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Photovoltaik- und Solaranlagen

PV-Anlage anmelden: Wann, wie und wo?

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 07. Juli 2025
Lesedauer: 19 Minuten
© anatoliy_gleb / istockphoto.com

Ob privat oder gewerblich genutzt: Eine Photovoltaikanlage ist in vielen Fällen eine lohnende Investition und das nicht nur, um langfristig Stromkosten zu senken, sondern auch, um aktiv zur Energiewende beizutragen. Solarmodule findet man mittlerweile nicht nur auf Hausdächern, sondern auch an Fassaden, auf Balkonen oder sogar an Zäunen. Damit Sie Ihre PV-Anlage sicher und gesetzeskonform betreiben, ist eine ordnungsgemäße Anmeldung verpflichtend. Wer seine Anlage nicht rechtzeitig registriert, riskiert Bußgelder, den Verlust von Fördermitteln und den Ausschluss von der Einspeisevergütung. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über Fristen, Zuständigkeiten und den Ablauf der Anmeldung zu informieren.

Alles auf einen Blick:

  • Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenfrei.
  • Relevante Stellen für die Anmeldung sind der regionale Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur (MaStR) und das Finanzamt.
  • Die Genehmigung durch den Netzbetreiber muss bereits vor der Inbetriebnahme erfolgen.
  • Die Frist zur Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) beträgt 30 Tage nach Inbetriebnahme.
  • Bei versäumter Anmeldung drohen Bußgelder sowie der Verlust von Einspeisevergütung oder Fördermitteln.

Warum muss man eine Photovoltaikanlage überhaupt anmelden?

Unabhängig davon, ob Sie Ihre PV-Anlage privat oder gewerblich nutzen: Sobald die Solaranlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, besteht in Deutschland eine gesetzliche Anmeldepflicht. Denn nur durch die offizielle Registrierung kann die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden. Davon ausgenommen sind lediglich sogenannte Inselanlagen, also autarke Systeme ohne Netzanschluss. Wird eine nicht gemeldete Anlage in Betrieb genommen, kann das erhebliche Folgen haben, etwa Netzüberlastungen oder ungenaue Lastprognosen. Außerdem ist die Anmeldung Voraussetzung, um

zu erhalten. Die Pflicht zur Registrierung dient darüber hinaus der Energiewende, denn nur wenn bekannt ist, wo und in welchem Umfang Strom dezentral erzeugt wird, lassen sich Ausbaupläne für Netze und ein die Kapazität des Stromspeichers realistisch planen.

GUT ZU WISSEN:
Eine Inselanlage ist nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und versorgt ausschließlich den Eigenverbrauch. Diese Anlage ist geeignet für Wohnmobile, Ferienhäuser oder Tiny Houses in sehr abgelegenen Orten. Diese Systeme bilden ein geschlossenes Stromnetz, das keine Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur hat und sie sind daher nicht anmeldepflichtig.

Wann muss man eine PV-Anlage anmelden?

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist an feste Fristen gebunden und beginnt bereits vor der Inbetriebnahme. Noch bevor die erste Kilowattstunde Solarstrom eingespeist wird, muss der Netzanschluss beantragt und genehmigt sein. Denn der Netzbetreiber prüft, ob die Einspeisung aus technischer Sicht möglich ist. Die Installation darf daher zwar abgeschlossen sein, der Wechselrichter der PV-Anlage jedoch noch nicht in Betrieb genommen werden. Bereits ein kurzer Testlauf kann als Inbetriebnahme gewertet werden und damit rechtliche Folgen haben.



Wo muss man eine PV-Anlage überall anmelden? 

Eine Photovoltaikanlage müssen Sie an drei Stellen anmelden, die gesetzlich voneinander unabhängig sind. Aus diesem Grund spielen sie bei der Anmeldung jeweils eine eigene Rolle und haben unterschiedliche Ziele. Zu den Anlaufstellen zählen: 

Nur mit Zustimmung des Netzbetreibers dürfen Sie Strom überhaupt ins öffentliche Netz einspeisen. Die Registrierung im MaStR sichert den Anspruch auf Einspeisevergütung. Die Anmeldung beim Finanzamt schließlich gewährleistet die steuerliche Einstufung und ermöglicht die Nutzung möglicher Steuervorteile.

Welche Stellen sind bei der Anmeldung involviert?

An der Anmeldung einer Photovoltaikanlage sind mehrere Stellen beteiligt. Neben dem regionalen Netzbetreiber, der direkt für den Netzanschluss zuständig ist, spielen auch indirekt beteiligte Institutionen eine Rolle. Damit Ihre Anlage rechtskonform ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden kann, müssen alle Vorgaben dieser Stellen eingehalten werden.

StelleRolle im AnmeldeprozessHinweise
Installateur/ Elektrofachbetrieb
  • übernimmt auf Wunsch technische Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls
  • Datenblätter liefern
  • Anschluss an das Stromnetz
  • muss zertifiziert sein (zum Beispiel VDE-zugelassen)
Netzbetreiber
  • Prüft die technische Sicherheit und organisiert die Einspeisung
  • Durchführung des Zählerwechsels oder Einbaus bidirektionaler Messeinrichtung
  • muss vor der Inbetriebnahme kontaktiert werden
  • ohne Zustimmung keine Einspeisevergütung
Marktstammdatenregister (MaStR)
  • sorgt für Transparenz im Strommarkt und dient der statistischen Erfassung aller Energieerzeuger in Deutschland
  • ebenfalls Voraussetzung für Einspeisevergütung
Finanzamt
  • klärt, ob und wie Einnahmen versteuert werden müssen
  • legt fest, ob eine Regel- oder Kleinunternehmerbesteuerung greift
  • Meldepflicht auch für Anlagen unter 30 kWp
Förderstellen
  • Prüfung der Förderanträge
  • Auszahlung nach fristgerechter Anmeldung
  • Anmeldung Voraussetzung für Fördermittel
  • Fristen und Programmbedingungen beachten
Gewerbeamt
  • Anlaufstelle für größere, gewerbliche Anlagen
  • notwendig, wenn eine Anlagenleistung von über 30 kWp vorliegt
Gemeinden und Bauamt
  • Prüfung auf Genehmigungspflicht (zum Beispiel bei Denkmalschutz, Fassadenanlagen)
  • nur relevant bei bestimmten baulichen Voraussetzungen oder Sonderbauten
Steuerberater
  • Beratung zur Wahl der Besteuerung (Regel versus Kleinunternehmer), Umsatz- und Einkommensteuer
  • nicht verpflichtend, aber sinnvoll bei größeren Anlagen oder steuerlicher Unsicherheit

Einige Installateure übernehmen für Sie nicht nur die Installation, sondern auch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Besprechen Sie den Ablauf frühzeitig, um einen reibungslosen Anmeldeprozess sicher zu stellen. 

Was ist jeweils das Ziel dieser Anmeldung?

  • Der Netzbetreiber prüft, ob die technischen Anforderungen erfüllt sind und die Netzverträglichkeit gegeben ist, um die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zu genehmigen. 
  • Das Marktstammdatenregister (MaStR) dokumentiert sämtliche Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Es schafft eine zentrale Datenbank, die Transparenz im Energiemarkt gewährleistet, die Marktaufsicht unterstützt und als Planungsgrundlage für Infrastruktur und Förderprogramme dient.
  • Das Finanzamt ist für die korrekte steuerliche Einstufung Ihrer PV-Anlage zuständig. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die durch den Betrieb entstehen. Je nach Ertrag und Nutzungsform kann eine Steuerpflicht bestehen.

Welche Fristen gelten gesetzlich für die Anmeldung einer PV-Anlage?

AnlaufsstelleFristHinweis
Netzanschluss beantragenvor Inbetriebnahme (mind. 8 Wochen vorher empfohlen)Antrag beim regionalen Netzbetreiber stellen
Marktstammdatenregister (MaStR)innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahmefrühere Registrierung möglich und empfehlenswert
Anmeldung beim Finanzamtspätestens 30 Tage nach Inbetriebnahmewichtig für steuerliche Erfassung und ggf. Vergütungen

Wie viel Zeit muss man für die Formalitäten einplanen?

 
Insgesamt hängt die Dauer des gesamten Anmeldeprozesses von der

  • Region,
  • dem Netzbetreiber und
  • der Anlage

ab. In der Praxis zeigt sich, dass Sie zwei bis sechs Wochen einplanen sollten. Während die Registrierung im Marktstammdatenregister oft in wenigen Tagen erledigt ist, ebenso wie die steuerliche Anmeldung. Anders sieht es bei der Dauer beim Netzbetreiber aus, denn diese kann sich ziehen, weil sie stark vom Bearbeitungsstand und der Terminvergabe für den Zählertausch abhängt. Ein weiterer großer Zeitfaktor sind unvollständig oder fehlerhaft eingereichte Unterlagen. Planen Sie den Anmeldezeitraum als festen Bestandteil des Bauprojekts mit ein.

Kann ich die PV-Anmeldung online durchführen?

Die Vorteile der digitalen Anmeldung liegen auf der Hand: keine Postlaufzeiten, sofortige Eingangsbestätigungen sowie integrierte Prüfmechanismen, die auf fehlende oder fehlerhafte Angaben hinweisen. Das Marktstammdatenregister bietet daher eine selbsterklärende Online-Registrierung. Viele Netzbetreiber stellen zudem eigene Kundenportale bereit, über die Sie Anträge, technische Unterlagen und Zählerdaten hochladen können. Auch steuerliche Erstmeldungen sind in vielen Bundesländern digital möglich – etwa über das Elster-Portal oder per E-Mail. Je nach Bundesland kann es bei den Verfahren jedoch Unterschiede geben.

Was passiert bei verspäteter oder fehlender Anmeldung?

Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht fristgerecht anmelden, entfällt automatisch der Anspruch auf Einspeisevergütung. Dies ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) geregelt. Wird die Anlage bei den jeweiligen Anlaufstellen nicht registriert, verlieren Sie den Anspruch auf Vergütung, selbst wenn Ihre Anlage technisch einwandfrei funktioniert.

Zusätzlich drohen hohe Bußgeldzahlungen, die bei vorsätzlichem oder wiederholtem Verstoß bis zu 45.000 Euro oder mehr betragen können. Auch steuerliche Nachteile sind möglich, etwa durch rückwirkende Steuerforderungen oder Schwierigkeiten bei der Vorsteuererstattung. In solchen Fällen müssen unter Umständen auch Fördergelder oder steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden. Haben Sie eine Frist versäumt, sollten Sie die Anlage dennoch schnellstmöglich nachmelden, denn nur so sichern Sie sich künftige Vorteile und begrenzen mögliche rechtliche Konsequenzen.

Erfolgt die Registrierung verspätet und liegt ein sogenannter Doppelpflichtverstoß vor (keine Meldung beim MaStR und Netzbetreiber), können zusätzliche Sanktionen folgen. Netzbetreiber fordern in solchen Fällen unter anderem rückwirkende Zahlungen, zum Beispiel zwei Euro pro Kilowatt und pro Monat. Die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb, der Ihre PV-Anlage fachgerecht anmeldet, zahlt sich daher aus.

Gibt es Unterschiede zwischen Balkon-PV, Mini-PV und Dachanlagen?

Klassische Dachanlagen haben in der Regel eine höhere Leistung, sind fest mit dem Stromnetz verbunden und erfordern eine professionelle Installation. Der Anmeldeprozess ist aufgrund der komplexen Technik, auch mit einem höheren Aufwand verbunden. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im April 2024 gilt für Kleinanlagen aber: Die Registrierung im Marktstammdatenregister reicht aus. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Das betrifft Mini- oder Balkon-PV-Anlagen, auch als Plug-and-Play-Anlagen bekannt, die nur für den Heimgebrauch ausgelegt sind und eine Leistung von unter 600 Watt besitzen.

GUT ZU WISSEN:
Das Solarspitzengesetz 2025 bringt wichtige Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen und die Auszahlung der Einspeisevergütung. Ein zentraler Punkt: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, erfolgt keine Zahlung der Einspeisevergütung für den eingespeisten Solarstrom. Ziel dieser Regelung ist es, einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen und den Eigenverbrauch zu fördern. Für Eigenheimbesitzer gilt jedoch, dass nicht vergütete Zeiträume ans Ende der 20-jährigen Vergütungsdauer angehängt werden können. Wenn Sie jedoch ein Balkonkraftwerk anmelden, mit einer Leistung von bis zu 800, ist diese Anlage von dem Gesetz ausgenommen.

Was gilt bei Nachrüstungen oder Erweiterungen bestehender PV-Anlagen?

Technische Änderungen an der Anlage, die sich auf Leistung, Einspeisung oder Sicherheit auswirken, müssen im Marktstammdatenregister mit aktualisierten Daten hinterlegt werden. Häufig fordert der Netzbetreiber zudem ein Inbetriebnahmeprotokoll und eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung, insbesondere bei einer deutlichen Leistungssteigerung.

Beispiele für meldepflichtige Erweiterungen:

  • Austausch des Wechselrichters
  • Nachrüstung eines Batteriespeichers
  • Erweiterung der Modulanzahl


Anmeldung im Marktstammdatenregister: Was ist das MaStR?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales, öffentlich zugängliches Register, das sämtliche Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst, ganz unabhängig von deren Größe. Es stellt eine wichtige Datenbasis für Netzbetreiber, Behörden und die Energiepolitik dar und unterstützt die Netz- und Energieplanung auf nationaler Ebene.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren und wie?

Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage ist gesetzlich verpflichtet, sich im MaStR zu registrieren. Das gilt sowohl für private Kleinanlagen als auch für gewerbliche Anlagen. Die Registrierung erfordert detaillierte technische Angaben zur Anlage und dem Stromzähler. Eine vorherige Abstimmung mit dem Installateur ist hilfreich, um alle Daten vollständig und korrekt anzugeben. DIe Registrierung kann online durchgeführt werden.

Welche Daten müssen im Marktstammregister angegeben werden?

  • Betreiberdaten: Name, Adresse, E-Mail
  • Anlagendaten: Standort, Inbetriebnahmedatum, installierte Leistung, Anzahl der Module und Wechselrichter
  • technische Angaben: Hersteller, Seriennummern, Art der Stromnutzung
  • Zählerdaten: vorhandene Messeinrichtungen, Art des Netzanschlusses

Informieren Sie sich vorab direkt auf der Website des MaStR oder telefonisch, um sicherzugehen, dass alle Unterlagen und Angaben vollständig und fristgerecht vorliegen.

Was passiert bei Nichtanmeldung im Martkstammdatenregister?

  • Verlust der Einspeisevergütung
  • keine Nachzahlung für rückwirkend eingespeisten Strom
  • Bußgelder gemäß § 95 EnWG, in der Regel mehrere Hundert Euro, bei Vorsatz deutlich mehr
  • Rückforderungen oder Verweigerung von Fördergeldern

Wie erfolgt die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann entweder durch den Anlagenbetreiber selbst oder durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Der Netzbetreiber prüft anschließend, ob ein Anschluss technisch möglich ist und plant gegebenenfalls den Zählertausch. In Deutschland sind vier große Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sowie viele regionale Verteilnetzbetreiber (VNB) zuständig. Nutzen das Netzbetreiberverzeichnis der Bundesnetzagentur, um Ihre zuständige Stelle zu finden. Die Anmeldung kann in der Regel online erfolgen. 

Warum ist der Netzbetreiber zu informieren?

Nur wenn der Netzbetreiber den Netzanschluss technisch freigibt, ist Ihre Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz kompatibel und Sie können Solarstrom einspeisen. So wird eine stabile Netzversorgung gesichert. Ohne die Genehmigung durch den Netzbetreiber ist keine Einspeisung und damit auch keine Vergütung möglich.

Welche Unterlagen sind notwendig für die Anmeldung beim Netzbetreiber?

  •  Anmeldeformular des Netzbetreibers
  • Lageplan der PV-Anlage
  • technische Datenblätter von Modulen und Wechselrichter
  • Inbetriebnahmeprotokoll des Elektroinstallateurs
  • Messkonzept
  • Angaben zur Anlagenleistung
  • Konformitätserklärung der eingesetzten Geräte
  • Nachweis der MaStR-Registrierung (falls bereits vorhanden)

Auf dem jeweiligen Onlineportal Ihres Netzbetreibers können Sie in der Regel die notwendigen Unterlagen herunterladen. Prüfen Sie vor Absenden der Anmeldung, ob alle Unterlagen vorliegen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Wie läuft die Zählereinbindung und Einspeisezusage ab?

Die Zählereinbindung ist der technische Schritt zwischen Anmeldung und Inbetriebnahme und wird ebenfalls vom Netzbetreiber durchgeführt. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet der Netzbetreiber, ob und wie die Einspeisung ins Stromnetz erfolgen kann. Erfolgt eine Zustimmung, wird diese schriftlich als Einspeisezusage bestätigt.

Nutzen Sie aktuell noch einen alten, nicht rücklaufsicheren Zähler, ist es notwendig diesen auszutauschen. Um Strom einzuspeisen und die Anlage in Betrieb zu nehmen, muss ein Zweirichtungsstromzähler eingebaut werden, um sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung messen und erfassen zu können. Dieses Gerät misst den Stromverbrauch aus dem Netz und die von Ihrer Anlage eingespeiste Stromenergie. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein, da der Netzbetreiber für den Zählertausch zuständig ist und nicht immer kurzfristige Termine vergeben kann.

WICHTIG:
Eine PV-Anlage, die an den öffentlichen Strom angeschlossen werden soll, ist anmeldepflichtig! Die Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber muss dabei vor der Inbetriebnahme, frühstens acht Wochen davor, erfolgen.

Wann muss das Finanzamt informiert werden?

Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage kann steuerliche Folgen haben, insbesondere dann, wenn Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet wird. Die Meldung beim Finanzamt sollte unmittelbar nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen – spätestens jedoch einen Monat nachdem Ihre PV-Anlage arbeitet. Die Anmeldung kann formlos per E-Mail oder am besten über das Elster-Portal erfolgen.

Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage kann steuerliche Folgen haben, insbesondere dann, wenn eine Volleinspeisung oder Teileinspeisung erfolgt und entsprechend vergütet wird. Für private Betreiber ist dabei eine Teileinspeisung, bedeutet nur ein gewisser Anteil wird in das öffentliche Stromnetze eingespeist und die restliche Energie wird selbst verwendet, im Vergleich zu einer Volleinspeisung, wirtschaftlich stets die bessere Wahl. Die PV-Anmeldung beim Finanzamt sollte zeitnah nach Inbetriebnahme erfolgen, um Fristversäumnisse oder steuerliche Nachteile zu vermeiden. Die Frist beträgt dabei einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Die Registrierung kann in der Regel per E-Mail oder über das Elster-Portal erfolgen.

TIPP:
Dokumentieren Sie alle Unterlagen zur Anmeldung und Genehmigung Ihrer PV-Anlage systematisch in einem Ordner. Bei Rückfragen des Finanzamts sparen Sie so wertvolle Zeit.

Welche Optionen gibt es bei der Anmeldung beim Finanzamt?

Nehmen Sie durch die Einspeisevergütung Einnahmen ein, muss der Ertrag durch Ihren Solarstrom entsprechend auf Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden. Dabei steht die Wahl zwischen

  • Kleinunternehmerregelung oder
  • Regelbesteuerung.

Die Entscheidung wirkt sich auf Ihre Steuererklärung aus und sollte daher gut durchdacht sein. Folgende Anmeldeoptionen stehen Ihnen beim Finanzamt zur Verfügung. 

Welche Auswirkungen hat die Anmeldung auf Einkommensteuer und Umsatzsteuer?

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage hat Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer, abhängig davon, ob Sie sich für die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Bei der Regelbesteuerung sind Sie verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen und eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Zudem besteht eine umfassende Dokumentationspflicht. Der Vorteil: Sie können die Vorsteuer für den Kauf und die Installation der Photovoltaikanlage geltend machen, was zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führen kann, insbesondere bei größeren Anlagen. Der Nachteil liegt im höheren bürokratischen Aufwand. Jedoch ist die Regelbesteuerung für Betreiber oft die bessere Wahl, da Sie dadurch mehr Kosten einsparen können. 

Wählen Sie hingegen die Kleinunternehmerregelung, entfallen diese steuerlichen Pflichten weitgehend. Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen und keine Voranmeldungen einreichen. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer zurückfordern, was sich finanziell nachteilig auswirken kann. Diese Option ist für Betreiber kleinerer Anlagen interessant, die mit ihren Einnahmen unter der gesetzlich festgelegten Umsatzgrenze bleiben. Nehmen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater in Anspruch und entscheiden Sie mit ihm, welche die bessere Variante wäre. 



Was gilt seit der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen (2023/2024)?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von null Prozent für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen, der sogenannte Nullsteuersatz. Diese Regelung betrifft sowohl Materialkosten als auch Montageleistungen, wodurch Betreiber damit bis zu 19 Prozent der Anschaffungskosten einsparen.

Dadurch soll der Ausbau der Solarenergie beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Allerdings entbindet die Steuerbefreiung nicht von der Pflicht, die Anlage beim Finanzamt zu melden, wenn steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden. Die neue Umsatzsteuerbefreiung gilt auch rückwirkend für Rechnungen aus dem Jahr 2022, sofern die Anlage erst 2023 in Betrieb genommen wurde. Diese Regelung gilt für Solaranlagen die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für das Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. 

Die Befreiung gilt nur bei Lieferung und Installation durch einen inländischen Anbieter – bei Auslandskäufen gelten abweichende Regelungen. Zudem darf die Leistung pro Wohneinheit 30 kWp nicht überschreiten.

Muss ich meine PV-Anlage genehmigen lassen?

In der Regel ist für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern keine separate Baugenehmigung erforderlich. Eine Genehmigung kann jedoch notwendig sein, wenn die Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, einem Sonderbau (z. B. Hochhäuser, öffentliche Einrichtungen) oder an einer Fassade angebracht werden soll. Besonders dann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes deutlich verändert wird, sollten Sie mit zusätzlichen Anforderungen rechnen. Auch in Mietobjekten sind bauliche Veränderungen mit dem Eigentümer abzustimmen. Eine verbindliche Auskunft zur Genehmigungspflicht erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Baubehörde. Kontaktieren Sie diese vor der Montage Ihrer Anlage, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Wer übernimmt die PV-Anmeldung – Eigentümer oder Installateur?

Häufig gehen Betreiber davon aus, dass der Installateur automatisch alle Formalitäten erledigt– das ist aber rechtlich nicht verpflichtend. Selbst wenn der Installateur mit der Anmeldung beauftragt wurde, bleibt die rechtliche Verantwortung letztlich beim Anlagenbetreiber. Zudem kann dieser lediglich die Registierung beim Netzbetreiber für Sie übernehmen. Das bedeutet, dass Sie stets alle wichtigen Fristen, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben im Auge behalten müssen. Das gilt auch und vor allem für die Eintragung im MaStR und beim Finanzamt. 

BetreiberInstallateur
  • MaStR-Anmeldung
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Kontrolle der Dokumente
  • Meldung beim Netzbetreiber (falls von Ihnen beauftragt)
  • liefert technische Unterlagen
  • erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll

Ist die Anmeldung einer Photovoltaikanlage kostenpflichtig?

Ganz gleich ob Marktstammdatenregister (MaStR), Netzbetreiber oder Finanzamt, es fallen keine Gebühren für eine fristgerechte PV-Anmeldung an. Dennoch können im Zuge der Installation und Anmeldung anderweitige Kosten entstehen:

  • Fachbetrieb übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber – kann als Teil der Installationsleistung mit einem Pauschalpreis abgerechnet werden
  • ein Zählertausch ist notwendig 
  • Steuerberatung wird in Anspruch genommen, um Anmeldung und Einstufung beim Finanzamt durchzuführen

Typischen Fehler bei der PV-Anmeldung vermeiden

typischer FehlerEmpfehlung
Fristüberschreitung
  • frühzeitig planen
  • Projektkalender mit allen Fristen anlegen
fehlende Unterlagen
  • vollständige Checkliste erstellen
  • konsequent abarbeiten
  • Kontrolle auf Vollständigkeit vor dem Absenden
unklare Zuständigkeiten
  • Anmeldeprozess mit dem Installateur koordinieren schriftlich festhalten
versäumte steuerliche Meldung
  • Finanzamt direkt bei Inbetriebnahme über die PV-Anlage informieren
Inbetriebnahme ohne Netzfreigabe
  • Betrieb erst nach offizieller Einspeisezusage und Zählereinbindung starten

Woran erkennt man unseriöse PV-Anbieter?

Um einen seriösen Anbieter für Ihre Photovoltaikanlage zu finden, sollten Sie im Vorfeld mehrere Angebote aus Ihrer Region einholen und sorgfältig vergleichen. Achten Sie dabei auf

  • Referenzprojekte,
  • Kundenbewertungen sowie
  • vorhandene Zertifikate,

um die Qualität der Arbeit besser einschätzen zu können. Seien Sie besonders vorsichtig bei auffällig günstigen Angeboten und recherchieren Sie gründlich zum jeweiligen Anbieter der Solarmodule. Zuverlässige Hersteller für Solar- und Photovoltaik fordern zudem niemals eine Vorauszahlung und nehmen sich bereits ab dem ersten Telefongespräch Zeit für Ihr Anliegen. Zudem erstellen sie stets ein individuelles, transparentes Angebot, in dem alle Leistungen und Kosten nachvollziehbar aufgeführt sind.



Diese 5 Dinge sollten Sie beachten 

  1. Netzbetreiber-Portale und Formulare lassen sich nach dem Absenden oft nicht mehr aufrufen. Speichern Sie alle hochgeladenen Dokumente und Screenshots lokal ab, dass schützt Sie bei Nachfragen oder Streitfällen
  2. Ab einer bestimmten Leistungsgröße verlangen viele Netzbetreiber die Einbindung in ein Einspeisemanagement-System mit Fernzugriff. Das kann zusätzliche Hardware und Abstimmungen erforderlich machen.
  3. Erweitern Sie Ihre Anlage oder tauschen Sie wichtige Bauelemente aus, muss das ebenfalls dem Marktstammdatenregister und dem Netzbetreiber gemeldet werden. 
  4. Dokumente zur Anmeldung, steuerlichen Einstufung oder technischen Auslegung sollten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Auch bei späterem Verkauf der Immobilie oder der PV-Anlage sind diese Unterlagen relevant. 
  5. Die Anmeldung beim Netzbetreiber auf Wunsch durch den Fachbetrieb durchgeführt werden. Stimmen Sie sich hierbei ab, um einen geregelten Anmeldeablauf zu garantieren.

Fazit

Möchten Sie Photovoltaik als Energiequelle nutzen, dann ist vor der Inbetriebnahmen die Anmeldung der Anlage notwendig. Das ist Voraussetzung, um von der Einspeisevergütung, den steuerlichen Vorteilen und staatlichen Förderungen zu profitieren. Zudem trägt die Registrierung Ihrer Solaranlage zu einem stabilen und sicheren Stromnetz bei. Es sollte daher in Ihrem Interesse sein, alle Formalitäten fristgerecht und so schnell wie möglich zu erledigen, um auch finanzielle Verluste und Bußgelder zu vermeiden. Mit einem erfahrenen Fachbetrieb, vollständigen Unterlagen und etwas Vorplanung gelingt der Start in die solare Eigenstromproduktion nahezu reibungslos.

PV-Anlage anmelden: Häufig gestellte Fragen 

Wie finde ich heraus, wer mein Netzbetreiber ist?

Der Netzbetreiber ist nicht automatisch Ihr Stromversorger. Er ist in der Regel auf Ihrer Stromrechnung vermerkt oder lässt sich über Ihre Postleitzahl auf der Website der Bundesnetzagentur herausfinden. Alternativ kann Ihr Installateur Ihnen diese Information geben. 

Was ist ein Inbetriebnahmeprotokoll und warum ist es so wichtig?

Das Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert den korrekten Anschluss und die Funktion Ihrer PV-Anlage. Es wird vom Elektriker erstellt und ist oft Voraussetzung für die Einspeisezusage durch den Netzbetreiber. Ohne dieses Dokument kann keine Einspeisung erfolgen.

Was muss als Mieter oder Wohnungseigentümer bei der PV-Anmeldung beachten?

Installieren Sie in einer Mietwohnung eine Photovoltaikanlage, gilt es den Wohnungseigentümer frühzeitig zu informieren und Ihr Vorhaben genehmigen zu lassen. Das ist besonders wichtig, wenn für die Montage Ihrer Solaranlage größere bauliche Maßnahmen notwendig sind und sich dadurch das äußere Erscheinungsbild der Hausfassade verändert.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina studiert zurzeit Technikjournalismus und Technik-PR. Im Studium eignete Sie sich bereits die grundlegenden Kompetenzen in den Bereichen Print-, Online-, Hörfunk- und TV-Journalismus mit dem Schwerpunkt Technik an. Vor ihrem Studium absolvierte Sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin.