In Gefahrensituationen zählt jede Minute – Notbeleuchtungsanlagen müssen also unmittelbar verständlich sein, damit sie von Nutzen sind. Dass Notbeleuchtungen überall einheitlich aussehen und den gleichen Anforderungen entsprechen, garantieren landes-, bundes- und europaweit gültige Normen und Richtlinien.
Notbeleuchtungs-einrichtungen kommen immer dann zum Tragen, wenn die allgemeine künstliche Beleuchtung eines Gebäudes ausfällt. Aber natürlich müssen nicht alle Bauwerke mit einer Notbeleuchtung ausgestattet sein. Wo eine Notbeleuchtung vorgeschrieben ist und was ihre Aufgaben sind, erfahren Sie auf Elektriker.org.
Wann ist eine Notbeleuchtung vorgeschrieben?
Die Notbeleuchtung hat die Aufgabe, bei einem Stromausfall allen Personen das sichere Verlassen eines Gebäudes oder Bereiches zu ermöglichen. Grundsätzlich nötig ist eine Notbeleuchtung daher,
- wenn es sich um große, unübersichtliche Gebäude, Gebäudekomplexe und/oder Anlagen handelt,
- wenn sich viele Menschen in dem Gebäude/ in der Anlage aufhalten,
- wenn bei Lichtmangel Gefahrensituationen entstehen.
Dementsprechend muss eine Notbeleuchtung sowohl in öffentlichen Gebäuden als auch an vielen Arbeitsstätten vorhanden sein. Aber auch kulturelle Einrichtungen, Herbergen, Geschäfte, medizinische Institutionen und Hochhäuser gleich welcher Nutzung sind durch Anlagen zur Notbeleuchtung zu sichern.
Aufgabenbereiche der Notbeleuchtung
So unterschiedlich wie die Einsatzorte für Notbeleuchtungseinrichtungen sind auch ihre Aufgabengebiete. Hierbei unterscheiden die Vorschriften zunächst zwischen Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung.
Sicherheitsbeleuchtung
Der Bereich der Sicherheitsbeleuchtung beinhaltet alle lichttechnischen Maßnahmen, die für eine schnelle und sichere Beendigung gefährlicher Arbeitsabläufe und/oder die Evakuierung von Menschen notwendig sind. Dies umfasst die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (die z.B. an großen Geräten besteht) ebenso wie die Antipanikbeleuchtung. Grundsätzlich gilt: Für jeden Teilbereich gelten spezielle Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung der Sicherheitsbeleuchtung, die durch verschiedenste Verordnungen und Richtlinien geregelt sind.
Ersatzbeleuchtung
Die Ersatzbeleuchtung hingegen erfüllt den Zweck, bei einem Stromausfall längerfristig eine Lichtquelle zur Verfügung zu stellen. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Weiterführung der Tätigkeiten zum Zeitpunkt des Netzausfalls unbedingt notwendig ist. Einsatzgebiete für die Ersatzbeleuchtung sind beispielsweise Operationsräume von Krankenhäusern, Industrieanlagen, Kommandoräume der Sicherheitsorgane sowie Überwachungsanlagen.
Dementsprechend unterscheiden sich die Vorschriften zur Ersatzbeleuchtung vor allem in den Richtwerten zu Betriebsdauer, Helligkeit und Ausleuchtung deutlich von den Vorgaben, die für Sicherheitsleuchten maßgeblich sind. Ausführliche Informationen zu Ersatzbeleuchtungen finden Sie hier.
Prüfung und Wartung der Notbeleuchtung
Um die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien zu garantieren und die dauerhafte und ständige Betriebsbereitschaft einer Notbeleuchtungsanlage sicherzustellen, sind in regelmäßigen Abständen alle Bestandteile der Anlage zu kontrollieren. Die Vorgaben zur Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung legen neben dem Umfang der Erstprüfung auch die Zeiträume fest, in denen die Anlage gewartet werden muss. Je nach Bauteil und voraussichtlichem Verschleiß ist daher täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder alle 3 Jahre zu prüfen, ob die Funktionsfähigkeit der Notbeleuchtung noch gegeben ist. Zudem müssen die Ergebnisse der einzelnen Wartungen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden.