im Grundpreis stecken, wer die Verbrauchsdaten beschafft und ob eine Beratung dabei ist.
Gibt es Förderungen oder Steuervorteile?
Die Ausstellung eines Energieausweises wird nicht als eigenständige Leistung gefördert. Anders sieht es bei einer umfassenden Energieberatung oder bei energetischen Sanierungsmaßnahmen aus. Für bestimmte Beratungen stehen Förderprogramme zur Verfügung, während Sanierungsmaßnahmen beispielsweise über Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt werden können. Die Kosten für den Energieausweis selbst sind davon zu unterscheiden und müssen in der Regel separat bezahlt werden.
Ist ein Energieausweis steuerlich absetzbar?
Das amtliche Einkommensteuer-Handbuch führt die Erstellung eines Energiepasses in seiner Beispielliste zu den Steuerermäßigungen ausdrücklich als nicht begünstigt und ordnet sie den Gutachtertätigkeiten zu. [8] Für das Dokument selbst bleibt damit kein Abzug. Die eigene Steuerermäßigung nach § 35c EStG betrifft energetische Sanierungsmaßnahmen an einem selbst genutzten Wohngebäude und die zugehörige Baubegleitung. [9] Bei vermieteten Objekten gelten andere Regeln, und das gehört in die Hand des Steuerberaters.
Wie kann ich beim Energieausweis Kosten sparen?
- Zulässigkeit frühzeitig klären: Nur wenn der Verbrauchsausweis erlaubt ist, bringt der Preisvergleich mit dieser Variante etwas.
- Daten selbst liefern: Wer Abrechnungen und Fotos bereitstellt, spart den Aufschlag für die Aufnahme durch den Anbieter.
- Grundpreis auf Wohneinheiten prüfen: Anbieter schneiden die enthaltene Zahl unterschiedlich zu, was den Vergleich zweier Angebote verzerrt.
- Sanierung abwarten: Nach größeren Änderungen am Gebäude kann ein neuer Ausweis fällig werden, was den alten wertlos macht.
- Beratung getrennt beauftragen: Wer nur das Dokument braucht, zahlt für Empfehlungen zur Sanierung nicht mit.
Fazit
Die Kosten für einen Energieausweis richten sich vor allem nach der Gebäudeart und -größe, der Zahl der Wohneinheiten sowie der Qualität der vorhandenen Unterlagen. Auch der Aufwand für die Datenerfassung und Berechnung wirkt sich auf den Preis aus. Ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger, da er hauptsächlich auf bereits vorhandenen und witterungsbereinigten Verbrauchsdaten basiert. Für einen Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes dagegen rechnerisch ermittelt, was in der Regel eine umfangreichere Erfassung und Prüfung der Gebäudedaten erfordert. Welche Ausweisart infrage kommt, ist gesetzlich geregelt.
Energieausweis Kosten: Häufig gestellte Fragen
Reicht ein Ausweis für mehrere Wohnungen im Haus?
Der Ausweis wird für das Gebäude ausgestellt und nicht je Wohnung. Die Zahl der Wohneinheiten wirkt sich über die Zuschläge auf den Preis aus.
Kann ich den Ausweis vollständig online beauftragen?
Anbieter unterscheiden zwischen Varianten mit eigener Aufnahme und solchen, bei denen Sie Daten und Fotos hochladen. Beide führen zu einem gültigen Dokument.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Energieausweises hängt vor allem davon ab, wie vollständig die benötigten Unterlagen vorliegen. Fehlen beispielsweise Verbrauchsabrechnungen oder Baupläne, kann die Nachforderung der fehlenden Unterlagen den Vorgang verlängern.
Was passiert mit dem Ausweis nach dem Verkauf?
Der Ausweis gehört zum Gebäude und geht an den Käufer über. Für eine spätere Vermietung kann er weiterverwendet werden, solange er gültig ist.
Braucht ein Neubau sofort einen Ausweis?
Bei der Errichtung eines Gebäudes ist ein Bedarfsausweis auf Grundlage des fertiggestellten Hauses auszustellen. Ein Verbrauchsausweis wäre mangels Verbrauchsdaten auch gar nicht möglich.
Quellen
[1] Verbraucherzentrale, www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-24058. Zugegriffen 11. September 2026.
[2] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html. Zugegriffen 11. September 2026.
[3] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/geg/__79.html. Zugegriffen 11. September 2026.
[4] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/geg/__88.html. Zugegriffen 11. September 2026.
[5] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/geg/__83.html. Zugegriffen 11. September 2026.
[6] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html. Zugegriffen 11. September 2026.
[7] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/geg/__87.html. Zugegriffen 11. September 2026.
[8] Bundesministerium der Finanzen, esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anlage-1.pdf. Zugegriffen 11. September 2026.
[9] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html. Zugegriffen 11. September 2026.