Die Sicherheit eines Unternehmens hängt entscheidend von der einwandfreien Funktion und sachgemäßen Verwendung der elektrischen Betriebsmittel ab. Um Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Arbeitsalltag zu gewährleisten, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelmäßige Prüfungen dieser Betriebsmittel vor. Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine qualifizierte Fachfirma mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Werden Inspektionen versäumt, können Unfälle und Schäden nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Vorteile und Nachteile der elektrischen Betriebsmittelprüfung nach DGUV
- Was ist eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV?
- Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die elektrische Betriebsmittelprüfung?
- Wie läuft eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV ab?
- Wie hoch sind die Kosten für eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
Alles auf einen Blick:
- Zu den Betriebsmitteln zählen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sowie ortsfeste Geräte und Anlagen.
- Die Elektroprüfung ist laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtend.
- Die Inspektion umfasst sowohl eine Sichtprüfung, als auch eine messtechnische Überprüfung.
- Die Kosten der Geräteprüfung hängen von der Anzahl der Anlagen, der Prüfkomplexität und der Wahl des Dienstleisters ab.
- Die Betriebsmitteln müssen von einem fachkundigen Experten mit TRBS 1203 Zertifizierung, wie einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Prüfperson, geprüft werden.
- Die sorgfältige Dokumentation des gesamten Prüfungsprozesses ist essenziell, um zum einen die einzelnen Schritte nachzuvollziehen und zum anderen ein fachgerechtes Vorgehen nachzuweisen.
Vorteile und Nachteile der elektrischen Betriebsmittelprüfung nach DGUV
Vorteile | Nachteile |
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Was ist eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV?
Die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) schreibt regelmäßige Sicherheitsprüfungen elektronischer Betriebsmittel vor. Sie zielt darauf ab, Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu überprüfen, damit sowohl die Mitarbeiter als auch das Gebäude geschützt werden und es gar nicht erst zu einem schwerwiegenden Unfall kommt. Das umfangreiche Prüfen von ortsfesten sowie ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln umfasst dabei mehrere Schritte und muss von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden.
Warum ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel erforderlich?
Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln ist vom Gesetz vorgeschrieben. Zudem sind laut den Angaben des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer Brände, die in Verbindung mit Elektrizität entstehen, seit Jahren die Hauptursache für diese Art von Unfällen. (Quelle: https://www.ifs-ev.org/die-haeufigsten-brandursachen/) Im Rahmen einer Inspektion können potenzielle Risikoquellen in Form von defekten oder fehlerhaften Geräten entdeckt und behoben werden, wodurch der komplette Ausfall der Hauselektrik vorgebeugt wird.
Welche Betriebsmittel müssen nach DGUV geprüft werden?
- ortsveränderliche Betriebsmittel
- ortsfeste Betriebsmittel
- nichtstationäre Betriebsmittel
- stationäre Betriebsmittel
Was ist der Unterschied zwischen ortsveränderlichen Betriebsmittteln und ortsfesten Betriebsmitteln?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die sich leicht bewegen und einfach mit einem Stecker an das Stromnetz anschließen lassen. Beispiele hierfür sind Computer, Drucker, Wasserkocher, Ladegeräte, Kaffeemaschinen oder Bohrmaschinen. Eine ortsfeste elektrische Anlage ist fest an das Stromnetz angeschlossen, wodurch sich der Abbau aufwendiger gestaltet. Hierzu zählen zum Beispiel Kühlschränke, Elektroverteilungen, Maschinen oder Klimaanlagen.
Weitere Anlagen, die geprüft werden müssen, sind nichtstationäre und stationäre Betriebsmittel. Nichtstationäre Anlagen sind für den vorübergehenden Einsatz an verschiedenen Orten gedacht. Sie wurden so konzipiert, dass sie nach dem Einsatz wieder abgebaut werden können. Beispiele hierfür sind elektrische Anlagen auf Baustellen oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Stationäre Geräte hingegen sind dauerhaft an einem Einsatzort fest verbaut. Darunter fallen Elektroanlagen in Fahrzeugen, Baustellenwagen sowie elektrische Installationen in Gebäuden.

Wie oft muss eine ortsveränderliche Betriebsmittelprüfung und ortsfeste Betriebsmittelprüfung stattfinden?
Die Prüfintervalle der Geräteprüfung hängen stets von der Art der Anlage und ihrem Einsatzbereich ab, daher können sie variieren. Jedes Gerät wird ähnlich bei beim TÜV mit einer Plakette gekennzeichnet. Hier können Sie den nächsten anstehenden Prüfungstermin ablesen. Wichtig ist, dass eine Prüfung nicht nur innerhalb der festgelegten Prüffrist durch den Fachbetrieb erfolgt, sondern auch nach der Inbetriebnahme, Reparaturen oder Änderungen.
- Betriebsmittel in Werkstätten oder auf Baustellen: alle 6 bis 12 Monate
- Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros: alle 12 bis 24 Monate
- ortsveränderliche elektrische Anlagen in Fertigungsbereichen oder auf Baustellen: alle 3 bis 12 Monate
- Ortsfeste Betriebsmittel Prüfung in Büros: etwa alle 4 Jahre
- Nichtstationäre Anlagen (z. B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen): monatlich
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die elektrische Betriebsmittelprüfung?
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV macht den Arbeitgeber für die regelmäßige Elektroprüfung der elektrischen Anlagen verantwortlich.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Die Vorschrift 3 der DGUV schreibt vor, dass die elektrischen Betriebsmittel regelmäßig durch einen Fachbetrieb geprüft werden müssen.
- VDE-Bestimmungen: Der Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) erarbeitet die anerkannte Regel der Technik, auf die sich die DGUV unter anderem bezieht. Hierbei wird zum Beispiel die DIN VDE 0701-0702 herangezogen für die Anlagenprüfung, nachdem ein Gerät instandgesetzt oder geändert wurde.
Von BGV A3 zu DGUV V3: Was hat sich geändert?
Bei der BGV A3 handelt es sich um eine ehemals verpflichtende Vorschrift der Berufsgenossenschaften zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel in Unternehmen. 2014 haben sich die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen, woraufhin die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gegründet wurde. In diesem Zuge wurden verschiedene Vorschriften vereinheitlicht und unter dem Namen DGUV zusammengefasst. Weder inhaltlich noch an dem Prüfverfahren hat sich von BGV A3 auf DGUV V3 etwas verändert, nur der Name wurde angepasst.
Wie läuft eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV ab?
Im ersten Schritt erfolgt eine Sichtprüfung, bei der das Betriebsmittel auf äußerliche Schäden wie Kabelbrüche oder defekte Gehäuse untersucht wird. Anschließend folgt die messtechnische Prüfung, um diverse Parameter wie Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand und Ableitströme auf die Einhaltung festgelegter Grenzwerte zu überprüfen. Zum Abschluss wird eine Funktionsprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass das System wieder wie vorgesehen arbeitet. Alle gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das sowohl die Messergebnisse als auch die allgemeine Beurteilung enthält. Geräte, die die Prüfung bestehen, erhalten eine Prüfplakette mit dem Datum des nächsten Termins. Der detaillierte Prüfungsablauf hängt von der vorliegenden Anlagen ab, daher müssen bei der Inspektion von ortsveränderlichen Betriebsmittel andere Voraussetzungen erfüllt werden, als wenn eine stationäre, nichtstationäre oder ortsfeste Anlage vorliegt.
Welche Dokumentation ist nach einer elektrischen Betriebsmittelprüfung erforderlich?
Nach der Prüfung der Arbeitsmittel erfolgt die Dokumentationserstellung, wodurch der Prüfungsprozess im Detail festgehalten wird. Sie enthält das Prüfprotokoll, das die Messwerte und das Ergebnis enthält, sowie eine Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel durch eine Prüfplakette. Diese Dokumentation ist wichtig, um im Falle von Unfällen oder behördlichen Prüfungen nachzuweisen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden. Bewahren Sie die Prüfprotokolle sorgfältig auf, da Sie diese in der Regel für die gesamte Lebensdauer der Anlage benötigt werden. Zudem können digitale Prüfprogramme helfen, den Überblick über die zu prüfenden Betriebsmittel zu behalten.
Welche Kriterien führen zum Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung?
Kriterium | Beschreibung | Bedingung für Nichtbestehen |
Äußerlicher Zustand | Sichtprüfung auf Beschädigungen an Kabeln, Gehäuse, Stecker oder anderen Bauteilen | Sichtbare Schäden oder Abnutzungen, die die Sicherheit beeinträchtigen |
Schutzleiterwiderstand | Überprüfung des Schutzleiterwiderstands zur Gewährleistung eines sicheren Ableitwegs für Fehlerströme | Schutzleiterwiderstand außerhalb der Normwerte |
Isolationswiderstand | Messung der Isolation zwischen aktiven Teilen und dem Gehäuse, um die Sicherheit der Isolation sicherzustellen | Isolation ist beschädigt oder die Werte liegen außerhalb der Toleranz |
Ableitstrom | Messung des Stroms, der über die Erdung oder das Gehäuse abgeleitet wird, um gefährliche Berührungsströme zu verhindern | Ableitstrom ist zu hoch, potenzielle Gefahr durch Berührungsspannung |
Funktionstest | Test der ordnungsgemäßen Funktion des Geräts unter Betriebsbedingungen | Elektrogerät funktioniert nicht ordnungsgemäß oder weist Sicherheitsmängel auf |
Kennzeichnung und Dokumentation | Kontrolle der Prüfplaketten und der vollständigen Dokumentation der bisherigen Prüfungen | Fehlende Prüfplaketten oder unvollständige Dokumentation |
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbestehen der DGUV-Prüfung?
Wenn ein elektrisches Betriebsmittel die DGUV-Prüfung nicht besteht, darf es nicht weiter verwendet werden, da es als unsicher eingestuft wird. Auch wenn der Austausch oder eine Reparatur eine Unterbrechung des Tagesgeschäfts bedeutet, können durch versäumte Prüfungstermine und einem Nichtbestehen der Prüfung weitreichende Konsequenzen entstehen: Es drohen rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber zum Beispiel in Form von Bußgeld, da die Betriebssicherheitsverordnung vorschreibt, dass nur geprüfte und sichere Geräte verwendet werden dürfen. Im Falle eines Unfalls können Versicherungen die Leistung verweigern und im Falle einr wiederholten Missachtung der DGUV Vorschriften und DIN Normen kann der Arbeitgeber auch strafrechtlich verfolgt werden.
Wie werden Mängeln an ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach der Prüfung behoben?
Schwachstellen und Schäden werden durch eine fachrechte Reparatur oder den Komplettaustausch behoben. Betroffene Unternehmen sollten hierfür einen Fachbetrieb engagieren. Nach der erfolgreichen Instandsetzung kann das Gerät erneut geprüft und wieder in Betrieb genommen werden. Auch hierbei ist die ordnungsgemäße Dokumentation des Vorgangs Pflicht, um späteren Problemen vorzubeugen.
Wie hoch sind die Kosten für eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie
- der Geräteanzahl,
- dem Aufwand,
- dem Betrieb sowie
- der Komplexität der Betriebsmittel.
Typischerweise liegen die Kosten pro Gerät zwischen 5 und 10 Euro. Handelt es sich um große oder spezialisierte Anlagen und Maschinen kann der Stückpreis auch zwischen 25 und 100 Euro liegen. Größere Unternehmen profitieren oft von Rabatten, wenn viele Anlagen auf einmal geprüft werden sollen. Auch regionale Unterschiede und die Wahl des Prüfers beeinflussen die Preise. Hinzu kommen möglicherweise Kosten für die An- und Abfahrt, Erfassungskosten und für den Prüfservice. Vergleichen Sie im Vorfeld verschiedene Fachbetriebe und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen. Informieren Sie sich zudem, ob der Betrieb über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Bei besonders günstigen Preisen sollten Sie Skepsis walten lassen, denn darunter kann die Rechtssicherung leiden. Die Folge: Hinfälligkeit der Prüfung und Nichtleistung des Versicherers bei Schaden.
Wer ist für die Durchführung der DGUV Prüfung zuständig?
Jedes Unternehmen selbst ist dafür zuständig, dass die Prüfung ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Anlagen vor Ende der Prüffrist durchgeführt wird und daher liegt auch dort die Verantwortung, einen qualifizierten Fachbetrieb zu engagieren. Die Durchführung der Elektroprüfung nach DGUV übernimmt eine zertifizierte Elektrofachkraft. Diese Fachkraft muss entsprechend ausgebildet sein und über die notwendigen Mess- und Prüfgeräte verfügen. Alternativ darf die Prüfung auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person, kurz EuP, durchgeführt werden, wobei hierbei die Aufsicht durch eine Elektrofachkraft mit Berufserfahrung nötig ist. Unternehmen können entweder interne Fachkräfte einsetzen, sofern sie die Qualifikation nachweisen können, oder einen externen Prüfdienstleister für den Prüfservice beauftragen.
Wie wähle ich den richtigen Dienstleister für die DGUV-Prüfung aus?
- Achten Sie darauf, dass der Dienstleister qualifiziertes Personal beschäftigt, insbesondere Elektrofachkräfte, die nach der TRBS 1203 zertifiziert sind.
- Prüfen Sie, ob der Profi Erfahrung in Ihrem spezifischen Branchenumfeld hat, speziell auf die von Ihnen verwendeten ortsveränderlichen oder ortsfesten Betriebsmittel.
- Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein, um die Preis-Leistungs-Verhältnisse zu vergleichen.
- Achten Sie auf die Transparenz der Kostenstruktur – es sollte klar ersichtlich sein, was Prüfung, Anfahrt und Dokumentation kosten.
- Der Dienstleister sollte eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen gewährleisten, einschließlich Prüfprotokollen und Plaketten.
- Fragen Sie nach Referenzen von Unternehmen ähnlicher Größe in Ihrer Branche, um die Qualifikation zu überprüfen.
Welche Qualifikationen sollte ein Prüfer nach DGUV haben?
Der Experte muss selbstverständlich über spezifische Fachkenntnisse im Bereich Elektronik verfügen und eine TRBS 1203 Zertifizierung vorweisen können. Dies umfasst eine elektrotechnische Ausbildung sowie fundierte Kenntnisse der einschlägigen Normen und Vorschriften. Darüber hinaus müssen praktische Erfahrung im Bereich der Prüfung elektrischer Anlagen vorhanden sein und regelmäßig Teilnahmen an Fortbildungen vorliegen, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Prüfer, die für akkreditierte Prüfunternehmen oder Fachbetriebe arbeiten, haben in der Regel bereits umfangreiche Prüfungsanforderungen erfüllt. Diese Betriebe sind oft Mitglied von Fachverbänden oder unterliegen externen Qualitätskontrollen, was zusätzliche Sicherheit bietet.
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Erstellen Sie einen Notfallplan für den Fall, dass wichtige elektrische Betriebsmittel nach der Inspektion als unbrauchbar eingestuft werden. Der Plan sollte alternative Geräte oder Ersatzbeschaffungsmaßnahmen umfassen, um den Betrieb nicht zu unterbrechen.
- Zwischen den vorgeschriebenen Prüfintervallen können Unternehmen regelmäßige Eigenkontrollen durchführen, um den Gerätezustand zu überwachen. Solche präventiven Elektroprüfungen helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Ausfälle zu vermeiden.
- Stellen Sie sicher, dass die DGUV-Prüfung nahtlos in Ihr Arbeitsschutzmanagement integriert ist. So können die technischen Inspektionen effizienter organisiert und mit anderen Sicherheitsmaßnahmen, wie Brandschutzinspektionen, kombiniert werden.
- Planen Sie frühzeitig und stellen Sie sicher, dass alle zu prüfenden Betriebsmittel zum Prüfungstermin verfügbar sind. Insbesondere bei Produktionsausfällen oder saisonalen Arbeiten kann es schwierig sein, alle Geräte bereitzuhalten.
- Überlegen Sie, auf digitale Prüfprotokolle umzustellen. Diese ermöglichen eine einfache Nachverfolgung, Speicherung und Organisation der Prüfberichte und helfen, alle Dokumente für zukünftige Betriebsmittelprüfungen griffbereit zu haben.
Fazit
Die Prüfung von Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetzliche Verpflichtung, die darauf abzielt, Unfälle und Schäden durch defekte elektrische Anlagen und Ausrüstungen zu verhindern. Sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel müssen regelmäßig innerhalb der festgelegten Prüffrist inspiziert werden. Der Prüfintervall hängt dabei von dem Betriebsmittel und dem Arbeitsbereich ab. Zudem finden sich auch in der DIN VDE sowie in der Betriebssicherheitsverordnung wichtige Vorschriften. Die Kosten hängen von der Anzahl und Art der zu prüfenden Betriebsmittel sowie der Wahl des Dienstleisters ab. Entscheidend ist, dass die Prüfung durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgt, die nach TRBS 1203 zertifiziert sind und der gesamte Ablauf, einschließlich der Ergebnisse, lückenlos dokumentiert wird. Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, schaffen ein sicheres Arbeitsumfeld und erfüllen gleichzeitig ihre rechtlichen Vorgaben.