Die Prüfung nach BGV A3 ist in Betrieben durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, um gesundheitliche Schäden bei Arbeitnehmern zu vermeiden. Hier auf Elektriker.org erfahren Sie mehr zu Fristen und Inhalten der Prüfung nach der Betriebsgenossenschaftsverordnung Abschnitt 3.
Um Arbeitnehmer zu schützen, ist es an den Arbeitsplätzen Pflicht, elektrische Betriebsmittel und Anlagen einer regelmäßigen Prüfung nach BGV A3 zu unterziehen. Wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, entspricht das einer Straftat, die im Ernstfall mit bis zu 10.000€ geahndet werden kann. Besonders prekär: In der Regel übernehmen die Versicherungen in solchen Fällen keine Zahlungen für entstandene Schäden. Die zu prüfenden elektrischen Geräte sind dabei in unterschiedliche Gruppen unterteilt. Überprüft werden: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie stationäre und nicht stationäre elektrische Anlagen. Erfahren Sie im Folgenden mehr darüber, worin sich die entsprechenden Geräte unterscheiden und wie die entsprechende Prüfung vonstattengeht. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Prüfung nach BGV A3, detaillierte Informationen zu einzelnen Aspekten erhalten Sie in den weiteren Artikeln der Reihe hier auf Elektriker.org.
Gerätegruppen, die einer BGV A3-Prüfung unterzogen werden
Es gibt vier unterschiedliche Gerätegruppen, bei denen eine BGV A3-Prüfung in Betrieben laut §26 der Betriebsschutzverordnung verpflichtend ist.
- Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet man Geräte, die einen Stecker haben und während des Betriebs am Stromnetz bewegt werden können. Darunter fallen beispielsweise Computer, Kaffeemaschinen und Mehrfachsteckdosen.
- Geräte, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Konstruktion nicht bewegt werden können, werden als ortsfeste elektrische Betriebsmittel bezeichnet. Darunter fallen beispielsweise Kühlschränke, welche ebenfalls regelmäßig überprüft werden müssen, sofern Sie betrieblich genutzt werden.
- Als ortsfeste elektrische Anlagen werden Installationen in Gebäuden, Containern oder auf Baustellen bezeichnet, die mit der Umgebung fest verbunden sind und somit nicht in Ihrer Position zu verändern sind.
- Ortsveränderliche elektrische Anlagen sind Geräte, die nach dem Einsatz wieder abgebaut werden, um an der nächsten Einsatzstelle wieder aufgebaut zu werden. Unter anderem zählen dazu die Beleuchtungsanlagen von Baustellen.
Fristen und Inhalt der BGV A3-Prüfung
Die Prüfung nach BGV A3 wird nach dem dazugehörigen Protokoll durchgeführt. Alle Geräte, die kontrolliert werden müssen, werden zunächst einer Sichtprüfung unterzogen, bei der das Gehäuse, Isolierungen und weitere äußere Teile des Geräts auf sichtbare Beschädigungen untersucht werden. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Strommessung, bei welcher der Stromfluss im Gerät nur im Rahmen der Toleranzen bewegen darf. Außerdem gelten Spannungsspitzen oder -abfälle als Mangel. Abgeschlossen wird die BGV A3-Prüfung durch den Test der Funktion, der alle Teile und Anzeigen des Geräts miteinbezieht.
Schließlich wird das Gerät mit einer Plakette gekennzeichnet, welche das letzte Prüfdatum anzeigt. In welchem zeitlichen Abstand die nächste Kontrolle der elektrischen Geräte erfolgen muss, bestimmt letztendlich der Elektro-Fachmann. Der Zeitraum für die Kontrolle der Behebung von aufgetretenen Mängel sowie der erneuten Kontrolle des Geräts wird dabei je nach Ermessen auf einen zeitlichen Rahmen von 3 bis 24 Monaten festgelegt.