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Photovoltaik- und Solaranlagen

Balkonkraftwerk anmelden: Ablauf & Tipps zur Anmeldung von Solarstrom vom Balkon

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2024
Lesedauer: 8 Minuten
© Maryana Serdynska - istockphoto.com

Die Energiewende in Deutschland nimmt Fahrt auf und immer mehr Menschen möchten ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten und zudem am besten noch von einer Einspeisevergütung profitieren. Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet. Photovoltaikanlagen spielen dabei eine wichtige Rolle. Doch die Installation einer herkömmlichen Anlage auf dem Dach ist oft mit hohen Kosten und einem ziemlichen bürokratischen Aufwand verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen – immerhin 300.000 neue gab es hier im letzten Jahr in Deutschland – bieten eine einfache und günstige Alternative. Diese kleinen PV-Anlagen können mit wenigen Handgriffen auf dem Balkon oder der Terrasse installiert werden und liefern sauberen Solarstrom für den Eigenbedarf. Aber: Auch hier besteht eine Pflicht zur Anmeldung. 

Alles auf einen Blick:

  • Ein Balkonkraftwerk, das für Sie eigenen Strom erzeugt, muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
  • Auch bereits installierte Mini-Solaranlagen müssen gemeldet sein.
  • Die Anmeldung rund um Photovoltaik-Anlagen erfolgt beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Für die jetzt vereinfachte Anmeldung, die vom Anlagenbetreiber online gemacht werden kann und nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, entstehen keine Gebühren.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk, auch Mini-PV-Anlage oder steckerfertige Photovoltaikanlage, genannt, ist eine kleine PV-Anlage, die auf dem Balkon oder der Terrasse installiert werden kann. Sie besteht aus wenigen Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Stromkabel, das an die Steckdose angeschlossen wird. Die Solarmodule wandeln Sonnenlicht in Gleichstrom um, der wiederum vom Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt wird. Dank des Wechselrichters kann der produzierte Strom also vom Balkonkraftwerk entweder direkt für den Eigenverbrauch genutzt oder gegen eine kleine Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Theoretisch ist auch ein Pufferspeicher möglich. 

Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks

Grundsätzlich besteht eine Pflicht, eine Balkon-Solaranlage anzumelden. Im April 2024 trat das Solarpaket 1 in Kraft, wobei unter anderem das Anmeldeverfahren einer solchen Anlage vereinfacht wurde. So fällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, die bis dahin Pflicht war, komplett weg. Diese Regelung soll die Hürden der Anmeldung minimieren, sodass sich im Rahmen der Klimawende noch mehr Menschen dazu entscheiden, ein Balkonkraftwerk zu nutzen.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss jedoch weiterhin erfolgen und zwar spätestens vier Wochen nach Installation. Das geht online in wenigen Minuten. Die Anmeldung dient der Bundesnetzagentur dazu, einen Überblick über die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland zu erhalten. Diese Daten sind wichtig für die Planung des Ausbaus der Energiewende.

Gründe für die Anmeldungspflicht

  • Überblick über die installierte Leistung: Die Bundesnetzagentur benötigt diese Daten, um die Energiewende in Deutschland planen zu können.
  • Netzstabilität: Die Anmeldung hilft, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
  • Fairness: So wird sichergestellt, dass alle Betreiber von PV-Anlagen die gleichen Regeln einhalten.

Vorteile der Anmeldung

  • eigener Beitrag zur Energiewende
  • Überblick über die Stromerzeugung
  • bessere Vorbereitung auf Stromausfälle

Wann muss ich keine Anmeldung vornehmen? 

Die einfache Antwort lautet: Ein Balkonkraftwerk muss immer angemeldet werden, damit sich der Gesetzgeber einen Überblick darüber machen kann, wie viel Strom auf diese umweltfreundliche Weise produziert wird. 

Im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens sind maximal 800 Watt Wechselrichterleistung und 2 Kilowatt-Peak Modulleistung erlaubt. Das entspricht einer Spitzenleistung von 2.000 Watt. Überschreitet die Solaranlage diese Werte, dann gilt sie als normale Photovoltaikanlage.

Die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks ist eine Ordnungswidrigkeit, verfolgt wird das eher selten. Die Bundesnetzagentur appelliert jedoch an alle Betreiber von Balkonkraftwerken, auch ohne angedrohte Strafe ihre Anlagen so schnell wie möglich anzumelden.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber für eine Mini-Solaranlage ist nicht mehr notwendig. Was Sie allerdings brauchen, ist ein spezieller Stromzähler. Diesen neuen Zähler für Ihre kleine Solaranlage baut Ihnen Ihr Stromversorger vor Ort ein. 

Gut zu wissen:
Lediglich sogenannte Insel-Solaranlagen müssen nirgendwo angemeldet werden. Das hängt damit zusammen, dass diese Anlagen, die beispielsweise beim Campen verwendet werden, nicht an das öffentliche Netz angeschlossen werden. Der erzeugte Strom wird direkt verbraucht.

Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s

Die Anmeldung sollte in mehreren Schritten erfolgen. Welche notwendig sind, das richtet sich nach der individuellen Wohnsituation sowie nach der Art der Solaranlage.

Anmeldung beim Vermieter

Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie selbstverständlich nicht auf eine Balkonsolaranlage verzichten. Auch in diesem Fall können Sie also von Strom aus Sonnenenergie profitieren.

Allerdings sollten Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft auseinandersetzen. Das ist insbesondere dann notwendig, wenn für den Anbau des Balkonkraftwerkes bauliche Veränderungen am Haus notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Solarpaneele an der Fassade befestigt werden sollen. Stellen Sie sie lediglich auf dem Balkon auf, ist keine Genehmigung durch den Vermieter notwendig.

Der Vermieter kann dem Anbau einer Solaranlage ohnehin nur aus einem triftigen Grund widersprechen, beispielsweise wenn es sich um ein Gebäude handelt, das unter Denkmalschutz steht.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Den Solarstrom vom Balkon müssen Sie nur dann beim Netzbetreiber anmelden, wenn die Anlage besonders groß ist. Diese Aufgabe können Sie aber auch der Elektrofachkraft überlassen, die die Anlage aufgebaut und angeschlossen hat. 

Sollten Sie mehr als 800 Watt einspeisen wollen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber zwingend vorgeschrieben – eben weil die Anlage dann als ganz normale PV-Anlage gilt. Für die Anmeldung reicht oft ein Schreiben an den Netzbetreiber aus. Viele Anbieter ermöglichen auch eine vereinfachte Online-Anmeldung, die in wenigen Minuten durchgeführt werden kann. Erkundigen Sie sich hierzu am besten direkt vor Ort. 

Gut zu wissen:
Verwechseln Sie den Netzbetreiber nicht mit dem Stromanbieter, denn hierbei kann es sich um zwei verschiedene Unternehmen handeln. Der Netzbetreiber ist dasjenige Unternehmen, das die gesamte Infrastruktur zur Verfügung stellt. Der Stromanbieter, für den Sie sich vielleicht aufgrund eines günstigen Preises entscheiden, leitet seinen Strom lediglich durch die Leitungen des Netzbetreibers.

Am einfachsten finden Sie Ihren Netzanbieter heraus, wenn Sie direkt bei Ihrem Stromanbieter nachfragen. 

Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Betriebes muss das Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, damit diese eine Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) vornehmen kann. Die Bundesnetzagentur bietet auf ihrer Website eine einfache Online-Registrierung an.

Was kostet das Anmelden einer Mini-Photovoltaikanlage? 

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks kostet sie nichts. Dies gilt ebenso für die Anmeldung beim Netzbetreiber, sollte diese notwendig sein.

Was benötige ich für die Balkonkraftwerk Anmeldung?

Bis vor Kurzem war das Anmelden bei der Bundesnetzagentur noch ziemlich aufwendig und es waren mehr als 20 Informationen notwendig. Das wurde jetzt um einiges reduziert. Sie brauchen: 

  • Datum der Inbetriebnahme
  • Anzahl der Module
  • Zählernummer
  • Gesamtleistung
  • Wechselrichterleistung

Nach dem Registrieren können Sie sich eine Bestätigung herunterladen und abspeichern. 



Fazit

Eine Balkon-Solaranlage bietet auch Personen, die in einer Wohnung leben oder solchen, deren Hausdach sich nicht eignet, die Möglichkeit, zur Energiewende beizutragen und vom günstigen Solarstrom zu profitieren. Allerdings ist es notwendig, auch eine kleine Balkon-Solaranlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ob außerdem eine Registrierung beim Netzbetreiber erfolgen muss, richtet sich danach, welche Einspeiseleistung die Solaranlage erzielt. 

Häufig gestellte Fragen: FAQs

Welche Ausnahmen gelten für die Registrierung? 

Wird die kleine PV-Anlage nicht ständig am gleichen Ort und mit derselben Steckdose betrieben, dann muss sie nicht angemeldet werden. Gleiches gilt, wenn das kleine Mini-Kraftwerk gar nicht mit dem Stromnetz verbunden ist – es also ausschließlich einen Batteriespeicher lädt oder direkt damit Elektrogeräte wie ein E-Bike geladen werden.

Muss ich Strafe zahlen, wenn ich die Balkonkraftwerk-Anmeldung versäume?

Sie haben nach der Inbetriebnahme vier Wochen Zeit, diese Anmeldung vorzunehmen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, könnte gem. § 21 Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eine Strafe in Form eines Bußgeldes gegen Sie verhängt werden. 

Was passiert mit dem Zähler? 

Zu den neuen Erleichterungen zählt auch, dass der Stromzähler jetzt rückwärts drehen darf – was passieren kann, wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als verbraucht wird. Bis Mai 2024 musste man darauf warten, dass der Netzbetreiber einen speziellen Stromzähler einbaut. Jetzt kann man die Anlage einfach in Betrieb nehmen, den Netzbetreiber informieren und dieser muss sich zeitnah darum kümmern. 

Was ist, wenn ich nachträglich etwas an der Mini-PV-Anlage ändere?

Wenn Sie durch ein zusätzliches Solarmodul die Leistung erhöhen, dann müssen Sie das melden. Wird die Balkon-Solaranlage wieder abgebaut, dann muss sie aus dem Marktstammdatenregister wieder ausgetragen werden. 

Was ist, wenn ich auch einen Stromspeicher installiere?

Sie müssen in diesem Fall im Marktstammdatenregister die Frage nach dem Stromspeicher mit „ja“ beantworten. Danach öffnet sich eine weitere Abfrage zu den technischen Daten Ihres Speichers.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.