Ob in der Bahn, im Einkaufszentrum oder in der Innenstadt: Kameras an öffentlichen Plätzen gehören bereits zum Alltag. Doch auch im Privathaushalt sind Überwachungskameras keine Seltenheit mehr. Wenn Sie selbst bereits von Vandalismus oder einem Einbruch betroffen waren, ist eine erhöhte Sicherheit in den eigenen vier Wänden besonders wichtig. Welche gesetzliche Vorgaben Sie beachten müssen und warum heimliche Aufnahmen rechtswidrig sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Alles auf einen Blick:
- Unter der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist die Videoüberwachung im Eigenheim grundsätzlich zulässig.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre private Kamera nur auf Ihr Grundstück gerichtet ist und Sie die persönlichen Rechte Dritter nicht verletzten.
- Die Anschaffungskosten für Standardmodelle liegen zwischen 100 und 500 Euro. Es gibt WLAN-Kameras und verkabelte Überwachungssysteme.
- Für einen besseren Einbruchsschutz unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Kauf von privaten Videoüberwachungssystemen mit Zuschüssen von bis zu 1.600 Euro.
Rechtsgrundlagen
Die Installation von Überwachungskameras im Innen- und Außenbereich Ihres Hauses ist in Deutschland mit Einschränkungen zulässig. Für die richtige Handhabung ist es wichtig, sich mit der Rechtsgrundlage auseinanderzusetzen, um Konflikte mit dem Gesetz zu vermeiden.
Welche Gesetze müssen bei einer privaten Videoüberwachung beachtet werden?
Die zahlreichen Gesetze und Richtlinien für den Privatgebrauch von Überwachungssystemen können erschlagend wirken und sind oft nicht ganz klar. Im Vordergrund der strengen Regelungen der technischen Datenerhebung, wie bei einer Videoaufnahme, stehen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Grundsätzlich sind folgende Gesetze bei einer Videoüberwachung relevant:
- Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83)
- Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
- Bundesschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
- Landesschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
- Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
- Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
Die Faustregel für die Videoüberwachung ist, dass Sie verpflichtet sind, auf Ihre private Kamera hinzuweisen und die Zustimmung der Betroffenen bekommen. Wenn Sie Ihren Außenbereich mit einer Videokamera überwachen, bringen Sie am besten ein entsprechendes Schild an. Für eine Überwachung in Ihren eigenen vier Wänden müssen auch Ihre Familienmitglieder und Besucher einverstanden sein.
Welche Voraussetzungen muss Ihre private Videoüberwachung erfüllen?
Ein Videoüberwachungssystem auf dem eigenen Grundstück zu installieren, ist zulässig, solange Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Sie können Videokameras im Außen- und auch im Innenbereich anbringen. Die Überwachung muss nicht nur rechtmäßig sondern auch verhältnismäßig sein.
Rechtmäßig bedeutet in diesem Fall, dass Sie die betroffenen Personen über die Überwachung informieren. Im Außenbereich bringen Sie am besten ein Hinweisschild an. Für die Videoüberwachung ist es wichtig, dass Sie nur Ihr privates Grundstück überwachen. Um das Persönlichkeitsrecht Dritter nicht zu verletzen, darf Ihre Überwachungskamera öffentliche Gehwege vor dem Haus oder das Nachbargrundstück nicht erfassen. In Einzelfällen können Ausnahmen gemacht werden, wenn Ihr Privatgrund gleichzeitig ein öffentlich-zugänglicher Ort ist. Darunter fällt zum Beispiel ein Privatparkplatz eines Mehrparteienhaus. Die Fläche ist zwar Teil Ihres Besitzes, ist aber öffentlich zugänglich.
Verhältnismäßig im Zusammenhang mit Überwachung bedeutet, dass ein ausschlaggebender Grund vorliegen muss, der das schutzwürdige Interesse von betroffenen Personen überwiegt. Ihre private Videoüberwachung muss also einen konkreten Zweck erfüllen und gerechtfertigt sein. Machen Sie sich Gedanken, ob es nicht Alternativen zu einem Überwachungssystem gibt, um Ihr Haus sicherer zu machen. Es können beispielsweise Alarmanlagen, Zäune oder Sicherheitsschlösser für Türen und Fenster angebracht werden.
Wie gehen Sie bei einer privaten Videoüberwachung am besten vor?
Damit Sie bei dem Thema Videoüberwachung auf der rechtlich sicheren Seite stehen, beachten Sie folgende Punkte:
- Filmen Sie ausschließlich Ihr eigenen Privatgrund. Vermeiden Sie, dass die Kamera auf ein fremdes Grundstück oder öffentliche Gehwege gerichtet ist.
- Informieren Sie alle Personen, die von der Videoüberwachung betroffen sind. Wenn Sie Außenkameras installieren, bringen Sie ein Hinweisschild an.
- Löschen Sie Aufnahmen, die keinen Zweck erfüllen, regelmäßig. Für den Privathaushalt gibt es keine geregelte Zeitfrist. Aus Respekt vor der Privatsphäre Ihrer Familienmitglieder und anderen Betroffenen ist es sinnvoll unbrauchbare Aufnahmen einfach zu löschen.
- Veröffentlichen Sie keine Videos, auf denen andere Personen zu sehen sind. Im Fall eines Einbruchs dient das Videomaterial rein als Beweismittel für die Polizei und nicht zur Selbstfahndung im Internet. Durch die Verbreitung verletzten Sie das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und das Datenschutzrecht.
Hannes Hörber – Rechtsanwalt
Wie können Sie eine unerlaubte Überwachung melden?
Wenn die Überwachungskamera Ihres Nachbarn auf Ihr Grundstück zeigt und Sie sich daran in Ihrer Privatsphäre gestört fühlen, suchen Sie zuerst das persönliche Gespräch. Wenn er die Ausrichtung der Überwachungskamera danach nicht ändert, können Sie sich als letzten Ausweg mit einer schriftlichen Situationsbeschreibung an die zuständige Datenschutzaufsicht oder die Polizei wenden. Bemühen Sie sich, die Sache zuerst persönlich zu klären, um den Frieden in Ihrer Nachbarschaft zu wahren.
Systeme
Grob lassen sich die Kamerasysteme in zwei Kategorien einteilen: mit und ohne Kabelanschluss. Sie unterscheiden sich außerdem in den Zusatzfunktionen und Einsatzbereichen. Denken Sie vor dem Kauf darüber nach, welchen genauen Zweck Ihre Videoüberwachung erfüllen soll und ob Sie eine Kamera für den Innen- oder Außenbereich brauchen.
Welche Videoüberwachungssysteme gibt es?
Es gibt WLAN-Kameras und verkabelte Closed Circuit Televison Systeme (CCTV). Beliebt sind vor allem die drahtlosen Kamerasysteme, da diese im Vergleich zu CCTV-Systemen kostengünstiger sind und für den privaten Bedarf ausreichen.
Hier ein Überblick über die gängigsten Videoüberwachungssysteme:
WLAN-Kameras
WLAN- oder auch IP-Kameras sind günstig und unkompliziert zu installieren. Die Aufnahmen werden über Funk mit den WLAN verbunden und können auf den PC oder den Router übertragen werden. Oft gibt es eine dazugehörige App, worüber Sie durch Ihr Smartphone Fernzugriff auf das System haben. Wenn Sie nicht daheim sind und der Sensor Bewegungen registriert, werden Sie umgehend benachrichtigt. So können Sie schnell reagieren, wenn sich zum Beispiel ein Einbrecher im Haus befindet.
CCTV-Systeme
Diese Überwachungsnetzwerke besteht aus mehreren Kameras, die über Kabel mit einem Rekorder verbunden sind. Hierbei handelt es sich bereits um eine professionelle Ausrüstung. Es ist empfehlenswert, die Installation einen Fachmann zu überlassen, da sie mit großem Aufwand verbunden ist. Mittlerweile besitzen auch Kabelüberwachungssysteme eine App-Funktion. Diese Variante ist im Vergleich zu den drahtlosen Modellen teurer.
Digitaler Spion
Durch den Klingeldruck wird die Kamera aktiviert und Sie sehen, wer vor Ihrer Tür steht. Es gibt auch eine WLAN-Lösung, worüber das Livebild des Eingangsbereichs auf Ihr Smartphone übertragen wird. Viele dieser Videoüberwachungssysteme können nach Belieben technisch erweitert werden, zum Beispiel mit einer Gesichtserkennung, einem Bewegungsmelder oder einem Nachtmodus. Unabhängig von der Variante sind die wichtigsten Auswahlkriterien die Objektivschärfe, die Qualität bei Wind und Wetter und die Langlebigkeit der Kameras.
Kamera-Attrappen / Verpixelte Aufnahmen
Hannes Hörber – Rechtsanwalt
Wann sind versteckte Kameras und Dashcams erlaubt?
Durch die moderne Technik können Kameras mittlerweile so klein wie eine Erbse sein. In einem Teddybären eine Spionagekamera zu verstecken, ist dennoch nicht erlaubt. Laut des Paragrafen 90 des Telekommunikationsgesetzes ist der Besitz, die Herstellung, das Importieren und der Verkauf von Sende- und anderen Telekommunikationsanlagen, die sich in Alltagsgegenstände verstecken lassen, nicht zulässig.
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Eine Dashcam ist eine Kamera die auf dem Armaturenbrett im Auto oder auch vorne an einem Fahrrad befestigt wird, um den Straßenverkehr aufzuzeichnen. Es ist nicht gestattet den öffentlichen Straßenverkehr ununterbrochen zu filmen und das Material grundlos zu speichern. Die Kamera darf nur aus einem konkreten Anlass aufnehmen. Da Sie schlecht vor einem Verkehrsunfall die Kamera einschalten können, gibt es bestimmte Funktionen, die Ihnen helfen gesetzeskonforme Aufnahmen zu machen:
- Loop-Funktion: Speichert kleine Videos hintereinander, aber nicht dauerhaft. Sobald die Speicherkarte voll ist, werden die alten Aufnahmen überschrieben.
- G-Sensor: Einen Beschleunigungssensor schätzt einen starken abrupten Geschwindigkeitsunterschied als mögliche Kollisionsgefahr ein und speichert diese Aufnahme automatisch trotz Loop-Funktion ab.
- GPS, Datum- und Uhrzeit Erfassung: Durch dieses Feature können der Ort und die Zeit der Aufnahme zugeordnet werden.
Speichern der Daten
Hannes Hörber – Rechtsanwalt
Hersteller und Kosten
Die Kosten hängen von den Herstellern und den Funktionen eines Videoüberwachungssystems ab. Die Preise liegen ungefähr zwischen 200 und 500 Euro und können, abhängig von der Technik, noch höher liegen. Eine kabellose Option ist dabei günstiger als eine, die eine Verkabelung benötigt.
Wieviel kostet eine Überwachungskamera?
Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der Kameras und der verbauten Technik. Überwachungssysteme können Sie im Internet bestellen und selbst montieren. Für eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Eigenheim können Sie sich für eine Beratung und Installation auch an einen Experten wenden. Er kann Sie auch über die rechtlichen Grundlagen genauer informieren. Überlegen Sie sich vor dem Kauf zuerst, welche Kriterien eine Videoüberwachung für Ihr Haus erfüllen soll.
Folgende Tabelle soll Ihnen einen Preisüberblick über die verschiedenen Systeme geben:
Hersteller | Art | Kosten |
---|---|---|
ABUS | Funkvernetztes Kamerasystem | 100 – 400 Euro |
Axis | WLAN-Kompaktkamera | 250 – 320 Euro |
Pearl | Dashcam | 15 – 150 Euro |
Netatmo | Kabelgebundene HD-Außenkamera | bis zu 350 Euro |
Wann wird die Anschaffung für Videoüberwachungssysteme finanziell unterstützt?
Dient eine Videoüberwachung dem Zweck, Einbrecher abzuschrecken und Ihr Haus sicherer zu machen, bietet die Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Unterstützung an. Sie müssen zwischen 500 und 15.000 Euro ausgeben, damit Sie Anspruch auf den Zuschuss haben.
Der Zuschuss wird mit Ihren Ausgabekosten gestaffelt verrechnet. Das bedeutet, wenn Sie 6.000 Euro für Ihre Kamerainstallation ausgeben, bekommen Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 Prozent. Für den Rest erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Das ergibt einen Zuschuss von 700 Euro. Die Bank bietet insgesamt einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro. Informieren Sie sich bei Interesse über die genauen Antragsprozesse und Anforderungen bei der Förderbank.
Fazit
Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung im privaten Eigenheim mit gesetzlichen Einschränkungen erlaubt. Es ist wichtig, dass Sie kein öffentliches und fremdes Eigentum filmen. Zusätzlich müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihr Grundstück überwachen. Achten Sie im Außenbereich darauf, dass Ihre Kamera nicht auf öffentliche Gehwege gerichtet ist, damit vorbeilaufende Passanten nicht von der Überwachung betroffen sind. Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, damit eine private Überwachung erlaubt ist. Das bedeutet, sie muss einen konkreten Zweck erfüllen und gut begründet sein. Wenn auf dem Videomaterial Personen zu sehen sind, ist eine Veröffentlichung aufgrund des Datenschutzrechts nicht zulässig – selbst wenn es sich um eine Einbruchszene handelt.
Die Kosten für eine private Videoüberwachung liegen zwischen 100 und 400 Euro. Der Preis kann abhängig von der Technik, der Installation und der benötigten Anzahl der Geräte auch weitaus höher liegen. WLAN- und Funknetzwerke sind besonders einfach anzubringen und kostengünstiger als eine verkabelte Überwachung.