Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, vermeiden Unfälle und ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen. Damit sie jederzeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtungen gesetzlich vorgeschrieben.
Bei einem Stromausfall bieten Notbeleuchtungen Orientierungshilfe in Umgebungen, die unübersichtlich, unvertraut oder mit Gefahren verbunden sind. Daher müssen sie intuitiv erkannt werden und ständig betriebsfähig sein. Die obligatorische Prüfung der Sicherheitsbe-leuchtung soll das garantieren. Um einheitliche Standards zu gewährleisten, sind bestimmte Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben. Elektriker.org erklärt, worauf Sie hierbei achten müssen.
Vor der Inbetriebnahme: die Erstprüfung
Ist eine Sicherheitsbeleuchtung eingebaut worden, müssen Sie sich im Ernstfall auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können. Die Erstprüfung stellt sicher, dass sich in der Einrichtung keine Fehler eingeschlichen haben und die Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme gegeben sind. Sowohl die Anlage als ganze als auch die Bau- und Bestandteile im Einzelnen werden durch einen Prüfsachverständigen auf ihren tadellosen Betrieb kontrolliert. Ganz grundlegend gehören zur Prüfung jeder Sicherheitsbeleuchtung
- die Sicherheitsleuchten,
- die unabhängige Stromquelle, je nach Ausstattung ob mit Notstromgenerator oder durch Batterien versorgt,
- die Schaltanlage bzw. Steuerung der Anlage.
Die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung und ihre Dokumentation
Auch nach erfolgreicher Inbetriebnahme muss die Sicherheitsbeleuchtung in wiederkehrenden Abständen gewartet werden. Dazu ist vom Betreiber der Anlage ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die erforderlichen Wartungen vornimmt und/oder überwacht. Die Prüffristen der einzelnen Elemente der Sicherheitsbeleuchtung bemessen sich dabei nach Verschleißanfälligkeit eines Bauteils, seiner Relevanz für den Betrieb der Anlage und der Aufwendigkeit der jeweiligen Überprüfung. So sind die einzelnen Sicherheitsleuchten beispielsweise wöchentlich zu testen, die Ladeeinrichtungen der unabhängigen Stromquelle dagegen nur einmal im Jahr.
Die Vorschriften verlangen zudem, dass die Ergebnisse der Wartungstermine in Form eines Prüfberichts zur Sicherheitsbeleuchtung festgehalten werden; dieser kann sowohl manuell als auch elektronisch geführt werden. Alle Protokolle über Prüfungen und Wartungen zusammengenommen bilden das Prüfbuch. Es ist dauerhaft aufzubewahren und sollte sich an zentraler Stelle in unmittelbarer Nähe der Anlage befinden, damit es für eine sofortige Einsicht zur Verfügung steht.