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Beleuchtungstechnik

Wie Sie die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung richtig vornehmen

Elektriker.org Team
Verfasst von Elektriker.org Team
Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2021
Lesedauer: 3 Minuten

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, vermeiden Unfälle und ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen. Damit sie jederzeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtungen gesetzlich vorgeschrieben.

Bei einem Stromausfall bieten Notbeleuchtungen Orientierungshilfe in Umgebungen, die unübersichtlich, unvertraut oder mit Gefahren verbunden sind. Daher müssen sie intuitiv erkannt werden und ständig betriebsfähig sein. Die obligatorische Prüfung der Sicherheitsbe-leuchtung soll das garantieren. Um einheitliche Standards zu gewährleisten, sind bestimmte Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben. Elektriker.org erklärt, worauf Sie hierbei achten müssen.

Vor der Inbetriebnahme: die Erstprüfung

Ist eine Sicherheitsbeleuchtung eingebaut worden, müssen Sie sich im Ernstfall auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können. Die Erstprüfung stellt sicher, dass sich in der Einrichtung keine Fehler eingeschlichen haben und die Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme gegeben sind. Sowohl die Anlage als ganze als auch die Bau- und Bestandteile im Einzelnen werden durch einen Prüfsachverständigen auf ihren tadellosen Betrieb kontrolliert. Ganz grundlegend gehören zur Prüfung jeder Sicherheitsbeleuchtung

UNSER TIPP:
Genau abgestimmt auf die jeweiligen Einsatzgebiete von Sicherheitsbeleuchtungen sind die gesetzlichen Vorgaben für ihre Ausführung sehr spezifisch und weichen in vielen Punkten voneinander ab. Einen Überblick über die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und die entsprechenden Vorschriften finden Sie an dieser Stelle auf unserem Portal.

Die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung und ihre Dokumentation

Auch nach erfolgreicher Inbetriebnahme muss die Sicherheitsbeleuchtung in wiederkehrenden Abständen gewartet werden. Dazu ist vom Betreiber der Anlage ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die erforderlichen Wartungen vornimmt und/oder überwacht. Die Prüffristen der einzelnen Elemente der Sicherheitsbeleuchtung bemessen sich dabei nach Verschleißanfälligkeit eines Bauteils, seiner Relevanz für den Betrieb der Anlage und der Aufwendigkeit der jeweiligen Überprüfung. So sind die einzelnen Sicherheitsleuchten beispielsweise wöchentlich zu testen, die Ladeeinrichtungen der unabhängigen Stromquelle dagegen nur einmal im Jahr.

ACHTUNG:
Wird die Anlage in ihrer technischen oder baulichen Ausführung wesentlich geändert, muss sie erneut durch einen Fachmann abgenommen werden. Aber auch bei unverändertem Betrieb ist alle drei Jahre eine neuerliche Generalprüfung der Sicherheitsbeleuchtung von einem Prüfsachverständigen vorzunehmen.

Die Vorschriften verlangen zudem, dass die Ergebnisse der Wartungstermine in Form eines Prüfberichts zur Sicherheitsbeleuchtung festgehalten werden; dieser kann sowohl manuell als auch elektronisch geführt werden. Alle Protokolle über Prüfungen und Wartungen zusammengenommen bilden das Prüfbuch. Es ist dauerhaft aufzubewahren und sollte sich an zentraler Stelle in unmittelbarer Nähe der Anlage befinden, damit es für eine sofortige Einsicht zur Verfügung steht.

Fazit

Sicherheitsbeleuchtungen müssen laut gesetzlicher Vorgabe vor Inbetriebnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Zusätzlich sind alle Bestandteile der Anlage ständig zu warten und die Ergebnisse von Prüfungs- und Wartungsterminen schriftlich zu dokumentieren. Aufgrund der zahlreichen Normen, die die Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen regeln, ist die professionelle Installation durch einen Fachmann ratsam.

Über unsere*n Autor*in
Elektriker.org Team
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