Eine relativ preiswerte und simple Möglichkeit, die heimische Sicherheit zu erhöhen, sind Rauchmelder. Die Montage der Geräte entscheidet dabei jedoch maßgeblich über Nutzen und Unsinn, denn falsch angebracht können Brandmeldegerät nicht korrekt arbeiten. Elektriker.org erklärt, wie und wo Sie Rauchmelder richtig anbringen und wann die Hilfe eines Profis notwendig wird.
Ebenso wie Sie sich für die Auswahl eines Rauchmelders genügend Zeit nehmen und im Vorfeld über Prüfsiegel und technische Anforderungen informieren sollten, darf auch die Montage nicht voreilig geschehen. Denn natürlich können Sie Rauch-, Wärme- oder sonstige Brandmelder nicht einfach irgendwie und irgendwo installieren. Um die maximale Funktionsleistung der Geräte nutzen zu können, müssen gewisse Standards beachtet werden. Wie diese im Einzelnen aussehen, welche Möglichkeiten der Anbringung Sie haben und welche Rechte und Pflichten es rund um das Thema Rauchmelder in Mietwohnungen gibt, erfahren Sie im Folgenden auf Elektriker.org.
Batteriebetriebene Rauchmelder richtig anbringen
Wenn Sie einen Rauchmelder kaufen möchten, haben Sie nicht nur die Wahl zwischen verschiedenen Modellen mit unterschiedlichem Funktionsumfang; auch die Art der Anbringung der Rauchmelder kann auf mehrere Arten erfolgen:
- Anbohren und -schrauben der Montageplatte
- Ankleben der Montageplatte oder des Rauchmelders selbst
- Magnetbefestigung
Entscheidend ist hierbei der feste Sitz. Verlassen Sie sich also nicht einfach auf doppelseitiges Klebeband, sondern greifen Sie ausschließlich auf professionelle Halterungssysteme aus dem Fachhandel zurück!
Achten Sie zudem auf die Herstellerangaben und allgemeingültige Empfehlungen darüber, wo Rauchmelder anzubringen sind. Im Hinblick auf die Verteilung der Geräte innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses heißt es:
- Jeweils ein Rauchmelder sollte im Flur und Treppenhaus sowie in jedem Schlaf- und Kinderzimmer installiert werden. Idealerweise wird auch das Wohnzimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet.
- In Küche oder Bad sind Rauchmelder nur bedingt zu empfehlen, da Wasserdampf und Qualm hier für Fehlalarme sorgen können. Besser geeignet sind Wärmemelder.
- Der Rauchmelder wird in der Mitte des Raumes an der Decke angebracht.
- Er muss immer waagerecht montiert werden. Bei Dachschrägen muss die Montageplatte demnach die Neigung ausgleichen.
- Der Rauchmelder darf nicht in unmittelbarer Nähe eines Fensters, einer Lüftung oder einer anderen Vorrichtung, die den Rauch vom Gerät wegleiten könnte und so ein Auslösen des Alarms verhindert, platziert werden.
- Unter dem Dach sollte der Rauchmelder stets etwa 50 cm unter der Decke, niemals in der Dachspitze angebracht werden.
- Der Rauchmelder darf nicht überklebt, überstrichen oder auf sonstige Weise in seiner Funktion behindert werden.
Netzbetriebene Rauchmelder vom Profi anbringen lassen
Der Betrieb mit Batterien ist die geläufigste Variante bei Rauchmeldern in Privathaushalten. Es gibt allerdings auch 230-Volt-Geräte, die zusätzlich oder stattdessen an das Stromnetz angeschlossen werden können. Wie bei allen Arbeiten an elektrischen Leitungen gilt hierbei: Überlassen Sie das Anschließen lieber einem geprüften Fachmann! Denn unsachgemäßes Arbeiten birgt ein enormes Risiko nicht nur für Ihre Gesundheit, sondern auch für die Elektrik und angeschlossene Geräte. Ziehen Sie also lieber einen qualifizierten Elektriker zurate; er übernimmt gern den Einbau der Rauchmelder, die Erstüberprüfung sowie die in der Folgezeit notwendige Wartung. So ist Ihr Zuhause sicher.
Rauchmelder in Mietwohnungen anbringen: Wer ist in der Pflicht?
Im Allgemeinen ist der Brandschutz eines Gebäudes Sache des Eigentümers. Dies gilt auch für Mietshäuser und -wohnungen. Diejenigen Bundesländer, die bereits eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt haben, übertragen in der Regel die Verantwortung auf den Vermieter: Er ist demnach für die fachgerechte Montage und turnusmäßige Wartung von Rauchmeldern in seinen Mietobjekten zuständig. Allerdings darf er die Kosten hierfür meist auf die Mieter umlegen.
Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist der Besitzer, nicht der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses für die Rauchmelder-Installation verantwortlich. Als Besitzer gilt dabei ab offiziellem Beginn des Mietverhältnisses – in der Regel gekennzeichnet durch die Schlüsselübergabe – der Mieter. Er muss sich demnach selbstständig um den Brandschutz in der Wohnung kümmern. Mehr zur Rauchmelder-Pflicht im Allgemeinen erfahren Sie hier.