Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch eine Fachkraft ist von großer Bedeutung, um Bränden und Elektrounfällen vorzubeugen. Elektriker.org informiert Sie im nachfolgenden Artikel über die strengen Verordnungen und Regelungen dieser Prüfung!

Etwa 30% aller registrierten Brände sind auf Mängel an elektrischen Anlagen oder Geräten zurückzuführen. Darüber hinaus kommt es nicht selten zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen, wenn Arbeiter die Spannung unterschätzen, unter der bestimmte Geräte stehen, und einen Stromschlag erleiden. Um solchen Gefahren vorzubeugen, ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unumgänglich! Hierzu gibt es bestimmte Verordnungen, welche die Sicherheit im Betrieb sicherstellen sollen. Diese schreiben unter anderem vor, in welchen Abständen elektrische Geräte überprüft werden sollen und wer diese Prüfungen durchführen muss.
Prüfung elektrischer Anlagen: Wann, wer und auf welcher Grundlage?
Grundlage für die Prüfung elektrischer Anlagen sind verschiedene Verordnungen und Vorschriften:
- BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften)
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
- EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
- DIN VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik)
All diese Regelungen beziehen sich aufeinander und ergänzen sich in bestimmten Punkten.
Sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste elektrische Anlagen müssen geprüft werden. Diese Prüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungsarbeiten und Wiederinbetriebnahmen sowie in individuell festgelegten Abständen erfolgen.
Die Prüfung elektrischer Anlagen vor deren Inbetriebnahme und nach baulichen oder systemtechnischen Veränderungen an diesen darf nur eine Elektrofachkraft durchführen! „Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“ (BGR A 3; 2 Begriffsbestimmungen Nr. 6)
Prüfung elektrischer Anlagen: Grundsätze der BGV A3
Die Grundsätze der BGV A3 beschreiben im Groben die Verantwortung eines Unternehmers, in dessen Betrieb mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen gearbeitet wird. Als Unternehmer müssen Sie garantieren, dass die elektrischen Anlagen mindestens unter Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet und erhalten – also gewartet und instandgehalten – werden. Festgestellte Mängel haben Sie unverzüglich zu beheben und gegebenenfalls die betroffenen elektrischen Anlagen bis zur Reparatur außer Betrieb zu setzen, falls ihre gefahrlose Nutzung nicht garantiert werden kann.
Ein Teil der Prüfung elektrischer Anlagen ist die BGV A3 Isolationsmessung, bei der der Isolationswiderstand ermittelt wird, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu beurteilen: Gerade unzureichende Isolationen tragen zum häufigen Erleiden von Stromschlägen bei, welche gefährliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.