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Sicherheitstechnik

Rauchwarnmelder für den privaten Wohnbereich – das müssen Sie wissen!

Elektriker.org Team
Verfasst von Elektriker.org Team
Zuletzt aktualisiert: 19. Januar 2022
Lesedauer: 4 Minuten

In der DIN-Norm 14676 werden alle gesetzlichen Bestimmungen für Rauchwarnmelder im privaten Bereich festgehalten! Was es bei der Anbringung der Geräte zu beachten gibt und welche alternativen Sicherheitsmaßnahmen Sie ergreifen können, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst!

Die klassischen Warnmelder in Deutschland sind sogenannte optische oder fotoelektrische Rauchmelder, die Rauchpartikel in der Raumluft erkennen und daraufhin den bekannten schrillen Alarmton auslösen. Dieses Prinzip macht den Rauchmelder einerseits zu einem sehr wirksamen Instrument zur Erkennung eines Brandes, andererseits kann die volle Funktionstüchtigkeit nicht in allen Räumen uneingeschränkt gewährleistet werden. Elektriker.org gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wissenswerten Informationen und Tipps zur Montage der Geräte.

Die rechtlichen Hintergründe

Die Anbringung von Rauchwarnmeldern im Wohnbereich ist hierzulande in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgehalten, dementsprechend bestehen unterschiedliche Gesetze und somit auch verschiedene Pflichten für Mieter und Vermieter.

Nach aktuellem Stand (September 2012) sind Rauchwarnmelder in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gesetzlich vorgeschrieben. Spezielle Übergangsfristen gelten noch in Bremen, Hessen, Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt, während im Saarland und in Thüringen Altbauten von der verpflichtenden Montage ausgeschlossen sind. In den übrigen Ländern sind dahingegen (noch) keine Gesetze erlassen worden (NRW, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Sachsen). Weitere Informationen dazu erhalten sie in diesem Artikel.

UNSER TIPP:
Im Normalfall ist der Bauherr bzw. der Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung für den Einbau eines Feuermelders verantwortlich. Wenden Sie sich daher zwecks Einbau an die verantwortliche Person und überprüfen Sie gegebenenfalls den Mietvertrag nach möglichen Klauseln!

Wie werden Rauchwarnmelder befestigt?

Die Befestigung einzelner Rauch- und Brandmelder ist recht einfach durchführbar, da sie nur an die Zimmerdecke geschraubt oder geklebt werden müssen. Ein Mindestabstand von 50 Zentimetern von Wänden, Dachschrägen und sonstigen Gegenständen sollte jedoch eingehalten werden! Damit der normale Luftzug zum Melder nicht gestört wird, ist außerdem von einer Platzierung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern, Luftschächten oder Ventilatoren abzuraten!

In mehrstöckigen Wohngebäuden bietet es sich zudem an, mehrere Rauchwarnmelder mit einer Funkverbindung zu vernetzen. Der große Vorteil liegt darin, dass ein Brandherd nicht nur in einem Teil des Hauses erkannt wird und eine Alarmierung im betroffenen Zimmer ertönt, sondern der Signalton auch unverzüglich an alle weiteren Geräte im ganzen Haus übermittelt wird. So ist eine flächendeckende Alarmierung garantiert!

ACHTUNG:
Für große Wohngebäude und weitläufige Bürokomplexe wird eine professionelle Planung vor der Montage empfohlen. Bedenken Sie, dass keine „blinden Flecken“ entstehen sollten und alle Bereiche vom Dachgeschoss bis in den Keller von einem Melder abgedeckt sind!

Die Alternativen für Zuhause

Die Brandalarmierung mittels Raucherkennung hat gerade in Küche und Badezimmer aber auch schwerwiegende Nachteile, weil hier durch die natürliche Rauchentwicklung beim Kochen oder der hohen Luftfeuchtigkeit im Bad Fehlalarme ausgelöst werden können. Mögliche alternative Geräte, die Flammen optisch erkennen oder die Raumluft auf Verbrennungsgase untersuchen, sehen wie folgt aus:

  • Bei einer überdurchschnittlich schnell ansteigenden Raumtemperatur alarmieren Wärmemelder mit einem Signalton. Darüber hinaus kann ein Maximalwert von zum Beispiel 70 Grad Celsius eingestellt werden, sodass sich der Melder sehr gut für die Küche eignet. Weitere Hinweise zur Befestigung des Wärmemelders finden Sie hier.
  • Mittels Sensoren erkennen Flammenmelder elektromagnetische Strahlungen, die vom Feuer abgegeben werden und anschließend in ein akustisches Signal umgewandelt werden.
  • Rauchgasmelder hingegen registrieren einen erhöhten Anteil an Kohlenmonoxid in der Raumluft, der nur bei einem Feuer in diesem Ausmaß auftreten kann.

Fazit

Die Gesetzeslage zur Anbringung eines Rauchwarnmelders ist in Deutschland uneinheitlich geregelt, da hier Länderzuständigkeiten betroffen sind. Die Montage der Geräte ist aber bei Beachtung einiger Grundregeln recht unkompliziert durchführbar. Die richtige Auswahl der Melder für Küche und Badezimmer erfordert hingegen Erfahrung und Fachwissen!

Über unsere*n Autor*in
Elektriker.org Team
Elektriker.org ist das Branchenverzeichnis für Elektriker-Fachbetriebe. Die Redaktion von Elektriker.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen rund um Elektrizität im eigenen Zuhause.