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Rauchmelder-Pflicht beachten: Gesetze, Vorschriften und Tipps zur Gerätewahl

Elektriker.org Team
Verfasst von Elektriker.org Team
Zuletzt aktualisiert: 19. Januar 2022
Lesedauer: 5 Minuten

In Deutschland gibt es keine einheitliche Gesetzgebung bezüglich der Installation von Brandmeldeanlagen in privaten Haushalten. In einigen Bundesländern ist die Montage eines Rauchmelders Pflicht, in anderen nicht. Wie die einzelnen Regelungen aussehen und bis wann der Gesetzgeber eine Nachrüstung vorschreibt, hat Elektriker.org hier für Sie recherchiert.

Der Einbau von Brandmeldeanlagen muss stets fachgerecht durchgeführt werden. Daher unterliegt er dem Baurecht. Dieses ist in Deutschland Ländersache, wodurch es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Rauchmelder-Pflicht gibt.
In 13 Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in privaten Haushalten schon in der Laundesbauordnung vorgeschrieben. 2 weitere Länder sind derzeit im Begriff, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen.  (Stand Juli 2016).

Verschiedene Regelungen zur Rauchmelder-Pflicht in Privathaushalten

Baden-Württemberg

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Dezember 2005
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2014

Bayern

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Dezember 2005
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2017

Bremen

  • die gesetzliche Pflicht, einen Rauchmelder zu installieren, wurde im Dezember 2009 eingeführt
  • sie gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • das Ablaufdatum der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume ist der 31. Dezember 2015

Hamburg

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Dezember 2005
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2010

Hessen

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Juni 2005
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2014

Mecklenburg-Vorpommern

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im April 2006
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2009

Niedersachsen

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im November 2012
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2015

Nordrhein-Westfalen

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im November 2015
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2016

Rheinland-Pfalz

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Dezember 2003
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Juli 2012

Saarland

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Februar 2004
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu- und Umbauten
  • keine Nachrüstpflicht

Sachsen-Anhalt

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Dezember 2009
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2015

Schleswig-Holstein

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Januar 2005
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • Ablauf der Nachrüstpflicht für bestehende Wohnräume: 31. Dezember 2010

Thüringen

  • Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Februar 2008
  • gilt für Schlaf-, Kinderzimmer und als Rettungsweg genutzte Flure in Neu- und Umbauten
  • keine Nachrüstpflicht
ACHTUNG:
Obwohl bei einer Nichtbeachtung der Rauchmelder-Pflicht keine Bußgelder erhoben werden, kann es dennoch zu finanziellen Einbußen kommen. So ist es beispielsweise möglich, dass Versicherung aufgrund fehlender Brandmeldeanlagen keinen Schadenersatz leisten, wenn im Anschluss eines Feuerschadens davon ausgegangen werden kann, dass sich durch frühzeitiges Alarmieren ein Schaden hätte verhindern lassen.

Bundesländer ohne Rauchmelder-Pflicht

In Berlin und Brandenburg soll die Rauchmelder-Pflicht kurzfristig eingeführt werden. Auch Sachsen diskutiert über eine Einführung. Allerdings wird sich diese eher auf die Installation von Rauchmeldern in Neubauten beschränken. Einer der Hauptgründe ist laut der Landesministerien die Tatsache, dass die Beachtung der Rauchmelder-Pflicht durch die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert werden müsste (wofür die notwendigen Kapazitäten fehlen). Dies beträfe sowohl die Installation als auch die Funktionstüchtigkeit der Geräte. Auch in den Ländern, in welchen die Montage und Inbetriebnahme einer funktionstüchtigen Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist, gibt es derzeit noch keine funktionierende Regelung zur Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Regelung besagt vor allem, dass die Eigentümer der Immobilien oder deren Besitzer (also Mieter), für die Erfüllung der Rauchmelder-Pflicht zuständig sind.

Kauf und Inbetriebnahme eines vorschriftsmäßigen Rauchmelders

Jährlich sterben zahlreiche Menschen an den Folgen eines Wohnungs- oder Hausbrandes. Hauptursache sind die giftigen Verbrennungsgase. Rauchmelder bieten hier (insbesondere nachts) einen wirksamen Schutz vor den Gefahren einer Rauchvergiftung.
Beim Kauf eines passenden Produktes ist nach bestehender Rauchmelder-Pflicht darauf zu achten, dass der Melder der DIN Norm 14604 entspricht. Zudem empfiehlt der deutsche Feuerwehrverband, dass ein Brandmelder folgende Eigenschaften besitzen sollte:

  • VdS-Siegel
  • Bereitschaftsanzeige
  • Batterieselbsttest
  • Betriebsprüftaste

Fazit

Mittlerweile ist in beinahe allen Landesbauordnungen der Bundesländer die Pflicht zur Installation eines Rauchmelders verankert. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen – und wollen – hier noch nachziehen. Dabei muss die Pflicht durch den Hauseigentümer bzw. den Mieter erfüllt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld sowie die Gefährdung des eigenen Lebens und das der Mitbewohner.Darüber hinaus ist es ratsam, mehrere installierte Brandmelder über Funk zu vernetzen. Wenn Sie Unterstützung bei der Produktauswahl benötigen, können Sie hier über unser Fachportal einen Elektriker aus Ihrer direkten Umgebung kontaktieren. Dieser berät Sie gern und übernimmt zudem die fachgerechte Montage und Inbetriebnahme Ihrer Brandmeldeanlage.

 

Über unsere*n Autor*in
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