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Photovoltaik- und Solaranlagen

Solarpflicht in Deutschland: Was gilt in welchem Bundesland?

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 25. Januar 2023
Lesedauer: 12 Minuten
© anatoliy_gleb / istockphoto.com

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein – das hat die Bundesregierung im novellierten Klimaschutzgesetz festgelegt. Das erste große Ziel: 2030 sollen 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Ein wichtiger Klimaschutz-Baustein ist Solar. Bundesweit soll daher eine Solarpflicht eingeführt werden. Sie betrifft in erster Linie gewerbliche Neubauten. Aber auch bei privaten Neubauten und Bestandsgebäuden im Rahmen von Dachsanierungen soll die Nutzung von Sonnenenergie die Regel werden. Dazu müssen allerdings bürokratische Hürden abgebaut werden.

Alles auf einen Blick:

  • Die Solarpflicht soll Unternehmen und Hauseigentümer verpflichten, beim Neubau, aber auch auf Bestandsgebäuden (Stichwort: Dachsanierung) Sonnenenergie zu nutzen und entsprechende Solaranlagen auf dem Dach zu installieren.
  • Da es derzeit noch keine bundesweite Regelung gibt, haben die Bundesländer ihre eigenen Regelungen getroffen. Diese weichen teilweise stark voneinander ab.
  • Hamburg und Baden-Württemberg gelten als Vorreiter bei der Solarpflicht. Einige Bundesländer zogen 2023 nach, manche möchten aber erst dann entscheiden, wie es künftig weitergehen soll, wenn es eine bundesweit einheitliche Regelung gibt.


Was ist die Solarpflicht in Deutschland?

Die Solarpflicht, auch solare Baupflicht genannt, ist die Vorgabe per Gesetz, dass auf Neubauten aber auch unter bestimmten Bedingungen auf Bestandsgebäuden mit Photovoltaik oder Solarthermie gearbeitet werden muss. So soll der Ausbau der regenerativen Energien beschleunigt werden – im Sinne des Klimaschutzes.

Die Solarpflicht ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geregelt, in dem es unter anderem heißt, dass alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollen. Für private Neubauten ist es gewünscht, bei gewerblichen Neubauten soll es verpflichtend sein. Was in der Folge auch für Dachsanierungen gilt. Eine bundesweite, einheitliche Regelung gibt es derzeit noch nicht. Sie ist aber im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms auf Bundesebene geplant und soll in einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (ehemals EEG) festgehalten werden.

Warum ist eine Solarpflicht sinnvoll?

Der Ausstoß von Treibhausgasen soll in den kommenden Jahren deutlich reduziert werden und zwar mit umweltfreundlichen Alternativen wie Solaranlagen. Die solare Baupflicht ist daher eine logisches Konsequenz.

Das Nutzen von Solarenergie vermeidet fossile Energieträger. Je mehr Solaranlagen gebaut werden, desto weniger CO2-Emissionen belasten die Umwelt. Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, ist ein Ausbau der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen und ein Umdenken auf erneuerbare Energien wie Solar notwendig.

Photovoltaik ist eine der tragenden Säulen im Rahmen der Stromerzeugung in Deutschland. Und eine Solar-Pflicht könnte die große Akzeptanz in der Bevölkerung nutzen.

INFO
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt grundsätzlich Überlegungen und Maßnahmen, die den Solarausbau begünstigen. Warnt aber gleichzeitig vor der negativen psychologischen Wirkung einer „Pflicht“. Und rät, dieser mit akzeptanzfördernden Maßnahmen und Beratungsangeboten frühzeitig entgegenzutreten.

Wann gilt die Solarpflicht in Deutschland?

Die ganz genauen Regelungen für die Gebäude sind derzeit noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern ist es anders als in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Berlin. Entsprechend ist es auch unterschiedlich, ab wann die Solarpflicht jeweils gilt. In ein paar Bundesländern hat das Programm bereits gestartet, manche haben sich noch gar nicht entschieden, wie sie die Solarpflicht zum Beispiel bei privaten Neubauten künftig genau umsetzen wollen. Und es gibt sogar einzelne Städte und Kommunen, die die Pflicht auf ihre Weise auslegen. Vor einem Neubau beziehungsweise einer Restaurierung des Dachs sollten Sie sich also auf jeden Fall gut bei den zuständigen Behörden informieren.

Ob und wann eine umfassende Solarpflicht auf Bundesebene kommt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dabei hätte sie den Vorteil, die einzelnen Vorgaben der Bundesländer zusammenzufassen und flächendeckend arbeiten zu können. Das würde den Ausbau von Solarenergie um einiges beschleunigen.



Was bedeutet die Solarpflicht für Privathaushalte?

Letztendlich profitieren Sie als Privathaushalt von der Umstellung auf erneuerbare Energien, Solaranlage oder Photovoltaik. Zum einen gibt es in diesem Bereich noch zahlreiche Förderungen, die Sie nutzen können, zum anderen können Sie privat dank einer Solarthermie- oder einer Photovoltaikanlage Ihren Strom, Wärme und Warmwasser kostengünstig und vor allem auch umweltfreundlich produzieren und somit nicht nur aktiv zur Energiewende beitragen, sondern auch langfristig Geld sparen.

Solarthermieanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses
© AndreasWeber / istockphoto.com

Was bedeutet die Solarpflicht für Gewerbetreibende?

Die Solar-Pflicht wird in erster Linie Unternehmen aus Industrie und Gewerbe betreffen, die entsprechende Gebäude und/oder größere Parkflächen errichten. So soll das Solar-Potenzial so weit wie möglich ausgeschöpft werden. Ein positiver Nebeneffekt: Handwerksbetriebe profitieren.

Industriegebiet Mackenstein mit Solarmodulen auf Dächern in Viersen, Nordrhein-Westfalen
Das Industriegebiet Mackenstein in Viersen, Nordrhein-Westfalen ©Lukassek / istockphoto.com

Welche Ausnahmen gibt es bei der solaren Baupflicht?

In einigen Ländern wie Rheinland-Pfalz zum Beispiel werden bei einigen gewerblichen Neubauten Ausnahmen gemacht. Denn die Anlage muss Sinn machen und entsprechend Strom produzieren können. Auch bei der solaren Baupflicht Parkanlagen betreffend gibt es oft individuelle Regelungen. Es lohnt sich, sich hier im Vorfeld gründlich zu erkundigen.

Weitere klassische Ausnahmen sind Denkmalschutz, Brandschutz oder eine Dachbegrünung, die sich mit einer Solaranlage nicht kombinieren ließe. Gleiches gilt dann, wenn die Installation von Solarpanels oder einer Photovoltaikanlage unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.

Befreit werden sollen übrigens die Eigenheimbesitzer, die bereits auf dem Dach angrenzender Außenanlagen mit der Gewinnung von Solarenergie arbeiten.

In welchem Bundesland gilt die Solarpflicht? [Stand 2024]

Der Vorreiter in Sachen Solarpflicht ist Baden-Württemberg. Hier müssen bereits seit Januar 2022 alle neuen Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Im Mai bereits sollen neue Wohngebäude nachziehen. Seit Januar 2023 wird die Verpflichtung auch auf die Sanierung eines Daches ausgeweitet.

Abgeschwächtere Varianten, bei denen die Pflicht zum Beispiel erst einmal Parkplatzflächen betrifft, sind seit 2022 in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu finden. In Bayern zum Beispiel konnte sich Markus Söder mit seinem Vorschlag einer generellen Solardachpflicht ab 2022 nicht durchsetzen. Private Häuser sind damit vorerst ausgenommen. Nun soll abgewartet werden, was der Bund beschließt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich vor Baubeginn genau zu informieren – denn die Regelungen weichen teilweise bereits in den einzelnen Kommunen stark ab.



Was gilt in welchem Bundesland?

Dass es noch keine bundesweite Lösung gibt, führt derzeit dazu, dass in Bayern ein Neubau anders behandelt wird als zum Beispiel in Hamburg oder selbst beim räumlichen Nachbarn Baden-Württemberg.

Die wichtigsten Regelungen der Bundesländer bis dato im Überblick:

Bayern

Eine Solarpflicht ist hier bereits seit Längerem im Gespräch und die Ziele für das „Sonnenland Bayern“ sind hoch. Denn eigentlich möchte man hier bereits 2040 klimaneutral agieren. Doch im Vergleich zu anderen Bundesländern lässt sich Bayern Zeit: Seit dem 1. März 2023 fallen neue Gewerbe- und Industriegebäude unter die Pflicht, ab Juli 2023 dann auch neugebaute Nicht-Wohngebäude. Werden bei Nicht-Wohngebäuden Erneuerung an der Dachhaut vorgenommen, müssen diese voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls mit einer Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Auch das Potenzial der staatlichen Dächer soll besser ausgeschöpft werden. 1.300 Dachflächen wurden vom Bauministerium als geeignet identifiziert.

Baden-Württemberg

Dieses Bundesland ist der Vorreiter bei der Nutzung der Sonnenenergie. Das betrifft unter anderem die Dächer von Produktions- oder Lagerhallen, Büros und Parkplätzen. Aber auch Carports. Neu seit 2023: Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen eine PV-Anlage einbauen.

Nordrhein-Westfalen

NRW setzt seit Mitte 2021 vor allem bei Parkflächen in Nichtwohngebäuden an. Zusätzlich gibt es seit 2022 eine Solarcarportpflicht. Ab 2023 gilt für alle öffentlichen Liegenschaften eine Solarpflicht und ab 2024 für alle gewerblichen Neubauten. Zudem soll die Solarpflicht bei Privat-Neubauten ab 2025 eigeführt werden. Ab 2026 soll die Pflicht ebenfalls für private und gewerbliche Bestandsgebäuden gelten, sobald eine umfassende Dachsanierung durchführt wird.

Berlin

Das Solargesetz Berlin verpflichtet seit dem 1.1.2023 auch private Eigentümer von Neubauten zur Nutzung der Sonnenenergie. Die Anlage muss nicht auf dem Dach installiert sein, sondern kann auch an der Fassade angebracht werden. Übrigens: Die Vorgabe gilt auch für private Bestandsgebäude bei Dachaufstockung oder Dachsanierung.

Hamburg

Auch Hamburg gehörte zu den ersten Bundesländern, die laut über eine Solarpflicht nachgedacht haben und hat seit 2023 eine Sonnenenergiepflicht auf neugebauten Dächern. Seit 2024 muss eine festgelegte Mindestfläche mit Photovoltaik ausgestattet werden, wenn eine Dachsanierung bei einem Neubau oder Bestandsgebäude durchgeführt wird.

Schleswig-Holstein

Seit Beginn 2023 ist in Schleswig-Holstein die Installation von PV-Anlagen auf Neubauten für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Bei Sanierungen von Bestandsgebäuden gilt das für alle Dachflächen, bei denen mindestens 10 Prozent saniert wurden. Zusätzlich müssen Parkplätze mit 100 Stellplätzen aufwärts ebenfalls mit Photovoltaik ausgestattet werden. Ab 2025 wird es eine Solarpflicht auf Dächern geben. Wie diese genau aussehen wird, ist derzeit (Stand 2024) noch nicht klar.

Brandenburg

Das Energieministerium des Landes Brandenburg möchte mithilfe eines Solaratlas erst einmal alle für solartechnische Anlagen nutzbaren Flächen ermitteln. Eine Solar-Pflicht gibt es hier also vorerst nicht.

Sachsen

Auch Sachsen möchte erst einmal abwarten und die Erfahrungen der anderen Länder analysieren. Gefordert wurden die Vorgaben schon seit einigen Jahren – umgesetzt wurde sie bisher (Stand 2024) aber nicht.



Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt hat sich derzeit (Stand 2024) noch nicht entschieden, wie es konkret die Sonnenenergie nutzen möchte.

Niedersachsen

Niedersachsen hat die Landesbauordnung geändert, damit bei der Planung neuer Wohngebäude sichergestellt werden kann, dass sich Solaranlagen auf dem Dach mindestens nachrüsten lassen. Ein Muss sind Anlagen nur bei Gewerbeimmobilien ab 75 Quadratmetern Dachfläche – mindestens die Hälfte muss dann der Sonne zur Verfügung gestellt werden. Seit 2024 gilt die Solarpflicht  ebenfalls für öffentliche Neubauten. Ab 2025 soll eine Solarpflicht für alle Neubauten in Niedersachsen gelten.

Bremen

Bremen möchte Solar-City werden. Das wurde dort bereits 2020 beschlossen. Betroffen sein wird der Neubau und zwar egal, ob Wohnungen oder Gewerbe. Ab Anfang Juli 2024 soll bei einer umfangreichen Dachsanierung die Installation von Solaranlagen einbezogen werden. Für Neubauten setzt die Solarpflicht erst ab Juli 2025 ein. Dabei soll die Solaranlage mindestens 50 Prozent der Bruttofläche Ihres Daches ausmachen.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hält sich ebenfalls bei verpflichtender Solarthermie oder Photovoltaikanlagen noch zurück. Und das, obwohl das Bundesland durchaus ein wichtiger Bestandteil in Sachen erneuerbare Energien ist: Das Land produziert mehr Ökostrom als notwendig und fördert damit andere Bundesländer. Eine Notwendigkeit zur Solarpflicht sieht man hier derzeit aber nicht, es gibt kein Solarpotenzialkataster wie in anderen Bundesländern und auch die Nutzung der Dächer von öffentlichen Gebäuden wird derzeit nicht verfolgt.

Thüringen

Auch in Thüringen gilt bis jetzt (Stand 2024) noch keine Solarpflicht. Die Grünen dort haben allerdings das Ziel, bis 2025 100.000 Solarstromanlagen installiert zu haben und diese mit anderen erneuerbaren Energien zu kombinieren.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat ab 2023 eine Solarcarportpflicht. Ebenfalls seit Beginn 2023 müssen gewerbliche Neubauten und große Parkplätze mit PV-Anlagen oder Solarmodulen ausgestattet werden. Alternativ dazu kann die Anlage auch auf den Außenflächen anderer Gebäude in der Nähe installiert werden. Übrigens: Man kann seiner Pflicht hier auch mit einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung nachkommen. Seit dem Januar 2024 ist die Installation von Photovoltaikanlagen bei öffentlichen Neubauten sowie umfangreichen Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden verpflichtend.

Saarland

Das Saarland lässt sich Zeit mit der Umsetzung, selbst bei PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden geht nur wenig voran. Wer vorhat, im Saarland zu bauen, braucht derzeit auch noch keine Sonnen-Nutz-Pflichten zu befürchten. Was einen jedoch nicht daran hindern sollte, auf Solar zu setzen.

Hessen

Auch Hessen möchte sich auf die Klimaneutralität vorbereiten und die Umsetzung gesetzlich absichern, um die optimalen Rahmenbedingungen zu schaffen für eine schnellere Energiewende. Ein Prozent der Landesfläche soll für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Zum Erreichen dieses Ziels sollen neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen sowie die landeseigenen Gebäude mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Zudem wurden die Mindestabstände im privaten Bereich zu den Nachbarn minimiert, das soll zum Beispiel bei Reihenhäusern die Installation einer entsprechenden Anlage erleichtern.  



Welche Kritik gibt es an der Solarpflicht?

Prinzipiell kann man durchaus sagen, dass in manchen Ländern wie zum Beispiel Bayern oder Berlin-Brandenburg das Potenzial für entsprechende Anlagen auf dem Dach noch ziemlich ungenutzt ist. Und es klingt auch gut: auf jedem Neubau eine PV-Anlage. Aber: Zum einen gibt es insgesamt gesehen gar nicht so viele Neubauten und zum anderen gibt es zahlreiche Gründe wie

  • Schatten
  • Lage
  • Statik
  • Brandschutz
  • Nachbarschaftsschutz

die Ausnahmen zulassen. Auch würden die Dächer nicht komplett genutzt, sondern nur teilweise.

Ein weiterer Kritikpunkt: Auch, wenn es im Vergleich zu den Gesamtkosten vielleicht nur ein kleiner Teil sein mag, mehrere Tausend Euro für eine Solaranlage oder Photovoltaik extra sind trotzdem nicht für jeden Bauherren einfach so zu stemmen. Denn gezahlt werden muss sofort, amortisieren wird sich die Investition aber erst im Lauf der Zeit. Und auch Förderungen gibt es immer erst nach der Investition.

Ein Hauptkritikpunkt ist auch immer wieder, dass man es den Hauseigentümern selbst überlassen sollte, wie es Ihnen gelingt, ihr Gebäude umweltfreundlich zu machen. Die Gegenkritik: Setzt man nur auf freiwilliges nachhaltiges Handeln, dann würde sich der Prozess wahrscheinlich zu lange hinziehen.

Und hinzu kommt: Die Bundesregierung muss andere Bereiche vereinfachen, zum Beispiel die Gleichstellung von Mieterstrom mit Eigenstrom, damit Vermieter die Möglichkeit haben, den erzeugten Strom auch zu nutzen. Unsachgemäße Umlagen und Abgaben, vor allem auf selbst beziehungsweise vor Ort verbrauchten Solarstrom sollten – so der Konsens der Kritiker – verhindert werden. Genauso wie zu bürokratische und kostenintensive Auflagen.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.