Die Rauchwarnmelderpflicht sorgt immer wieder für Diskussionen. Nach aktuellem Stand (August 2012) besteht erst in 9 von 16 Bundesländern eine solche gesetzliche Vorschrift; in zwei weiteren soll die Rauchwarnmelderpflicht in naher Zukunft folgen. Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen und warum Rauchmelder so wichtig sind, lesen Sie auf Elektriker.org.
Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Rauchwarnmelder-pflicht gibt es bisher nicht; noch ist die Gesetzgebung Sache der Länder. Und so ist es auch kaum verwunderlich, dass die Rauchwarnmelder-pflicht zum einen noch nicht in allen Bundesländern eingeführt wurde und zum anderen teils recht unterschiedlich ausfällt. Dabei sollte die Diskussion um eine gesetzliche Pflicht eigentlich überflüssig sein: Denn es müsste im Eigeninteresse jedes Deutschen liegen, sein Heim und seine Lieben zu schützen – zumal Rauchmelder relativ preisgünstig und innerhalb kürzester Zeit installierbar sind. Doch nach den Zahlen des BHE (Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen) hinkt die Bundesrepublik im internationalen Vergleich deutlich zurück, was den Anteil der Haushalte mit ausreichendem Rauchwarnschutz angeht. Lesen Sie auf Elektriker.org, welche Regelungen es in den einzelnen Bundesländern gibt und wie einfach Sie mit einem Rauchmelder die Sicherheit in Ihrem Haus beträchtlich erhöhen können.
Bundesländer mit Rauchwarnmelderpflicht und ihre spezifischen Regelungen
Die gesetzlichen Vorschriften rund um die Rauchwarnmelderpflicht variieren in den einzelnen Bundesländern: In der Regel wird in der Landesbauordnung der Einbau von mindestens einem Rauchmelder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in jedem Flur, der im Gefahrenfall als Rettungswege genutzt wird, vorgeschrieben. Dies gilt in erster Linie für Neubauten, außerdem tritt die Regelung bei Umbaumaßnahmen in Bestandsimmobilien in Kraft. Die Übergangsfristen für die von Umbauten unabhängige Nachrüstung in bestehenden Wohnungen sind in den Bundesländern unterschiedlich:
- Bremen: Rauchwarnmelderpflicht seit 2009. Gilt jedoch für Flure im Allgemeinen, nicht nur für solche, die als Rettungswege dienen. Übergangsfrist gilt noch bis zum 31. Dezember 2015.
- Hamburg: Rauchwarnmelderpflicht seit 2006. Übergangsfrist zur Nachrüstung in bereits vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010.
- Hessen: Rauchwarnmelderpflicht seit 2005, 2011 geändert. Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2014.
- Mecklenburg-Vorpommern: Rauchwarnmelderpflicht seit 2006. Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009.
- Niedersachsen: Rauchwarnmelderpflicht tritt am 01. November 2012 in Kraft. Gilt für Flure im Allgemeinen, nicht nur für solche, die als Rettungswege dienen. Übergangsfrist gilt noch bis zum 31. Dezember 2015.
- Rheinland-Pfalz: Rauchwarnmelderpflicht seit 2003. Übergangsfrist bis Juli 2012.
- Saarland: Rauchwarnmelderpflicht seit 2004. Bislang keine Regelungen zur Nachrüstung in Altbauten.
- Sachsen-Anhalt: Rauchwarnmelderpflicht seit 2009. Gilt für Flure im Allgemeinen, nicht nur für solche, die als Rettungswege dienen. Übergangsfrist gilt noch bis zum 31. Dezember 2015.
- Schleswig-Holstein: Rauchwarnmelderpflicht seit 2005. Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010.
- Thüringen: Rauchwarnmelderpflicht seit 2008. Bislang keine Regelungen zur Nachrüstung in Altbauten.
In Nordrhein-Westfalen wird über eine Rauchwarnmelderpflicht diskutiert, eine verbindliche gesetzliche Regelung soll möglichst noch 2012 gefunden werden. In den übrigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Sachsen) gibt es nach aktuellem Stand (August 2012) keine Pläne zur Einführung einer gesetzlich verankerten Rauchmelderpflicht. Experten plädieren jedoch immer wieder für eine bundeseinheitliche Regelung und raten gleichzeitig dringend zur Montage von Rauchmeldern in jedem Haushalt – unabhängig von gesetzlichen Pflichten!
Normen & Empfehlungen rund um das Thema Rauchmelder
Abgesehen von der Vorschrift zur Anbringung von Rauchmeldern in einzelnen Bundesländern gibt es weitere Normen oder Empfehlungen, die Sie für den optimalen Schutz Ihres Heims beherzigen sollten. Die korrekte Anwendung von Rauchmeldern beispielsweise wird geregelt über die Rauchwarnmelder DIN 14676, wogegen die DIN 14606 als Produktnorm die EU-Anforderungen an die Geräte selbst beschreibt.
- So sollten Sie sich beim Kauf von Rauchmeldern von einem Fachmann beraten lassen und nur solche Geräte kaufen, die durch anerkannte Gütesiegel gekennzeichnet sind. Diese müssen nicht teuer sein, geprüfte Qualität gibt es auch bei günstigen Rauchmeldern.
- Um die einwandfreie Funktion der Rauchmelder zu gewährleisten, müssen sie in der Mitte der Zimmerdecke angebracht werden. Sie dürfen nicht mit Farbe überstrichen oder die Sensoren auf andere Weise behindert werden. In Küche oder Bad sind stattdessen Wärmemelder zu empfehlen.
- Um sicherzugehen, dass das Gerät funktionstüchtig ist, sollten batteriebetriebene Rauchmelder mindestens einmal im Monat über den eingebauten Testknopf geprüft werden. Der Rauchmelder piept, wenn die Stromversorgung gegeben ist. Ein Rauchmelder-Testspray zeigt, ob der Sensor einwandfrei funktioniert. Netzbetriebene Geräte sollten von einem Elektriker angeschlossen und überprüft werden. Mehr zum Alarmsignal von Rauchmeldern lesen Sie hier auf Elektriker.org.