Eine Notbeleuchtung ist überall dort vorgeschrieben, wo sich viele Menschen aufhalten und plötzlich auftretende Dunkelheit zu Orientierungslosigkeit und Gefahren führt. Neben öffentlichen Einrichtungen müssen daher auch die meisten Arbeitsstätten eine Notbeleuchtung aufweisen, ebenso Hochhäuser und Tiefgaragen.
Wird eine Umgebung nur durch künstliches Licht erhellt, kann ein Stromausfall ernsthafte Folgen haben. Damit stets ein Überblick möglich ist, gefährliche Situationen vermieden werden und Rettungswege sicher erreichbar sind, verlangt der Gesetzgeber die Einrichtung von Notbeleuchtungsanlagen. Welche Vorgaben zur Einrichtung und Prüfung von Notbeleuchtungen bestehen, fasst Elektriker.org zusammen.
Die einzelnen Anwendungsbereiche der Notbeleuchtung
Abhängig von Aufbau und Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes muss die Notbeleuchtungsanlage mitunter gleich mehrere Aufgaben erfüllen: So umfasst der Begriff Notbeleuchtung neben den vielfältigen Formen der Sicherheitsbeleuchtung auch den Sonderfall der Ersatzbeleuchtung. Je nach Zweck der Sicherheitsbeleuchtung gibt es spezifische Vorgaben zu Anbringung, Helligkeit und Leuchtdauer. Im Einzelnen werden daher folgende Funktionen der Notbeleuchtung voneinander unterschieden:
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Die häufigste Verwendung von Notleuchten besteht in der Kennzeichnung von Rettungswegen und Rettungseinrichtungen. Diese gewährleisten, dass eine schnelle und sichere Evakuierung aus einem vom Netzausfall betroffenen Gebäude möglich ist. Zusätzlich weisen die Leuchten auf Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen hin wie Brandmelder, Feuerlöscher, aber auch Sammelstellen und Notruftelefone.
Antipanikbeleuchtung
Zur Vermeidung von Panikreaktionen werden ebenfalls Notleuchten eingesetzt. Anders als die Rettungswegbeleuchtung erhellt die Antipanikbeleuchtung aber nicht nur punktuell, sondern sorgt für eine Ausleuchtung ganzer Flächen. Klassische Einsatzorte sind einerseits beengende Umgebungen wie Aufzüge, schmale Gänge und kleine Räume. Andererseits ist auch in weiträumigen Gebäudeteilen Panikgefahr gegeben, wenn Rettungswege nicht klar begrenzt und eindeutig erkannt werden können. Mehr Informationen zur Antipanikbeleuchtung lesen Sie hier in einem weiterführenden Artikel.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Besondere Sicherheitsanforderungen haben Arbeitsplätze, an denen mit Gütern oder Maschinen gearbeitet wird, die bei einem Stromausfall ein besonderes Gefahrenpotential aufweisen. Neben ganz offensichtlichen Gefährdungen, die durch die Arbeit mit radioaktiven, giftigen und extrem heißen oder kalten Materialien bestehen, gehören zu dieser Kategorie außerdem Arbeitsplätze mit schnell arbeitenden Maschinen sowie Arbeitsplätze, an denen Steuerungs- und Sicherungsprozesse vorgenommen werden. Welche Arbeitsplätze mit einer besonderen Gefährdung verbunden sind, definiert die Arbeitsstätten-Richtlinie umfassend und verbindlich.
Ersatzbeleuchtung
Im Gegensatz zu den Sicherheitsbeleuchtungen, die nur für eine begrenzte Zeitspanne Licht zur Verfügung stellen, ist die Ersatzbeleuchtung auf eine längerfristige Leuchtdauer eingestellt. Sie ist notwendig, um Arbeiten weiterzuführen, die nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Hierzu gehören neben medizinischen Einrichtungen, Polizei und Feuerwehr auch die Steuerungszentralen von Industriebetrieben. Die Ersatzbeleuchtung muss demnach dauerhaft deutlich höhere Leuchtwerte aufweisen, als Sicherheitsleuchten dies erfordern.
Gesetze und Normen zur Notbeleuchtung
Die unterschiedlichen Formen der Notbeleuchtung sind in zahlreichen Vorschriften geregelt. Je nach Anwendungsbereich legen entsprechende Gesetze fest, ob und welche Notbeleuchtung einzurichten ist. Schon allein für Arbeitsplätze sind dies gleich mehrere Richtlinien: die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A8). Ähnliche Verordnungen existieren für den Bau und Betrieb sämtlicher Bauwerke und Anlagen. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren und die für Ihre Situation wichtigen Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung vollständig kennen und berücksichtigen, empfiehlt sich daher unbedingt die Zusammenarbeit mit einem Experten.
Normative Angaben gewährleisten den Standard
Während die Landes- und Bundesgesetzgebung ausführt, in welchen Fällen eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, definieren die jeweiligen Normen, wie die Notbeleuchtungsanlage konkret beschaffen sein muss. Hier finden sich die verbindlichen Angaben zu allen technischen Fragen: Lichtwerte, Beleuchtungsdauer und Einschaltverzögerung für die einzelnen Sicherheitsbeleuchtungen sind ebenso Bestandteil von Normen wie die Abmaße der Anlage und die Positionierung der Leuchten. Auch die Form der externen, unabhängigen Stromversorgung ist genormt, sei es, dass die Notbeleuchtung mit Akkus oder einem Notstromgenerator betrieben wird.
Regelmäßige Prüfung und Wartung garantiert die Betriebsfähigkeit
Damit im Ernstfall auf die Notbeleuchtung Verlass ist, sind über den gesamten Zeitraum, in dem die Notbeleuchtungsanlage betrieben wird, wiederholt Funktionskontrollen durchzuführen. Das betrifft sowohl die einzelnen Elemente einer Anlage wie auch die Einrichtung in ihrer Gesamtheit.
Prüfung
Die Prüfung wird bei einer Notbeleuchtung stets durch einen offiziellen Prüfsachverständigen vorgenommen. Vor Inbetriebnahme der Anlage hat dieser durch die Erstprüfung sicherzustellen, dass die gesetzlichen und normativen Vorgaben umgesetzt sind und die Notbeleuchtung ordnungsgemäß funktioniert. Alle 3 Jahre ist eine neuerliche Generalüberprüfung der Notbeleuchtung durchzuführen.
Wartung
Für die Instandhaltung und Instandsetzung der Notbeleuchtung ist der Betreiber einer Anlage zuständig. Er hat sicherzustellen, dass alle Komponenten konstant auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert und bei Mangel oder Versagen sofort ersetzt werden. Wie schon die Prüfung ist auch die Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen genaustens geregelt. Welche Elemente in welchen Abständen zu testen sind, können Sie an dieser Stelle auf unserem Portal nachlesen.