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Beleuchtungstechnik

Normen und Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung in Deutschland

Elektriker.org Team
Verfasst von Elektriker.org Team
Zuletzt aktualisiert: 27. September 2024
Lesedauer: 3 Minuten

Damit Sicherheitsbeleuchtungen sofort und intuitiv verstanden werden, müssen sie überall gleich aussehen. Gesetzliche Vorgaben und Normierungen legen Funktionsweise, Aussehen und Anbringung fest und sorgen so für Einheitlichkeit.

Zu Sicherheitsbe-leuchtungen zählen alle Notbeleuch-tungseinrich-tungen, die bei einem Stromausfall eine sichere Evakuierung aus dem betroffenen Gebäude oder vom betroffenen Gelände ermöglichen. Welche Bestimmungen für den Einbau und den Betrieb von Sicher-heitsbeleuchtungen bestehen, fasst Elektriker.org für Sie zusammen.

Was muss eine Sicherheitsbeleuchtung leisten?

Eine Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass trotz Netzausfall auch in unübersichtlichen und gefährlichen Umgebungen eine Grundorientierung möglich ist. Hierfür sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Sicherheitsbeleuchtung muss

  • in der Gestaltung den gesetzlichen Normen entsprechen,
  • jederzeit sicht- und erkennbar sein,
  • bei Stromausfall unverzüglich anspringen,
  • von einer unabhängigen Stromquelle gespeist werden,
  • ein Mindestmaß an Beleuchtung für eine ausreichende Zeitspanne sicherstellen.

Aufgaben und entsprechende Lichtwerte der Sicherheitsbeleuchtung

Gerade die Vorschriften zum Mindestmaß an Beleuchtung und der Zeitspanne, für die diese verfügbar sein muss, unterscheiden sich aber deutlich je nach Anwendungsbereich der Sicherheitsbeleuchtung.

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Die Richtlinien zur Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen schreiben vor, dass innerhalb von 15 Sekunden eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux erreicht sein und für wenigstens 60 Minuten leuchten muss.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit hohem Gefahrenpotenzial

Bei Arbeitsplätzen mit hohem Gefahrenpotenzial liegt der Mindest-Luxwert dagegen wesentlich höher: 10% der Standardhelligkeit sind durch die Sicherheitsbeleuchtung zu garantieren, wenigstens aber 15 Lux. Auch die Vorgabe zur Bereitstellungszeit ist wesentlich schärfer: Bereits nach 0,5 Sekunden muss die Mindestbeleuchtungsstärke erreicht sein.

Antipanikbeleuchtung

Zur Vermeidung von Panikreaktionen werden Beleuchtungsanlagen benötigt, die flächig Helligkeit ausstrahlen und damit dem Gefühl von Enge, das mit plötzlicher Dunkelheit einhergeht, entgegenwirken. Hierfür sind nach 5 Sekunden wenigstens 50%, spätestens nach 60 Sekunden dann 100% der vorgesehenen Beleuchtungsstärke zu erreichen. Der Mindestwert beträgt 0,5 Lux.

ACHTUNG:
Je nach Gebäudenutzung weichen die Vorschriften zu Beleuchtungsminimum, Betriebsdauer und Zündungszeitspanne deutlich von den oben genannten Richtwerten ab. Aufschluss über die genauen Kennzahlen gibt die entsprechende DIN zur Sicherheitsbeleuchtung.

Vorgaben zu Prüfung und Wartung der Sicherheitsbeleuchtung

Damit gewährleistet ist, dass die rechtlichen Richtwerte erfüllt sind und die Beleuchtungsanlage auch einwandfrei funktioniert, beinhalten die Vorschriften ebenfalls Vorgaben zur Überprüfung aller Bestandteile der Sicherheitsbeleuchtung.

  • Vor Inbetriebnahme einer Sicherheitsbeleuchtung hat eine Erstprüfung zu erfolgen. Die Norm VDE 0108 zur Sicherheitsbeleuchtung regelt hierbei die Messung der lichttechnischen Werte nach DIN 5035-6; für die Kontrolle der weiteren Elemente bildet die DIN VDE 0100-718 die Grundlage.
  • In regelmäßigen Abständen müssen Wartungen durchgeführt. Hierbei sind die unterschiedlichen Elemente und Funktionen unter Umständen sogar täglich zu kontrollieren. Einen Überblick über die Intervalle und Inhalte einer solchen Wartung finden Sie in einem weiterführenden Artikel auf unserem Portal.
  • Die Ergebnisse aller Funktionsprüfungen sind im Prüfbuch zur Sicherheitsbeleuchtung festzuhalten und für mindestens 4 Jahre aufzubewahren. Wird das Prüfbuch manuell geführt, ist es in unmittelbarer Nähe zur Beleuchtungsanlage aufzubewahren. Ein elektronisch erstelltes Prüfbuch muss dagegen ausreichend gesichert und auf seine Richtigkeit geprüft werden.


Fazit

Die Einrichtung und der Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungen sind in vielen unterschiedlichen Vorschriften niedergelegt. Wenn Sie sichergehen wollen, eine gesetzeskonforme Beleuchtungsanlage zu installieren, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem geprüften Elektriker, der Erfahrung mit der Einrichtung von Sicherheitsbeleuchtungen hat.

Über unsere*n Autor*in
Elektriker.org Team
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