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Elektroinstallation

Hausanschluss Strom Kosten: Was kostet der Stromanschluss für ein Haus? [2026]

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2026
Lesedauer: 17 Minuten
© Viktor Kintop / istockphoto.com

Beim Stromhausanschluss gibt es keinen Markt, auf dem Sie vergleichen könnten. Zuständig ist immer der Netzbetreiber Ihres Gebiets und er legt auch die Entgelte fest. Was Sie zahlen, hängt deshalb von Ihrem Netzgebiet und der Länge der Leitung über Ihr Grundstück ab. Ebenso wichtig sind die beantragte Anschlussleistung und die Frage, ob Sie den Graben selbst ausheben.

Alles auf einen Blick:

  • Einen bundesweiten Festbetrag für Hausanschlüsse gibt es nicht. Jeder Netzbetreiber rechnet nach seinem eigenen Preisblatt ab.
  • Der Anschluss im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze beginnt bei rund 550 Euro.
  • Für die Leitung auf dem eigenen Grundstück können 40 Euro je Meter und mehr dazukommen.
  • Der Tiefbau auf Privatgrund kostet ab 150 Euro je Meter und ist bei einer Leitung von 15 Metern der größte Posten.
  • Bis einschließlich 30 Kilowatt darf in der Niederspannung kein Baukostenzuschuss verlangt werden.

Hausanschluss Strom Kosten: Preise in der Übersicht

KostenpositionKostenLeistungsumfang
Standardanschluss als Gesamtbetragab 2.250 Euro
  • vollständiger Kabelanschluss bis ins Gebäude
  • Höhe je nach Netzgebiet
Anschluss im öffentlichen Bereichab 550 Euro
  • bis zur Grundstücksgrenze
  • ohne die Strecke auf Privatgrund
Tiefbau im öffentlichen Bereichab 1.400 Euro
  • Grabarbeit auf öffentlichem Grund
Anschlussleitung auf dem eigenen Grundstückab 40 Euro je Meter
  • Leitung ab der Grundstücksgrenze
  • Grabarbeit als eigene Position
Tiefbau auf dem eigenen Grundstückab 150 Euro je Meter
  • Graben samt Verfüllung
  • in Eigenleistung vermeidbar
Kernbohrung für die Hauseinführungab 300 Euro
  • Durchbruch durch die Kellerwand
  • kann zusätzlich berechnet werden
Baukostenzuschuss oberhalb von 30 Kilowattab 50 Euro je Kilowatt
  • für jedes Kilowatt über der Freigrenze von 30 Kilowatt

Die Beträge können je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen, denn jeder Netzbetreiber legt seine Entgelte selbst fest. Einen bundesweiten Festbetrag für Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses gibt es nicht. [1] Entscheidend ist deshalb das Preisblatt Ihres eigenen Netzbetreibers.


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Was kostet ein Stromhausanschluss?

Für einen Standardanschluss bis ins Gebäude kann Ihr Netzbetreiber ab 2.250 Euro verlangen, die genaue Höhe legt er in seinem Preisblatt fest. Für die Kernbohrung durch die Kellerwand kann er zusätzlich 300 Euro und mehr berechnen. Rechnet Ihr Netzbetreiber die Strecke dagegen getrennt ab, wird der Anschluss im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze mindestens 550 Euro kosten. Von dort an kommen für die Leitung ab 40 Euro je Meter und für den Tiefbau ab 150 Euro je Meter hinzu. Bei 15 Metern über den Vorgarten sind das allein 600 Euro für die Leitung und 2.250 Euro für den Graben. Der Tiefbau ist damit der größte Einzelposten und zugleich der Posten, den Sie selbst durch Eigenleistung senken können. Die übrigen Positionen gibt das Preisblatt vor. Weil jedes Netzgebiet seine Positionen anders zuschneidet, gelten die genannten Werte nur als erste Orientierung. Fordern Sie daher vor der Planung das Preisblatt Ihres Netzbetreibers an.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

  • zuständiges Netzgebiet: Entgelte und Zuschüsse legt der örtliche Verteilnetzbetreiber fest, ein Wechsel ist nicht möglich.
  • Länge der Leitung auf Privatgrund: Das Preisblatt Ihres Netzbetreibers kann eine Freistrecke enthalten oder ab der Grundstücksgrenze jeden Meter abrechnen.
  • Tiefbau und Oberfläche: Der Graben ist ein großer Kostenblock, und gepflasterte oder befestigte Flächen verteuern ihn zusätzlich.
  • Höhe der Anschlussleistung: Oberhalb von 30 Kilowatt kommt in der Niederspannung ein Baukostenzuschuss je Kilowatt dazu.
  • Standard oder Sonderausführung: Lage, Bodenverhältnisse und andere Abweichungen vom Standardfall können aus dem Pauschalpreis herausführen.

Welche Zusatzkosten können anfallen?

  • Kernbohrung durch die Kellerwand: Der Durchbruch für die Hauseinführung kann als eigene Position mit rund 300 Euro dazukommen.
  • Baukostenzuschuss ab 31 Kilowatt: Oberhalb der Freigrenze kann der Zuschuss 50 Euro aufwärts je weiterem Kilowatt betragen.
  • Zählerschrank nach Vorgabe: Der Netzbetreiber gibt die Ausführung vor, ein vorhandener Schrank genügt nicht immer.
  • Baustromanschluss als Vorstufe: Wer vor dem Hausanschluss Strom auf der Baustelle braucht, beauftragt ihn getrennt.
  • Wiederherstellung der Oberfläche: Pflaster, Platten und Rasen nach dem Graben sollten Sie gesondert einplanen, wenn der Tiefbaupreis sie nicht ausdrücklich enthält.

Kostenbeispiele für einen Stromhausanschluss 2026

Alle drei Beispiele nehmen einen Netzbetreiber an, der öffentlichen Bereich und Privatgrund getrennt abrechnet. Angenommen ist außerdem eine Leitung von 15 Metern über das eigene Grundstück.

Beispiel 1: Standardanschluss mit 40 Kilowatt

Das Haus bekommt einen Anschluss mit 40 Kilowatt. Weil die Freigrenze überschritten ist, kommt der Baukostenzuschuss dazu.

PostenKosten
Anschluss im öffentlichen Bereich555 Euro
Anschlussleitung auf dem eigenen Grundstück600 Euro
Tiefbau im öffentlichen Bereich1.410 Euro
Tiefbau auf dem eigenen Grundstück2.250 Euro
Baukostenzuschuss für 10 Kilowatt500 Euro
Gesamtkosten5.315 Euro

Beispiel 2: Standardanschluss mit 30 Kilowatt

Derselbe Anschluss bleibt mit 30 Kilowatt genau auf der Freigrenze. Der Baukostenzuschuss entfällt damit vollständig.

PostenKosten
Anschluss im öffentlichen Bereich550 Euro
Anschlussleitung auf dem eigenen Grundstück600 Euro
Tiefbau im öffentlichen Bereich1.400 Euro
Tiefbau auf dem eigenen Grundstück2.250 Euro
Gesamtkosten4.800 Euro

Beispiel 3: Graben auf dem Grundstück selbst ausheben

Wieder 30 Kilowatt, diesmal hebt der Bauherr den Graben auf dem eigenen Grund nach den Vorgaben des Netzbetreibers selbst aus. Der Netzbetreiber legt nur noch die Leitung hinein.

PostenKosten
Anschluss im öffentlichen Bereich550 Euro
Anschlussleitung auf dem eigenen Grundstück600 Euro
Tiefbau im öffentlichen Bereich1.390 Euro
Gesamtkosten2.540 Euro

Zwischen dem ersten und dem dritten Beispiel liegen über 2.700 Euro. Zwei Entscheidungen erklären den Unterschied, nämlich die Anschlussleistung und die Eigenleistung beim Graben.

Kostenrechner für den Hausanschluss

Interaktiver Kostenrechner

Kostenrechner für den Hausanschluss

Berechnen Sie die Kosten für Leitung und Graben auf Ihrem Grundstück, auf Wunsch mit dem öffentlichen Teil.

Optionale Zusatzkosten
Berechnungsergebnis2.850 €190 Euro je Meter für Leitung und Graben

Ein Baukostenzuschuss oberhalb von 30 Kilowatt ist nicht eingerechnet.

Berücksichtigt sind Anschlussleitung und Graben auf dem eigenen Grundstück je Meter und auf Wunsch der öffentliche Teil des Anschlusses und die Kernbohrung. Liegt Ihr Leistungsbedarf über 30 Kilowatt, kommt der Baukostenzuschuss mit mindestens 50 Euro je Kilowatt hinzu. Die tatsächlichen Gesamtkosten können je nach Arbeitsumfang, baulichen Gegebenheiten und regionalen Preisen variieren. Das Berechnungsergebnis des Rechners dient lediglich als erste Orientierung und ersetzt kein verbindliches Angebot.



Was ist der Baukostenzuschuss?

Der Baukostenzuschuss ist eine Beteiligung an den Kosten des vorgelagerten Netzes und nicht die Bezahlung Ihrer Anschlussleitung. Bis einschließlich 30 Kilowatt darf er in der Niederspannung nicht werden. [2] Oberhalb dieser Grenze kann jedes weitere Kilowatt 50 Euro aufwärts kosten. Beachten Sie, dass der Baukostenzuschuss höchstens die Hälfte der Kosten betragen darf, die dem Netzbetreiber für den Ausbau entstehen.

Wie setzen sich die Netzanschlusskosten zusammen?

Der Netzbetreiber kann für die Herstellung und für jede Änderung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen, und er darf diese Beträge pauschalieren. [3] Diese Pauschalbeträge finden Sie in den Preisblättern. Weil jeder Netzbetreiber eigene Pauschalen bildet, unterscheiden sich nicht nur die Beträge, sondern auch der Zuschnitt der Positionen. So rechnen Netzbetreiber den öffentlichen Bereich und den Privatgrund teils getrennt ab, teils fassen sie den Standardanschluss zu einem Gesamtbetrag zusammen. Dieselbe Leistung kann in zwei Netzgebieten deshalb völlig verschieden aussehen. Vergleichen lassen sich also nur vollständige Gesamtbeträge.

Muss der Netzbetreiber mich anschließen?

Netzbetreiber sind verpflichtet, Letztverbraucher in Niederspannung zu allgemeinen Bedingungen an ihr Netz anzuschließen. Die Bedingungen und Entgelte müssen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein. Verweigern darf der Netzbetreiber den Anschluss nur unter sehr engen Voraussetzungen. [4] Zugleich darf er technische Anschlussbedingungen festlegen. Daran müssen sich Ihr Zählerplatz und Ihre Anlage messen lassen.

Wer darf die Arbeiten ausführen?

Die Arbeiten am Netzanschluss selbst erledigt der Netzbetreiber oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen. Alles hinter der Hausanschlusssicherung ist Sache eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetriebs, der die Anlage auch zur Inbetriebsetzung anmeldet. Für Zählerplatz und Hausanschlussraum gelten die technischen Anschlussregeln für die Niederspannung in ihrer aktuellen Fassung. [5] Klären Sie diese Vorgaben früh. Sonst steht zwar der Anschluss, der Zähler darf aber nicht gesetzt werden.

Wann lohnt sich ein Fachbetrieb?

Ein Fachbetrieb lohnt sich beim Graben auf dem eigenen Grundstück, wenn Sie die Vorgaben des Netzbetreibers nicht sicher selbst einhalten können. Beim Netzanschluss selbst haben Sie keine Wahl, denn zuständig ist immer der Netzbetreiber. Die Hausinstallation hinter der Hausanschlusssicherung dagegen ist Sache eines eingetragenen Elektrofachbetriebs. Eigenleistung kommt deshalb nur beim Graben infrage. Das aber ist finanziell auch der größte Einzelposten mit echtem Spielraum. Ein falsch ausgehobener Graben muss allerdings nachgearbeitet werden. Klären Sie deshalb vorher schriftlich, welche Anforderungen der Netzbetreiber an Tiefe, Breite und Bettung stellt. Im Zweifel beauftragen Sie besser einen Fachbetrieb mit dem Aushub.

Gibt es Förderungen oder Steuervorteile?

Beim Stromhausanschluss hängt der Steuerabzug davon ab, ob ein Neubau oder ein bestehendes Haus angeschlossen wird. Außerdem braucht es für eine Förderung ein Programm mit dem Anschluss als förderfähiger Maßnahme. Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen die Einkommensteuer, höchstens 1.200 Euro im Jahr. [6] Begünstigt sind die Arbeitskosten, dazu zählen auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des ausführenden Unternehmens. Ausgeschlossen sind allerdings Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme. [7] Bei einem Anschluss für ein neu errichtetes Haus greift der Abzug deshalb nicht.

Hinweis für 2027
Ab 2027 soll sich die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen ändern. Der bisherige Anteil von 20 Prozent soll auf 15 Prozent sinken. [8]

Wie kann ich beim Hausanschluss Kosten sparen?

  • Preisblatt vorab anfordern: Fordern Sie das Preisblatt Ihres Netzbetreibers an und prüfen Sie darin, welche Positionen am Ende berechnet werden.
  • Anschlussleistung passend bemessen: Prüfen Sie vor dem Antrag, welche Leistung Sie wirklich brauchen, denn jedes Kilowatt oberhalb von dreißig kann einen Baukostenzuschuss auslösen.
  • Graben selbst ausheben: Übernehmen Sie den Tiefbau auf Privatgrund selbst, denn er ist in den Beispielen der größte Posten und in Eigenleistung zulässig. Klären Sie vorher die Vorgaben zu Tiefe, Breite und Bettung mit dem Netzbetreiber, weil Nacharbeit an einem falsch ausgehobenen Graben teuer werden kann. Und beachten Sie, dass manche Netzbetreiber Tiefbau-Mehraufwände individuell beurteilen und Eigenleistung nur pauschal mit einer Gutschrift vergüten.
  • Leitungsweg kurz halten: Planen Sie den Hausanschlussraum früh und möglichst nah an der Straßenseite, denn jeder Meter zwischen Grundstücksgrenze und Hauswand kann Leitung und Graben verteuern.
  • gemeinsamen Graben für alle Sparten nutzen: Fragen Sie nach einer gemeinsamen Verlegung von Strom, Wasser und Telekommunikation, denn dann teilt sich der Aushub.


Fazit

Für den Stromhausanschluss gibt es keinen bundesweit gültigen Preis, weil jeder Netzbetreiber eigene Entgelte festlegt. Maßgeblich sind die benötigte Anschlussleistung, die Länge der Trasse und ihr Anteil auf dem eigenen Grundstück. Tiefbau, Mauerdurchführung und ein möglicher Baukostenzuschuss oberhalb bestimmter Leistungsgrenzen kommen hinzu. Weil Netzbetreiber und Fachbetrieb getrennt abrechnen, sollten beide Positionen vor der Beauftragung nebeneinander vorliegen und mit gleichem Leistungsumfang verglichen werden.

Hausanschluss Strom Kosten: Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Netzbetreiber für den Anschluss frei wählen?

Zuständig ist immer der Betreiber des Netzes, in dem Ihr Grundstück liegt. Einen Wettbewerb um den Anschluss gibt es deshalb nicht, anders als später beim Stromtarif.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Strom?

Das unterscheidet sich je Netzbetreiber und hängt an dessen Auslastung und am Tiefbau. Stellen Sie den Antrag früh, weil der Zähler erst nach der Inbetriebsetzung gesetzt wird.

Gibt es den Baukostenzuschuss bei geringerem Bedarf zurück?

Eine Erstattung des Baukostenzuschusses allein wegen eines später geringeren Bedarfs sehen die Regeln für den Netzanschluss nicht vor. Bemessen Sie die Anschlussleistung deshalb sorgfältig, bevor Sie den Antrag stellen.

Zählt der Hausanschlusskasten schon zu meiner Anlage?

Der Hausanschlusskasten ist die Schnittstelle und gehört zum Netzanschluss. Ab der Hausanschlusssicherung beginnt Ihre Anlage, und dafür ist ein eingetragener Elektrofachbetrieb zuständig.

Was gilt bei einem Grundstück weit weg von der Straße?

Bei einem weit von der Straße entfernten Grundstück kann jeder zusätzliche Meter Leitung und Graben kosten. Ab einer bestimmten Länge kann der Anschluss die Standardpauschale verlassen und einzeln berechnet werden.

Quellen

[1] Bundesnetzagentur, www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Netzanschluss. Zugegriffen 11. September 2026.

[2] Bundesnetzagentur, www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzanschluss/Baukostenzuschuesse. Zugegriffen 11. September 2026.

[3] Bundesministerium der Justiz, Niederspannungsanschlussverordnung, §§ 9, 11 und 20, www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html. Zugegriffen 11. September 2026.

[4] Bundesministerium der Justiz, Energiewirtschaftsgesetz, §§ 17 und 18, www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005. Zugegriffen 11. September 2026.

[5] VDE FNN, www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100. Zugegriffen 11. September 2026.

[6] Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html. Zugegriffen 11. September 2026.

[7] Bundesministerium der Finanzen, esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/anhang-27b. Zugegriffen 11. September 2026.

[8] Bundesministerium der Finanzen, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStReformG-2027/0-Gesetz.html. Zugegriffen 7. Oktober 2026.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone Blaß, gelernte Journalistin mit über 30 Jahren Berufserfahrung, ist Senior-Online-Redakteurin bei Elektriker.org und berichtet umfassend über alle Themen rund um Elektrik und Elektroinstallation. Dazu gehören auch Sicherheitstechnik, Smart Home und E-Mobilität. Bei der fachlichen Aufbereitung ihrer Inhalte verbindet sie journalistische Expertise mit der praktischen Erfahrung, die sie durch den Umbau zweier Reihenhäuser gewinnen konnte. Simone Blaß kennt also die Herausforderungen, vor die Immobilienbesitzer gestellt werden, aus erster Hand. Für ihre Artikel führt sie unter anderem Interviews mit Experten aus der Elektrobranche, sodass der Leser fundierte Informationen, praxisnahe Orientierung und direkt umsetzbare Tipps erhält.