Elektriker.org Icon
Elektroinstallation

Baustrom-Kosten: Was kostet ein Baustromanschluss & Baustrom? [2026]

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 05. November 2026
Lesedauer: 17 Minuten
© roman023 / istockphoto.com

Bevor auf einer Baustelle die erste Maschine anläuft, braucht sie eine eigene, zeitlich befristete Stromversorgung. Dazu gehören der Anschluss durch den zuständigen Netzbetreiber und der Baustromverteiler, den ein Elektrofachbetrieb stellt. Die Höhe hängt vor allem vom Netzgebiet und von der Standzeit des Verteilers ab. Wer beide Leistungen auseinanderhält, kann Angebote besser vergleichen und später nachvollziehen, welcher Posten von wem stammt.

Alles auf einen Blick:

  • Der Netzbetreiber kann für einen befristeten Baustromanschluss bis 40 Kilowatt 300 Euro aufwärts verlangen. Bis 150 Kilowatt liegt sein Entgelt je nach Netzgebiet bei 420 bis 610 Euro. Manche Betreiber staffeln aber auch nach Absicherung und Anschlussart statt nach Leistungsgrenze
  • Welcher Betrag für Sie gilt, hängt vom Netzbetreiber Ihres Grundstücks ab. Die Entgelte können je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen und gelten nur bis zu einer festgelegten Leistungsgrenze.
  • Für einen Baustromverteiler können einschließlich 3 Monaten Standzeit ab 430 Euro anfallen, für jeden weiteren Mietmonat müssen Sie mit 70 Euro mindestens rechnen.
  • Für die Anmeldung des Stromzählers durch den Fachbetrieb können zusätzlich 90 Euro und mehr anfallen, für die Abmeldung werden im Durchschnitt 60 Euro berechnet.
  • Stromverbrauch und Energieliefervertrag kommen als laufender Block hinzu und richten sich nach dem Bauvorhaben.

Baustrom-Kosten: Preise in der Übersicht

KostenpositionKostenLeistungsumfang
Baustromanschluss des Netzbetreibers bis 40 kWab 300 Euro
  • Herstellung und spätere Demontage des Anschlusses
  • An- und Abklemmen der elektrischen Anlage
  • Ein- und Ausbau des Zählers
befristeter Anschluss bis 150 kW420 bis 610 Euro
  • An- und Abklemmen des bereitgestellten Verteilers
  • Ein- und Ausbau der Messeinrichtung
  • Höhe je nach Netzgebiet
vorübergehender Kabelanschluss bis 100 Aab 320 Euro
  • Kabel an vorhandenem Hausanschlusskasten, Kabelverteilerschrank oder Station
  • Direktmessung bis 100 A
Baustromverteiler am Kabelverteilerschrank (Leistung des Elektrofachbetriebs)ab 390 Euro
  • Aufstellen, Anschließen, VDE-Messung und Abholung
  • Schrankmiete kann hinzukommen
Baustromverteiler stellen mit 3 Monaten Standzeitab 430 Euro
  • Stellen des Verteilers einschließlich 3 Monatenerforderliche Erdung kann zusätzlich berechnet werden
jeder weitere Mietmonat des Verteilersab 70 Euro
  • Verteiler bleibt vor Ort
Anmeldung des Stromzählersab 90 Euro
  • Anmeldung eines Zählers durch den Fachbetrieb
Abmeldung des Stromzählersab 60 Euro
  • Abmeldung, sofern nicht im Servicepaket enthaltenfällt beim Rückbau an

Benötigen Sie Hilfe für Ihr Elektroprojekt?
Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.

Was kostet ein Baustromanschluss?

Für einen Baustromanschluss bis 40 Kilowatt kann der Netzbetreiber 300 Euro aufwärts verlangen. Ein solches Entgelt kann dabei die Herstellung, den späteren Rückbau sowie den Ein- und Ausbau des Zählers abdecken. Für befristete Anschlüsse bis 150 Kilowatt liegt das Entgelt je nach Netzgebiet zwischen 420 und 610 Euro. Lässt sich an vorhandene Infrastruktur anschließen, können für einen vorübergehenden Kabelanschluss bis 100 Ampere ab 320 Euro anfallen. Welcher Wert für Sie gilt, richtet sich nach dem zuständigen Netzbetreiber. Zu diesem Entgelt kommt der Verteiler selbst, den der Elektrofachbetrieb getrennt abrechnet. Für das Stellen einschließlich drei Monaten Standzeit fallen etwa 430 Euro an, danach circa 70 Euro für jeden weiteren Monat. Die Anmeldung des Zählers kostet als eigener Posten 90 Euro aufwärts und die Abmeldung 60 Euro, sofern diese nicht bereits im Angebotspaket enthalten ist. Damit erreicht selbst eine kurze Bauzeit beim Fachbetrieb den mittleren dreistelligen Bereich. Lassen Sie sich am besten die Leistungen von Netzbetreiber und Fachbetrieb vor Baubeginn getrennt beziffern.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

  • zuständiger Netzbetreiber: Für vergleichbare befristete Anschlüsse bis 150 Kilowatt unterscheiden sich die Entgelte je nach Netzgebiet deutlich.
  • Art des Anschlusses: Ein Kabelanschluss an vorhandene Infrastruktur wird anders bepreist als ein eigens hergestellter Anschluss.
  • Mietdauer des Verteilers: Ist im Grundpreis eine Standzeit enthalten, wächst der Betrag danach mit jedem weiteren Mietzeitraum.
  • Leistungsbedarf: Standardpreise gelten nur bis zu einer festgelegten Leistungsgrenze, die je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen kann.
  • Stromverbrauch: Der verbrauchsabhängige Block steigt mit den bezogenen Kilowattstunden und richtet sich nach dem Energieliefervertrag.


Welche Zusatzkosten können beim Baustrom anfallen?

  • Schrankmiete am Kabelverteilerschrank: Stellt der Netzbetreiber den Verteiler am Kabelverteilerschrank bereit, kann eine Schrankmiete ab 10 Euro je angefangene Woche hinzukommen.
  • wiederholte Inbetriebsetzung: Jede weitere Inbetriebsetzung über die erste hinaus kann 60 Euro und mehr kosten.
  • zweiter Einsatz vor Ort: Wird ein zweiter Einsatz des Fachbetriebs vor Ort nötig, können für die Anfahrt je nach Betrieb und Region 30 bis 80 Euro anfallen, unabhängig vom Netzentgelt.
  • Kreuzerder als eigene Position: Ein notwendige Erdung kann gesondert berechnet werden. Lassen Sie sich die Höhe im Angebot nennen.
  • Stromverbrauch und Messstellenbetrieb: Diese beiden Blöcke laufen während der ganzen Bauzeit weiter und richten sich nach Vertrag und Zählertyp.
  • wiederkehrende Prüfungen: Je nach Vertrag stecken sie im Mietpreis, oder Sie beauftragen sie gesondert.

Kostenbeispiele für Baustrom 2026

Die Beispiele zeigen anhand angenommener Standzeiten von drei, vier und sechs Monaten, wie sich die Kosten beim Fachbetrieb verändern. Enthalten sind das Stellen des Verteilers, die Mietmonate und die Zähleranmeldung. Netzbetreiberentgelt, Kreuzerder und Verbrauch sind nicht enthalten.

Beispiel 1: drei Monate Standzeit im Grundpreis

Rohbau und Ausbau sind in einem Quartal durch und der Verteiler kann danach abgeholt werden. Die im Grundpreis enthaltenen drei Monate reichen damit genau aus.

PostenKosten
Verteiler stellen mit 3 Monaten430 Euro
Anmeldung des Stromzählers90 Euro
Gesamtkosten520 Euro

Beispiel 2: ein Monat Verzug beim Innenausbau

Der Innenausbau zieht sich, und der Verteiler bleibt länger stehen als geplant. Für diesen einen zusätzlichen Mietmonat berechnet der Betrieb seinen Monatssatz.

PostenKosten
Verteiler stellen mit 3 Monaten430 Euro
1 weiterer Mietmonat70 Euro
Anmeldung des Stromzählers90 Euro
Gesamtkosten590 Euro

Beispiel 3: halbes Jahr bis zur Fertigstellung

Bei einem Vorhaben über sechs Monate steht der Verteiler doppelt so lange wie im Grundpreis vorgesehen. Drei weitere Mietmonate kommen dadurch zusammen.

PostenKosten
Verteiler stellen mit 3 Monaten430 Euro
3 weitere Mietmonate210 Euro
Anmeldung des Stromzählers90 Euro
Gesamtkosten730 Euro

Jede dieser Summen erfasst allein die Kosten beim Fachbetrieb. Das Entgelt des zuständigen Netzbetreibers ab 300 Euro kommt immer hinzu, beim Rückbau außerdem die Abmeldung des Zählers ab 60 Euro. Und natürlich die Anfahrt.

Kostenrechner für Baustrom

Interaktiver Kostenrechner

Kostenrechner für Baustrom

Berechnen Sie die Kosten für den Baustromverteiler bei längerer Bauzeit.

Optionale Zusatzkosten
Berechnungsergebnis500 €70 Euro je weiterem Mietmonat

Der Baustromanschluss beim Netzbetreiber ist nicht eingerechnet.

Die tatsächlichen Gesamtkosten können je nach Arbeitsumfang, baulichen Gegebenheiten und regionalen Preisen variieren. Das Berechnungsergebnis des Rechners dient lediglich als erste Orientierung und ersetzt kein verbindliches Angebot.



Darf ich Baustrom selbst anschließen?

Einen Baustromanschluss dürfen Sie nicht in Eigenleistung herstellen. Errichten, erweitern oder ändern darf die elektrische Anlage nur der Netzbetreiber selbst oder ein Unternehmen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. [1] Die gesetzliche Ausnahme betrifft bestimmte Instandhaltungsarbeiten und ist keine allgemeine Freigabe für Eigenleistung beim Herstellen eines Baustromanschlusses. Die Anmeldung des Anschlusses beim Netzbetreiber und später die Abmeldung kann der beauftragte Elektrofachbetrieb übernehmen. Wo genau die Zuständigkeit vom Netzbetreiber auf den Fachbetrieb übergeht, hängt vom vorgegebenen Anschlusspunkt und vom regionalen Ablauf ab. Fragen Sie diese Grenze früh ab, denn von ihr hängt ab, wer welchen Posten abrechnet.

Muss der Baustromverteiler geprüft werden?

Die Baustromversorgung muss nach der Montage vor der Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig geprüft werden.. Unterliegt ein Arbeitsmittel schädigenden Einflüssen, muss es eine befähigte Person zusätzlich wiederkehrend prüfen. Diese Pflichten werden in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. [2] Ein privater Bauherr wird nicht schon dadurch zum Adressaten, dass er einen Verteiler kauft oder mietet. Die auf der Baustelle tätigen Unternehmen haben jeweils eigene Arbeitsschutzpflichten. Für nichtstationäre Anlagen sind einzelne Prüfungen näher konkretisiert. Für die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen gilt ein Monat, und die Prüfeinrichtung von Fehlerstrom-Schutzschaltern ist arbeitstäglich zu betätigen. [3] Das sind Fristen für einzelne Schutzmaßnahmen und keine pauschale Monatsfrist für eine vollständige Prüfung des gesamten Verteilers. Bei Mietverteilern lohnt der Blick in den Vertrag, weil Prüfungen dort bereits enthalten sein können.

Baustromverteiler mieten oder kaufen?

Ob sich der Kauf eines Baustromverteilers gegenüber der Miete lohnt, hängt vor allem an der geplanten Standzeit. Steht der Verteiler wie in Beispiel 3 ein halbes Jahr, kommen für Stellen und Miete 640 Euro zusammen. Rechnen Sie die erwarteten Monate gegen die Monatsmiete, die nach der enthaltenen Standzeit ab 70 Euro betragen kann. Bedenken Sie dabei, dass ein gekaufter Verteiler geprüft, gelagert und später entsorgt werden muss. Beim Mietverteiler können die Prüfungen dagegen schon im Vertrag stecken. Bei kurzen Bauzeiten bleibt die Miete deshalb die überschaubarere Variante. Klären Sie vor der Entscheidung, wie lange der Bau realistisch dauert und ob der Mietvertrag die Prüfungen einschließt.

Welche Rechte haben Sie bei Mängeln?

Bei Mängeln richten sich Ihre Rechte nach dem jeweiligen Vertrag und nicht nach dem Gerätekaufrecht. Ist die Elektroarbeit mangelhaft, können Sie zunächst verlangen, dass der Betrieb den Mangel behebt. Unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder die Beseitigung des Mangels in eigener Regie in Betracht. Die Verjährung richtet sich nach der Art des Werks, weshalb eine Gewährleistungsfrist aus dem Gerätekauf nicht einfach übertragbar ist. Beim gemieteten Verteiler gelten die mietvertraglichen Regeln. Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und bei Sach- oder Rechtsmängeln kommt eine Minderung der Miete in Betracht. [4]

Gibt es Förderungen oder Steuervorteile?

Beim Baustrom kommt der Steuerabzug für Handwerkerleistungen nur beim Umbau oder der Sanierung eines bestehenden Haushalts infrage, und eine Förderung setzt ein Programm voraus, das die Baustromversorgung einschließt.

Gilt die Steuerermäßigung auch beim Neubau?

Beim Neubau gilt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen grundsätzlich nicht. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind davon ausgenommen, und als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung. [5] Die Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG deckt Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ab. Sie beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten einschließlich in Rechnung gestellter Maschinen- und Fahrtkosten. Erforderlich sind eine Rechnung sowie die Zahlung auf das Konto des Betriebs statt in Bargeld. [6]

Hinweis für 2027
Ab 2027 soll sich die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen ändern. Der bisherige Anteil von 20 Prozent soll auf 15 Prozent sinken. [7]

Was gilt beim Umbau eines bestehenden Hauses?

Bauen oder sanieren Sie einen bereits bestehenden Haushalt um und gehört die Baustromversorgung dazu, kann die Steuerermäßigung infrage kommen. Dann kommt es darauf an, ob die konkret abgerechnete Leistung die Voraussetzungen erfüllt und welcher Anteil der Arbeitskosten auf der Rechnung steht. Lassen Sie den Arbeitskostenanteil deshalb vor der Zahlung getrennt ausweisen.

Was muss ich vor dem Anschluss von Baustrom beachten?

Stimmen Sie den Baustromanschluss frühzeitig mit dem zuständigen Netzbetreiber ab und beauftragen Sie einen zugelassenen Elektrofachbetrieb mit der Installation und Prüfung. Klären Sie vorab, welche Anschlussleistung und Steckdosen Sie für Ihre Geräte benötigen.

Wie kann ich beim Baustrom Kosten sparen?

  • Zuständigkeiten trennen lassen: Klären Sie vorab, welche Leistung im Netzentgelt und welche im Preis des Fachbetriebs steckt. Das betrifft vor allem An- und Abklemmen, Zählermontage, Verteiler, Anmeldung und Rückbau.
  • Paketpreise prüfen: Prüfen Sie, ob ein Angebot den Verteiler samt Standzeit bereits enthält, damit Sie dieselbe Leistung nicht doppelt einplanen.
  • Mietdauer realistisch planen: Legen Sie die Standzeit des Verteilers anhand Ihres Bauzeitenplans fest, denn nach der enthaltenen Grundstandzeit kostet jeder weitere Monat ab 70 Euro.
  • Prüfleistungen vor Vertragsabschluss klären: Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Vermieter die Prüfungen bereits einbezieht und Ihnen so eine separate Beauftragung erspart.
  • Leistungsgrenze passend wählen: Klären Sie den Leistungsbedarf vorab, denn für eine geringere Anschlussleistung kann ein niedrigeres Standardentgelt gelten.


Fazit

Baustrom setzt sich aus der Leistung des Netzbetreibers und der Arbeit des Fachbetriebs zusammen, die beide getrennt abrechnen. Die Höhe hängt vor allem davon ab, wie lange der Verteiler auf der Baustelle steht. Daneben zählen die benötigte Anschlussleistung und die Art des Anschlusses, außerdem An- und Abmeldung sowie der spätere Rückbau. Eine belastbare Einschätzung ergibt sich deshalb erst, wenn die Angebote beider Seiten nebeneinanderliegen und die Bauzeit realistisch geplant ist.

Baustrom-Kosten: Häufig gestellte Fragen

Fallen beim Rückbau noch einmal Kosten an?

Beim Rückbau können noch einmal Kosten anfallen, etwa für die Abmeldung des Zählers beim Fachbetrieb 60 Euro aufwärts. Die Demontage des Anschlusses kann dagegen auch schon im Entgelt des Netzbetreibers enthalten sein. Fragen Sie vor der Beauftragung nach, ob das bei Ihrem Netzbetreiber so ist.

Wer ist für die Sicherheit der Baustromversorgung zuständig?

Die ausführenden Unternehmen müssen als Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Beschäftigten eine sichere Baustromversorgung nutzen. Private Bauherren übernehmen diese arbeitsschutzrechtlichen Pflichten nicht allein dadurch, dass sie einen Baustromverteiler kaufen oder mieten.

Welche Kontrollen sind beim Baustrom täglich erforderlich?

Eingewiesene Personen sollen arbeitstäglich auf sichtbare Schäden achten und die Funktion der FI-Schutzschalter über die Prüftaste kontrollieren. Diese Kontrollen ersetzen weder die monatliche Prüfung der FI-Schutzmaßnahmen noch die regelmäßige Prüfung der gesamten Anlage.

Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html. Zugegriffen 8. September 2026.

[2] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html. Zugegriffen 8. September 2026.

[3] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, publikationen.dguv.de/vorschrift3da. Zugegriffen 8. September 2026.

[4] Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 535, 536, 634 und 634a, www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html. Zugegriffen 8. September 2026.

[5] Bundesministerium der Finanzen, ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/Anhang-27b. Zugegriffen 8. September 2026.

[6] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html. Zugegriffen 8. September 2026.

[7] Bundesministerium der Finanzen, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStReformG-2027/0-Gesetz.html. Zugegriffen 7. Oktober 2026.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone Blaß, gelernte Journalistin mit über 30 Jahren Berufserfahrung, ist Senior-Online-Redakteurin bei Elektriker.org und berichtet umfassend über alle Themen rund um Elektrik und Elektroinstallation. Dazu gehören auch Sicherheitstechnik, Smart Home und E-Mobilität. Bei der fachlichen Aufbereitung ihrer Inhalte verbindet sie journalistische Expertise mit der praktischen Erfahrung, die sie durch den Umbau zweier Reihenhäuser gewinnen konnte. Simone Blaß kennt also die Herausforderungen, vor die Immobilienbesitzer gestellt werden, aus erster Hand. Für ihre Artikel führt sie unter anderem Interviews mit Experten aus der Elektrobranche, sodass der Leser fundierte Informationen, praxisnahe Orientierung und direkt umsetzbare Tipps erhält.