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Sicherheitstechnik

Die Immobilie blitzsicher gestalten: Blitzschutzanlage regelmäßig warten

Elektriker.org Team
Verfasst von Elektriker.org Team
Zuletzt aktualisiert: 27. September 2024
Lesedauer: 4 Minuten

Jeder kennt diesen Anblick: Ein Gewitter zieht auf und der Himmel ist durchzogen von Blitzen. Fürchten Sie in dieser Situation als Eigentümer einer Blitzschutzanlage um die Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage, sollten Sie diese wohl möglich wieder warten und überprüfen lassen!

Das Warten von Blitzschutzanlagen wird vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und vom Verband der Schadensversicherer e.V. (VdS) zwingend vorgeschrieben. Blitzschutzanlagen müssen ständig in betriebsbereitem Zustand gehalten werden. Zusätzlich muss der Betreiber der Blitzschutzanlage dafür Sorge tragen, dass die Anlage auf den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik ist. Errungenschaften im Bereich Blitzschutz müssen somit auch bei bestehenden Blitzschutzanlagen sofort umgesetzt werden.

Führen Sie jedoch keine Reparaturarbeiten selbst durch, auch wenn Sie sich handwerklich dazu in der Lage fühlen. Der Unterschied bei der Wartung und Reparatur einer Blitzschutzanlage im Vergleich zu anderen bautechnischen Handwerksleistungen liegt in der Überprüfbarkeit der Funktionalität. Diese findet bei Blitzschutzanlagen erst statt, wenn der Blitz einschlägt. Entstehen hierbei Schäden oder verletzt sich jemand, ist es schon zu spät! Wie Sie dies verhindern – Jetzt hier auf Elektriker.org!

ACHTUNG:
Bei sichtbaren Mängeln müssen Sie selbstverständlich eine Instandsetzung durch einen Fachbetrieb durchführen lassen! Ist dies nicht der Fall, haftet der Besitzer der Blitzschutzanlagen bei eventuellen Schäden, die durch einen Mangel hervorgerufen werden.

Prüfen und Warten Ihrer Blitzschutzanlage – Der richtige Fachmann zur richtigen Zeit

Die Wartung muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt und geplant werden. Dadurch gehen Sie sicher, dass der Blitzschutz vom Blitzableiter auf dem Dach bis zur Erdungsanlage auf dem Boden funktionsfähig ist. Wer sich als Fachkraft bezeichnen will, muss hier genaue Vorschriften, Richtlinien und Normen erfüllen, die sich an seine fachliche Kompetenz, Erfahrungen auf diesem Gebiet und Kenntnisse der Normen und Vorschriften richten.

Laut VDE müssen regelmäßige Prüfungen und Wartungen vorgenommen werden. Die Prüffristen für Blitzschutzanlagen zwischen den Prüfungen liegen zwischen 1 bis 4 Jahren. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Witterungs- und umgebungsbedingter Qualitätsverlust der Blitzschutzanlage
  • Einwirkungen durch direkte Blitzeinschläge und daraus entstandene Schäden
  • Blitzschutzklasse der baulichen Anlage – je niedriger die Blitzschutzklasse desto höher die Anforderungen an die Blitzschutzanlage (z.B. Schutzklasse I für ein Kernkraftwerk)
UNSER TIPP:
Gebäude mit Schutzklasse I und II sollten alle zwei Jahre und mit Schutzklasse III und IV alle 4 Jahre umfassend geprüft werden. Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete Anlagen sollten jedes Jahr umfassend überprüft werden.

Welche Maßnahmen sollte eine Blitzschutz-Wartung umfassen?

Die Fachkraft Ihres Vertrauens sollte sich zunächst grob einen Überblick über die Blitzschutzanlage verschaffen. Dieses verbindet er mit einer ausführlichen Sichtprüfung aller zuerkennenden Geräte, Anzeigen und Leiter. Hierzu zählen beispielsweise Überspannungsschutzgeräte und Überspannungsableiter. Ist hierbei Korrekturbedarf ersichtlich, führt der Fachmann anschließend die nötigen Reparaturen durch, indem er z.B. lose Bauteile und Leiter wieder befestigt.

ACHTUNG:
Achten Sie darauf, dass alle Wartungsarbeiten vollständig protokolliert werden, da sich hiernach auch die Kosten der Wartung richten!

Im Anschluss führt der Sachverständige Messungen durch bzgl. des elektrischen Durchganges von Installationen und an dem Erdungswiderstand der Erdungsanlage. Sollten hierbei Abweichungen zu ursprünglichen Messergebnissen entstehen, könnte das an zusätzlichen Einbauten beispielsweise durch die Nachrüstung eines Fundamenterders liegen, die nachträglich an der baulichen Anlage vorgenommen wurden. In diesem Fall ist eine erneute Abschätzung über die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems durch den Fachmann durchzuführen!



Fazit

Auch wenn man meint, ein direkter Blitzeinschlag sei ein seltenes Ereignis, gibt es doch „bis zu tausend Verletzte pro Jahr in Deutschland“. Haben Sie als Gebäudeeigentümer einen unzureichenden Blitzschutz, der durch regelmäßiges Warten Ihrer Blitzschutzanlage hätte verhindert werden können, haften Sie für ein Unglück! Halten Sie sich somit an Prüffristen und bleiben regelmäßig mit dem Fachmann in Kontakt!

Über unsere*n Autor*in
Elektriker.org Team
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