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Photovoltaik- und Solaranlagen

PV-Anlage Genehmigung: Ablauf & Tipps für jedes Bundesland

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 04. August 2025
Lesedauer: 23 Minuten
©photoschmidt - istockphoto.com

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird in Deutschland aktiv gefördert und somit nimmt die Nutzung von Solarenergie kontinuierlich zu. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, eine Anlage zu integrieren: Ganz gleich, ob auf dem Dach eines Einfamilienhauses, über Parkflächen, in Gewerbegebieten oder als große Freiflächenanlage. Planen Sie die Installation einer PV-Anlage, ist es jedoch nicht nur wichtig, die passende Anlagengröße für den eigenen Verbrauch zu ermitteln, sondern auch die baurechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden. Diese unterscheiden sich beim Thema Solarenergie von Bundesland zu Bundesland. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob für Ihre geplante PV-Anlage eine Genehmigung erforderlich ist.

Alles auf einen Blick:

  • In Deutschland ist die Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.
  • PV-Anlagen auf Hausdächern sind meist genehmigungsfrei. Für Freiflächenanlagen sowie beim Ensemble- oder Denkmalschutz ist in der Regel eine Baugenehmigung notwendig.
  • Besondere Vorschriften gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden, in Schutzgebieten oder bei technischen Sonderformen wie Indachsystemen.
  • Nicht jede Anlage muss genehmigt werden, jedoch besteht stets eine Anmeldepflicht. Wichtige Anlaufstellen sind der zuständige Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur (MaStR) und bei einer Anlagenleistung über 30 kWp ebenfalls das Finanzamt. 
  • Der Antrag auf Baugenehmigung muss mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden. Unvollständige Angaben können das Verfahren erheblich verzögern.

Was ist eine Baugenehmigung im Zusammenhang mit PV-Anlagen?

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Entscheidung, die bestätigt, dass ein geplantes Bauvorhaben mit den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage bedeutet das: Wird die Anlage als bauliche Maßnahme eingestuft, kann ihre Errichtung von einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde abhängig sein. Ob eine solche Genehmigung notwendig ist, hängt in erster Linie von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab.

Wann braucht eine Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung?

  • Freiflächenanlagen, insbesondere im Außenbereich
  • Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Ensembleschutzgebieten
  • technische Aufbauten mit erheblicher optischer Wirkung (z. B. Aufständerungen auf Flachdächern)

Die genauen rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wohnort. Auch wenn nicht jede Anlage genehmigungspflichtig ist, gilt grundsätzlich: Alle Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden, müssen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Netzbetreiber, beim Finanzamt (wenn Leistung >30 kWp) und bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister (MaStR).

Wann ist eine PV-Anlage genehmgigungsfrei?

Ob eine Anlage genehmigungspflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Bundesland, der Installationsort (Dach, Fassade, Freifläche), der Gebäudetyp sowie die planungsrechtliche Lage des Grundstücks. Für die Installation auf der Dachfläche benötigen Sie je nach Größe und Leistung in der Regel keine Baugenehmigung. Solche Vorhaben gelten meist als genehmigungsfrei.

Was bedeutet genehmigungsfrei vs. genehmigungspflichtig?

  • Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass völlig ohne Vorschriften gebaut werden darf. Es heißt lediglich, dass keine formale Baugenehmigung eingeholt werden muss. Dennoch müssen alle baurechtlichen, planungsrechtlichen und technischen Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen beispielsweise Anforderungen an Statik, Brandschutz oder die Einbindung in das Ortsbild.
  • Genehmigungspflichtig sind hingegen alle Vorhaben, die laut Landesbauordnung nicht ausdrücklich als verfahrensfrei gelten. Das betrifft häufig größere Anlagen, technische Sonderkonstruktionen oder PV-Anlagen in besonders sensiblen Bereichen wie Denkmalzonen oder auf Freiflächen mit hoher Sichtbarkeit. Auch bei genehmigungsfreien Projekten gelten Nachweispflichten, etwa zur Standsicherheit.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für PV-Anlagen in Deutschland?

In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, das die Genehmigungspflicht von PV-Anlagen regelt. Stattdessen greifen verschiedene rechtliche Ebenen ineinander. Die wichtigsten sind:

  • Die Solarpflichtschreibt in einigen Bundesländern die Installation von Solaranlagen bei Neubauten oder umfangreichen Dachsanierungen vor. Die konkreten Vorgaben variieren regional.
  • Die Landesbauordnungen regeln das Baurecht auf Länderebene und legen fest, ob ein Vorhaben gemäß der Bauordnung genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist.
  • Das Baugesetzbuch (BauGB) betrifft vor allem die planungsrechtliche Zulässigkeit. Selbst wenn eine Anlage bautechnisch zulässig ist, kann sie unzulässig sein, wenn der Standort planungsrechtlich ausgeschlossen wurde.
  • Fachgesetze wie das Denkmalschutzrecht, Naturschutzgesetz oder Wasserrecht greifen bei Vorhaben in Schutzgebieten.
  • Technische Regelwerke wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften oder Feuerungsverordnungen betreffen Sicherheit und Aufbau der Anlage.
  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisevergütung und Förderbedingungen.
  • Das sogenannte Solarspitzengesetz betrifft die Netzstabilität und schreibt unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des erzeugten Photovoltaik-Stroms vor.

In welchem Bundesland sind PV-Anlagen genehmigungspflichtig?

Bundesland Genehmigungspflichtig Genehmigungsfrei
Baden-Württemberg (LBO)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • seit 2025: Anlagen an und auf Gebäuden
  • auch auf fremden Dächern (z. B. gemietete Dachflächen)
Bayern (BayBo)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • Hochhäuser über 22 Meter Höhe
  • Solaranlagen auf kleinen und mittleren Dachflächen
  • an Gebäudewänden und auf Flachdächern
Berlin (BauOBln)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden
Brandenburg (BbgBO)
  • Freiflächenanlagen
  • Flachdachanlagen über 60 cm Höhe und über 10 m² Fläche
  • Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen
  • ausgenommen bei Hochhäusern
Bremen (BremLBO)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • PV-Anlagen auf Dachflächen
  • an Gebäudewänden und auf Flachdächern
Hamburg (HBauO)
  • alle nicht unter genehmigungsfrei aufgeführten Anlagen
  • Anlagen in und an Dach- und Außenwandflächen
  • gebäudeunabhängige Anlagen bis 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
Hessen (HBO)
  • Anlagen über 10 Quadratmeter Fläche
  • frei stehende Anlagen
  • Anlagen in der Dachfläche, Fassade oder auf Flachdächern bis 10 Quadratmeter Fläche
Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • Anlagen auf Dachflächen
  • an Gebäudewänden und auf Flachdächern
Niedersachsen (NbauO)
  • frei stehende PV-Freiflächenanlagen
  • Photovoltaikanlagen auf Dachflächen und Fassaden
Nordrhein-Westfalen (LBauO)
  • Freiflächenanlagen
  • Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden
  • auch bei Nutzungsänderung des Gebäudes
Rheinland-Pfalz
  • Freiflächenanlagen
  • Anlagen an Kulturdenkmälern oder in deren Umgebung
  • Solaranlagen auf oder an Gebäuden
  • ausgenommen im Bereich von Kultur- oder Naturdenkmälern
Saarland (LBO Saarland)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 12 Meter Länge
  • Anlagen in, an und auf Dach- oder Außenwandflächen
Sachsen (SächsBO)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • PV-Anlagen auf (Flach-)Dächern und an Gebäuden
Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, Flachdächern und an Gebäudewänden
Schleswig-Holstein (LBO SH)
  • Anlagen an Kulturdenkmälern
  • größer als 2,75 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • gebäudeabhängige Anlagen
  • gebäudeunabhängige Anlagen bis 2,75 Meter Höhe und 9 Meter Länge
Thüringen (ThürBO)
  • Freiflächenanlagen über 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
  • PV-Anlagen auf Dachflächen
  • an Gebäudewänden und auf Flachdächern

Wann wird im Bauamt eine Einzelfallprüfung durchgeführt?

  • Das Grundstück liegt in einem Sondergebiet, etwa einem Landschaftsschutzgebiet.
  • Die Anlage betrifft ein denkmalgeschütztes Gebäude oder steht in einem Ensembleschutzbereich.
  • Es handelt sich um eine Freiflächenanlage.
  • Es werden besondere Bauformen verwendet, zum Beispiel gebäudeintegrierte Solaranlagen.
  • Es gelten alte Bebauungspläne, in denen PV-Anlagen nicht berücksichtigt sind.
Gut zu wissen:
Einige Bundesländer stellen sogenannte Solarkataster oder Energieatlanten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um digitale Karten, die anzeigen, ob eine Photovoltaikanlage auf einem bestimmten Dach installiert werden kann, oft auch mit Informationen zur Genehmigungspflicht. Diese Tools bieten eine erste Orientierung und erleichtern die individuelle Planung.

In welchen Bundesländern gilt eine Solarpflicht?

In einigen Bundesländern wurde inzwischen eine Solarpflicht eingeführt. Diese verpflichtet bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen zur Installation einer Photovoltaik-Anlage. Die Solarpflicht in Deutschland ist als eigenständige baurechtliche Vorgabe zu betrachten und unterscheidet sich von der Genehmigungspflicht. Ausnahmen von der Solarpflicht bestehen unter anderem dann, wenn das vorhandene Dach zu klein ist oder durch Bäume oder Nachbargebäude zu stark verschattet wird. In solchen Fällen wird im Vorfeld geprüft, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung möglich ist. Zuständig ist die jeweilige Bauaufsichtsbehörde.

Übersicht: Solarpflicht in den Bundesländern [Stand 2025]

Bundesland Gültig ab Betroffene Gebäude Besondere Regelungen / Hinweise
Baden-Württemberg 2022/2023
  • alle Neubauten
  • Dachsanierungen
  • auch für Parkplätze (>35 Stellplätze)
  • Solarthermie als Alternative möglich
Bayern 2025
  • Gewerbe
  • Dachsanierungen
  • für Wohngebäude keine strikte Pflicht
  • Soll-Vorschrift
Berlin 2023
  • Neubauten
  • Dachumbauten ab 50 Quadratmeter
  • mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit PV belegen
Brandenburg 2024
  • Gewerbe (Neubau & Dachsanierung)
  • Wohngebäude bislang ausgenommen
Bremen 2024/2025
  • Neubauten ab 50 Quadratmeter
  • Dachsanierungen
  • Nachrüstung binnen 2 Jahren möglich
Hamburg 2023/2025
  • Neubauten
  • Dachsanierungen
  • ab 2027 Kombination mit Gründachpflicht
Hessen 2025
  • landeseigene Gebäude
  • große Parkplätze
  • private Wohngebäude nicht betroffen
Mecklenburg-Vorpommern
  • Gesetzesvorhaben in Vorbereitung
Niedersachsen 2025
  • Neubauten
  • Dachsanierungen ab 50 Quadratmeter
  • mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit PV
  • „PV-ready“ bereits 2023
Nordrhein-Westfalen 2025/2026
  • Neubauten ab 2025
  • Dachsanierungen ab 2026
  • mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit PV
Rheinland-Pfalz 2024
  • neue Wohngebäude „PV-ready“
  • für Gewerbe und Kommune ab 2023 Solarpflicht
Saarland in Planung
  • nur öffentliche und gewerbliche Gebäude
  • Pflicht für Privathäuser noch offen
Sachsen
  • keine gesetzliche Pflicht
Sachsen-Anhalt
  • keine gesetzliche Pflicht
Schleswig-Holstein 2025
  • Neubauten
  • Parkplätze
  • für Wohngebäude ab 2026
Thüringen
  • keine gesetzliche Pflicht

Was passiert bei Nichtumsetzung der Solarpflicht?

Gilt in Ihrer Region eine Solarpflicht und Sie kommen dieser bei einem Neubau oder einer Sanierung nicht nach, drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie rechtliche Sanktionen. In vielen Bundesländern kann sogar die Baugenehmigung verweigert werden, wenn kein Nachweis über die geplante PV-Anlage vorliegt. Ausnahmen gelten nur bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, etwa bei stark verschatteten Norddächern.



Brauche ich eine Genehmigung für PV auf dem Hausdach?

In nahezu allen Bundesländern dürfen private Photovoltaikanlagen auf genehmigten Wohnhausdächern ohne gesonderte Baugenehmigung errichtet werden, solange alle rechtlich-technischen Vorgaben werden eingehalten. Die Installation gilt als sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben. Trotzdem sollten Sie im Vorfeld einen Blick in die jeweils gültige Landesbauordnung zu werfen. Für eine fachgerechte Umsetzung lohnt sich außerdem die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb und eine entsprechende Solarberatung. Der Profi unterstützt Sie bei der Auswahl und Planung Ihrer Anlage und berücksichtigt dabei alle baurechtlichen Anforderungen in Ihrem Bundesland. 

Welche Rolle spielt der Gebäudetyp beim Einfamilienhaus?

Einfamilienhäuser bieten meist den größten baurechtlichen Spielraum. Allerdings darf die PV-Anlage nicht über die Dachfläche hinausragen oder störende Reflexionen verursachen. Bei Eigentümergemeinschaften, Mietobjekten sowie denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembleschutz gelten gesonderte Regelungen. Ist Ihre Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft oder wohnen Sie zur Miete, muss Ihr Vorhaben entsprechend mit den beteiltigen Parteien, wie zum Beispiel dem Vermieter, abgesprochen und eine Zustimmung eingeholt werden. 

Was gilt für PV-Anlagen auf einem Carport, Schuppen, Balkon oder Garagendach?

  • Photovoltaikanlagen auf Garagen, Carports oder Schuppen sind ebenfalls genehmigungsfrei, vorausgesetzt, das Nebengebäude selbst unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Eine genehmigungsfreie Garage muss beispielsweise bestimmte bundesrechtliche Mindestmaße in Höhe und Grundfläche einhalten und das auch mit montierter PV-Anlage. Die Genehmigungsfreiheit entfällt jedoch, sobald das Nebengebäude genehmigungspflichtig ist oder die Anlage bauliche Veränderungen mit sich bringt, die die Statik wesentlich beeinflussen.
  • Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solargeräte genannt, sind in in der Regel baurechtlich genehmigungsfrei, da sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie dürfen allerdings nicht in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen – etwa auf Gehwege oder Straßen. Eine Eintragung ins Marktstammdatenregister ist für Balkonkraftwerne dennoch verpflichtend, während die Meldepflicht beim Netzbetreiber seit 2024 nicht mehr notwendig ist. Für einen leichteren Anmeldeprozess stellt das Martkstammdatenregister eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke.

Ist eine Freiflächenanlage genehmigungspflichtig?

Freiflächenanlagen sind nach § 35 BauGB grundsätzlich genehmigungspflichtig. Grund hierfür ist ihre bauliche Wirkung im Raum, der erhebliche Flächenverbrauch und der Umstand, dass sie meist im planungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden. Zusätzlich zu einer Baugenehmigung ist oft eine Bebauungsplanänderung oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig. Das deutsche Baugesetzbuch gibt unter anderem vor, dass Photovoltaikanlagen nur dort zulässig sind, wo sie als privilegiertes Vorhaben eingestuft werden. Das ist beispielsweise bei bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben oder öffentlichen Interessen der Fall.

Welche Flächenarten sind bevorzugt zulässig?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und entsprechende Erlasse der Bundesländer definieren sogenannte bevorzugte Flächen, auf denen PV-Anlagen besonders gefördert oder leichter genehmigt werden:

  • Konversionsflächen (ehemalige Militär-, Industrie- oder Deponiegelände)
  • Seitenstreifen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen
  • Flächen mit ausgewiesenem Bebauungsplan zur Sondernutzung

Gilt bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Sonderregelung?

Sobald ein Gebäude ganz oder in Teilen unter Denkmalschutz steht, greifen zusätzliche Genehmigungspflichten. In diesen Fällen ist nicht nur eine Baugenehmigung, sondern auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass das Erscheinungsbild des Denkmals durch die Photovoltaik-Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Daraus ergeben sich unter anderem:

  • unauffällige Positionierung (z. B. Rückseiten oder Nebengebäude)
  • harmonische Farbgebung, rahmenlose Module, geringe Reflexion
  • teilweise Ausschluss klassischer Aufdachanlagen und Empfehlung von Indach-Systemen

Gerade für denkmalgeschützte Objekte bieten sich Indach-Systeme an, bei denen die Module in die Dachfläche integriert werden. Ob und in welcher Form Photovoltaik auf einem denkmalgeschützten Gebäude realisierbar ist, muss im Einzelfall mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.

Was gilt für PV-Anlagen auf gewerblichen Hallen?

Photovoltaikanlagen auf gewerblichen Hallendächern gelten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als genehmigungsfrei. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um Standardanlagen auf statisch geeigneten Gebäuden handelt. Sobald jedoch besondere Merkmale hinzukommen, wie etwa großflächige Anlagen mit Randüberstand, Installationen auf Leichtkonstruktionen oder Solarfassaden, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Ein zentrales Thema ist hier zudem die Standsicherheit. Bevor eine PV-Anlage installiert wird, muss in vielen Fällen ein Nachweis über die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion erbracht werden. Besonders bei älteren Gebäuden oder Hallen mit Leichtbauweise ist häufig die Beauftragung eines Statikers verpflichtend. Eine fehlende Prüfung birgt erhebliche Haftungsrisiken. Auch der Brandschutz spielt bei gewerblichen Anlagen eine zentrale Rolle und sollte frühzeitig in die Planung einbezogen werden.

Zwei Techniker installieren Solarmodule auf einem Dach zur Nutzung von Solarenergie
Für die Installation einer PV-Anlage auf gewerblichen Dächern muss eine sorgfältige Statikprüfung durchgeführt werden. ©Narongrit Sritana – istockphoto.com

Wie beantrage ich eine Baugenehmigung für eine PV-Anlage?

Wenn für Ihre PV-Anlage eine Genehmigung erforderlich ist, wie es bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Freiflächenanlagen der Fall ist, ist die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde der richtige Ansprechpartner. Der Antrag kann je nach Bundesland und Kommune entweder in Papierform oder über ein Online-Bauportal eingereicht werden. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt, ist zusätzlich ein Antrag bei der Denkmalbehörde erforderlich. Informieren Sie sich im Vorfeld über die rechtlichen Vorgaben und den Ablauf, um frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen. Gerade bei Sonderfällen wie Ensemble-Schutz, Grenzbebauung oder Anlagen auf nicht klassifizierten Nebengebäuden ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde empfehlenswert.

Tipp:
In einigen Bundesländern gibt es sogenannte denkmalverträgliche Mustergutachten für PV-Anlagen. Diese Gutachten listen alle relevanten Prüfkriterien auf und können eine erste Orientierung bieten, ob Sie Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Welche Unterlagen muss ich für die Baugenehmigung einreichen?

  • ausgefüllter Bauantrag mit kurzer technischer Projektbeschreibung
  • Lageplan oder Flurkarte mit eingezeichneter Anlage
  • Bauschreibung der PV-Anlage
  • Ansichtszeichnungen, Schnittdarstellungen und Dachaufsichten
  • Standsicherheitsnachweis (Statik) – optional, oft aber empfohlen
  • Brandschutzkonzept (bei größeren Anlagen oder Sonderbauten)
  • Fotodokumentation (bei denkmalgeschützten Gebäuden)
  • denkmalrechtliche Genehmigung (bei Denkmal- oder Ensembleschutz)
  • ggf. Gutachten zu Altlasten oder Bodenbeschaffenheit bei Freiflächenanlagen

Viele Behörden bieten inzwischen digitale Bauantragsplattformen an. Dort lassen sich alle notwendigen Unterlagen hochladen und Checklisten abrufen. Wichtig: Reichen Sie keine unvollständigen Unterlagen ein, denn die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit formeller Vollständigkeit. In Einzelfällen können Sie vorab eine Antragsprüfung beim Bauamt anfragen.

Wie lange dauert die Genehmigung für meine Photovoltaikanlage?

In der Regel können Sie mit einer Bearbeitungszeit zwischen vier und zwölf Wochen rechnen. Beeinflusst wird dieser Zeitraum nicht nur von der Vollständigkeit der Unterlagen, sondern auch von der Art der Anlage sowie dem Installationsort. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein und reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich ein.



Wer ist Ansprechpartner für PV-Baugenehmigungen?

Benötigen Sie für Ihre Anlage eine Baugenehmigung, dann sollten Sie sich an das zuständige Bauamt und/oder die untere Bauaufsichtsbehörde wenden. Je nach Lage des Grundstücks oder Art der Anlage können zusätzliche Stellen eingebunden werden:

  • Denkmalbehörde (bei denkmalgeschützten Objekten)
  • Umweltamt (bei Anlagen in Schutzgebieten)
  • Brandschutzdienststelle (bei größeren oder besonderen Anlagen)
  • Energieberatung (Voraussetzung bei geplanten Antrag für PV-Förderung

Was passiert, wenn ich eine PV-Anlage ohne Genehmigung baue?

Wird eine genehmigungspflichtige Photovoltaikanlage ohne vorherige Baugenehmigung errichtet, liegt ein Verstoß gegen das Bauordnungsrecht vor. Dies kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern im Einzelfall auch den behördlich angeordneten Rückbau der Anlage. Die Kosten hierfür haben Sie zu tragen. Eine unrechtmäßige Installation kann zudem zur Eintragung ins Baulastenverzeichnis und damit zum Beispiel zur Wertminderung des Grundstücks führen sowie zu Verlust von Fördermitten und Verlust des Versicherungsschutzes. Entstehen durch nicht genehmigte oder fehlerhaft installierte PV-Anlage Schäden, haften Sie als Eigentümer.

Muss ich meine PV-Anlage zusätzlich beim Netzbetreiber melden?

Unabhängig von einer Erteilung einer Baugenehmigung gilt eine allgemeine Pflicht, eine Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Dieser überwacht die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz und prüft, ob Ihre Anlage geeignet ist, um an das öffentliche Netz anzuschließen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das Kundenportal des jeweiligen Verteilnetzbetreibers. Sie ist Voraussetzung für den Netzanschluss, die Inbetriebnahme der Anlage und den Erhalt von Einspeisevergütungen gemäß EEG. Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage muss vor der Installation erfolgen. Die baurechtliche Genehmigung und die Netzanschlussmeldung sind zwei vollständig getrennte Verfahren. 

Welche Angaben verlangt der Netzbetreiber?

  • Leistung der Module
  • Wechselrichterdaten
  • Standort
  • Anschlussart (Eigenverbrauch oder Volleinspeisung)
  • Kontaktdaten des Installateurs
  • Bestätigung über die Einhaltung der technischen Anschlussregeln (TAB) 

Welche Rolle spielt der Netzanschlussantrag?

Der Netzanschlussantrag ist ein notwendiger Schritt, um Ihre Photovoltaikanlage ans öffentliche Stromnetz anschließen zu dürfen. Dieses Dokument wird beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht, sobald feststeht, dass die Anlage Strom einspeisen soll. Erst nach positiver Rückmeldung darf der Netzanschluss erfolgen. Im Antrag machen Sie unter anderem Angaben zur geplanten Anlagengröße, zum Installationsort, zur eingesetzten Wechselrichtertechnik und zur erwarteten Einspeiseleistung. In der Praxis übernimmt diese Formalitäten oft der beauftragte Installationsbetrieb, sodass Sie als Betreiber entlastet werden.

Was gilt für das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst bundesweit alle Energieerzeugungsanlagen. Die Registrierung Ihrer PV-Anlage ist verpflichtend und muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme erfolgen, online und kostenfrei über das Webportal. Sollten Sie die Frist versäumen, kann das Bußgelder nach sich ziehen. Eine Nachmeldung ist zwar möglich, hat jedoch keine rückwirkende Wirkung auf bereits eingetretene Konsequenzen.

Gut zu wissen:
Seit dem Solarpaket I (2024) genügt bei Mini-PV-Anlagen (z. B. Balkonkraftwerke) die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.

Genehmigung Modulerweiterung: Was gilt bei Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen?

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage nachträglich verändern oder erweitern, zum Beispiel durch zusätzliche Module oder eine neue Montageform, müssen Sie diese Änderungen dem Marktstammdatenregister melden. In bestimmten Fällen ist außerdem eine neue Netzverträglichkeitsprüfung oder eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, insbesondere dann, wenn sich die Leistung, die Einspeisung oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich verändern. 

Zu den typischen genehmigungs- oder meldepflichtigen Änderungen zählen:

  • Erweiterung der Modulfläche über die ursprüngliche Dachfläche hinaus (z. B. auf Nebengebäude, Garage oder angrenzende Freiflächen)
  • Wechsel des Montagesystems, etwa von dachparalleler Montage auf ein aufgeständertes System
  • Erhöhung der Gesamtleistung, sofern dies Auswirkungen auf den Netzanschluss oder das Einspeisemanagement hat
  • Veränderung der Gebäudeansicht, etwa durch zusätzliche Module auf einer bislang ungenutzten Gebäudeseite

Lassen Sie geplante Änderungen idealerweise im Vorfeld von einem Fachbetrieb prüfen. Klären Sie frühzeitig mit dem Netzbetreiber sowie gegebenenfalls mit der zuständigen Baubehörde, ob weitere Genehmigungen oder Prüfungen notwendig sind.

Was passiert, wenn ich den Standort meiner PV-Anlage ändere?

Die Genehmigung einer PV-Anlage ist grundsätzlich an ein bestimmtes Grundstück, ein konkretes Gebäude und einen festgelegten Installationsort gebunden. Planen Sie, Ihre Anlage auf ein anderes Gebäude oder Grundstück zu verlegen, ist in der Regel ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich. Dies gilt selbst dann, wenn Sie dieselben technischen Komponenten weiterverwenden, da sich die baurechtlichen Vorgaben am neuen Standort häufig unterscheiden.



Fristen PV-Anlage Genehmigung und Anmeldung

Antrag / Anmeldung Frist Hinweis / Maßnahme
Netzanschluss beantragen
  • mindestens 8 Wochen vor Inbetriebnahme
  • Antrag beim zuständigen Netzbetreiber stellen
Baugenehmigung (falls notwendig)
  • vor Installation
  • Frist kann je nach Bundesland variieren
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme
  • frühzeitige Registrierung möglich und empfehlenswert
Anmeldung beim Finanzamt
  • spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme
  • Mitteilung über Aufnahme bei Anlagen über 30 kWp und/oder einer gewerblichen Tätigkeit
  • Kleinunternehmerregelung möglich
Stromzähler beantragen
  • vor Inbetriebnahme
  • möglichst parallel zum Netzanschluss
  • in der Regel veranlasst vom Netzbetreiber oder Elektriker
Fördermittel beantragen
  • vor Beginn der Installation
  • nachträgliche Antragstellung in der Regel ausgeschlossen

Benötige ich eine Brandschutz- oder Standsicherheitsprüfung?

Sobald eine Anlage das Tragwerk des Gebäudes beeinflusst oder bestimmte Größen überschreitet, fordern viele Bauämter zusätzliche Nachweise. Diese Pflicht ist abhängig vom Gebäudetyp, dem Bundesland und der konkreten Ausführung der Anlage. Die Standsicherheitsprüfung (Statik) ist besonders bei älteren sowie gewerblichen Gebäuden oder Leichtbauhallen relevant, wenn Rettungswege betroffen sind, brandlastige Materialien verwendet werden oder die Anlage über mehrere Gebäudeteile hinweg verläuft. In manchen Bundesländern ist bei gewerblichen Hallen ein Brandschutzgutachten gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Sanktionen drohen bei einem illegalen Bau?

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige PV-Anlage ohne erforderliche Genehmigung errichten, kann die zuständige Behörde den Betrieb untersagen. In der Folge drohen Bußgelder, Rückbauverpflichtung sowie Verlust sämtlicher Förderansprüche. Zusätzlich wird die Anlage möglicherweise ins Baulastenverzeichnis eingetragen, was sich negativ auf den Immobilienwert auswirken kann. Eine illegale Installation ist daher mit erheblichen Risiken verbunden. 

Ist eine Rückbaupflicht möglich?

Die Behörde kann den Rückbau einer illegal errichteten PV-Anlage anordnen. Steht das betreffende Gebäude unter Denkmalschutz, muss in der Regel auch der ursprüngliche Zustand vollständig wiederhergestellt werden. Dies kann mit hohen Kosten und hohem Aufwand verbunden sein.

Wer haftet bei Schäden durch eine nicht genehmigte PV-Anlage?

Eine fachgerechte und genehmigte Installation ist nicht nur aus rechtlicher Sicht erforderlich, sie ist auch entscheidend für Ihre Versicherungssicherheit. Wird eine PV-Anlage ohne Genehmigung oder Anmeldung betrieben und es kommt zu einem Schaden, entfällt in der Regel der Versicherungsschutz. In diesem Fall haften Sie als Betreiber persönlich für alle entstandenen Kosten, zum Beispiel bei Brandschäden, Stromausfällen oder Personenschäden.

Welche Gebühren fallen für eine Genehmigung an?

Die allgemeine Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist in der Regel kostenfrei. Sobald jedoch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Standort, dem Anlagentyp sowie dem individuellen Prüfaufwand der Behörde. Bei größeren oder besonders komplexen Vorhaben, wie bei großflächigen Anlagen oder Sonderinstallationen, können die Kosten bis zu 1.000 Euro oder mehr betragen. Da sich die tatsächlichen Gebühren nicht pauschal beziffern lassen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Solarfachberater oder Planer hinzuzuziehen. So lässt sich eine fundierte Planung mit realistischen Kostenschätzungen erstellen.

Gibt es Zusatzkosten für Gutachten oder Bauzeichnungen?

Für die Erstellung technischer Nachweise können zusätzliche Kosten entstehen. Je nach Umfang der erforderlichen Gutachten können hierfür mehrere Hundert Euro an Zusatzkosten anfallen. Dazu zählen:

  • statische Gutachten, etwa bei der Installation auf älteren oder denkmalgeschützten Gebäuden
  • Brandschutz- oder Schallschutzkonzepte, insbesondere bei gewerblichen Anlagen
  • Bauzeichnungen oder Lagepläne, die von Architekten oder Fachplanern erstellt werden müssen

Was kostet eine Ausnahmegenehmigung bei Denkmalschutz?

Die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen bei denkmalgeschützten Gebäuden variieren stark, sowohl zwischen den Bundesländern als auch je nach Komplexität des Vorhabens. Faktoren wie der Gebührensatz der zuständigen Denkmalschutzbehörde, der Planungsaufwand und mögliche Zusatzprüfungen beeinflussen die Höhe der Kosten. In der Regel sind die Gebühren für denkmalrechtliche Ausnahmegenehmigungen höher als bei Standardanlagen. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der örtlichen Denkmalschutzbehörde.

Welche Unterschiede gibt es zwischen privaten und gewerblichen Antragstellungen?

Ob privat oder gewerblich, alle Antragsteller unterliegen denselben baurechtlichen Grundlagen und müssen Ihre PV-Anlage anmelden und je nach Vorhaben auch genehmigen lassen. Doch im praktischen Ablauf unterscheiden sich die Anforderungen deutlich. Gewerbliche Betreiber müssen größtenteils umfangreichere Unterlagen einreichen und zusätzliche Nachweise beibringen. Bei gewerblichen Photovoltaik-Projekten wird häufig ein erweitertes Brandschutzkonzept verlangt. Ebenso kann ein Schallschutzgutachten erforderlich sein, insbesondere bei Freiflächenanlagen mit Wechseltrichtern in lärmsensibler Umgebung. 

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder bei Doppelhäusern dürfen PV-Anlagen oft nur mit Zustimmung aller Miteigentümer errichtet werden. Ohne diese Einwilligung kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
  2. Auch, wenn Ihr Haus nicht selbst unter Denkmalschutz steht, kann es im sogenannten Ensemblebereich liegen. In solchen Fällen gelten ebenfalls genehmigungspflichtige Vorgaben für die optische Integration Ihrer Anlage.
  3. Einige Förderprogramme für Photovoltaik setzen eine rechtskonforme Planung voraus. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbediengungen zu prüfen und notwendige Genehmigungen frühzeitig einzuholen. 
  4. Die Installation einer PV-Anlage kann den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie verändern. Einige Gebäudeversicherungen verlangen eine Erweiterung des Vertrags oder den Nachweis bestimmter Sicherheitsmaßnahmen, wie einen Blitzschutz.
  5. Eine lückenlose Dokumentation von der Erstplanung über den Bauantrag bis hin zur Inbetriebnahme ist wichtig für Garantieansprüche, Steuerfragen und mögliche spätere Erweiterungen. Besonders bei Förderanträgen oder Eigentümerwechseln kann sie entscheidend sein.


Fazit

Ob Sie Ihre Photovoltaikanlage genehmigungsfrei errichten können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Gebäudeart, Standort, Bundesland, Anlagenart und Schutzstatus. Während Wohnhaus-Dachanlagen meist problemlos realisierbar sind, erfordern Freiflächenanlagen, denkmalgeschützte Bauten und gewerbliche Installationen oft umfangreiche Genehmigungsverfahren. Je frühzeitiger und sorgfältiger Sie das Bauvorhaben prüfen lassen, desto sicherer ist die Umsetzung. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie sich am besten an einen Profi wenden, der Sie von der Planung bis zur Installation und Inbetriebnahme begleitet. 

PV-Anlage Genehmigung: Häufig gestellte Fragen

Wie wirkt sich die PV-Anlage auf den Wiederverkaufswert meiner Immobilie aus?

Eine genehmigte und fachgerecht installierte PV-Anlage kann den Marktwert Ihrer Immobilie deutlich steigern. Für potenzielle Käufer sind vollständige Nachweise über Genehmigungen, Statik und Netzanmeldung oft entscheidend.

Kann ich eine PV-Anlage auch auf einem Pachtgrundstück errichten?

Das ist grundsätzlich möglich, wenn eine vertraglich geregelte Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt. Diese Vereinbarung sollte klar regeln, wie lange die Anlage betrieben werden darf, wer für Rückbau, Wartung und Haftung zuständig ist und was bei vorzeitiger Kündigung des Pachtvertrags passiert. Ohne vertragliche Absicherung kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

Ist eine Kombination von Photovoltaik und Solarthermie genehmigungsrechtlich relevant?

Vor allem bei kombinierten Anlagen auf dem Dach kann es zu zusätzlichen Prüfpflichten kommen, insbesondere, wenn die Aufbauten baulich auffällig sind oder gemeinsam eine größere Fläche beanspruchen. Auch der Brandschutz und die Statik müssen bei Doppelnutzung geprüft werden.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina studiert zurzeit Technikjournalismus und Technik-PR. Im Studium eignete Sie sich bereits die grundlegenden Kompetenzen in den Bereichen Print-, Online-, Hörfunk- und TV-Journalismus mit dem Schwerpunkt Technik an. Vor ihrem Studium absolvierte Sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin.