Rauchmelder können Leben retten – trotzdem sind sie nur in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben! Zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen erschweren zudem die Gesetzgebung. Was Sie in den betreffenden Ländern als Vermieter bzw. Mieter zu beachten haben, erfahren Sie hier auf Elektriker.org. Außerdem: Tipps zur fachgerechten Montage der Geräte.
Die Montage von Rauchmeldern ist recht einfach und auch die Kosten für die Geräte sind nicht besonders hoch. Dennoch haben nur etwa 60 Prozent aller deutschen Haushalte einen Rauchmelder! Diese im internationalen Vergleich recht geringe Zahl erklärt sich auch damit, dass die Geräte in nur 10 Bundesländern (Stand: August 2012) vorgeschrieben sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Vorschriften und die wichtigsten Hinweise zur fachgerechten Anbringung der Rauchmelder.
Die Gesetzeslage – eine Übersicht!
Die Anbringung von Rauchmeldern fällt in Deutschland unter das Baurecht und unterliegt damit den einzelnen Bundesländern. Die Konsequenz daraus sind viele einzelne Regelungen und Vorschriften, die Mieter und Vermieter zu beachten haben:
a.) In Neu- und Umbauten, in Schlaf- und Kinderzimmer und Fluren (als Rettungsweg)
- Saarland
- Thüringen
b.) Obige Regelungen plus Nachrüstungspflicht in vorhandenen Wohnungen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Hessen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Bremen (Nachrüstungspflicht bis 31.12.2015)
- Niedersachsen (Nachrüstungspflicht bis 31.12.2015)
- Sachsen-Anhalt (Nachrüstungspflicht bis 31.12.2015)
In den restlichen sechs Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin, Brandenburg) gibt es bisher noch keine gesetzlichen Regelungen!
Die Pflichten für Vermieter und Mieter
In der Regel muss der Vermieter für die Anbringung und die korrekte Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sorgen. Per ausdrücklicher Klausel im Mietvertrag kann jedoch die Installation bzw. der regelmäßige Batteriewechsel auf den Mieter übertragen werden.
Im Brandfall ist demnach der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit des Rauchmelders verantwortlich. Wenn die Pflichten ordnungsgemäß auf den Mieter übertragen wurden, muss der Vermieter trotzdem regelmäßig die Installation und Wartung der Brandmelder kontrollieren!
Klären Sie mit Ihrem Vermieter, ob Sie den Rauchmelder hinsichtlich des Designs austauschen können. Die für gewöhnlich weißen Gehäuse passen gerade bei dunklen Holzdecken nicht in die optische Ausrichtung der Zimmer – zahlreiche unterschiedliche Modelle sorgen jedoch leicht für Abhilfe!
So werden Rauchmelder angebracht
Bei der Anbringung gibt es einige grundlegende Regelungen zu beachten. Sollten Sie die Anbringung der Rauchmelder selbst durchführen wollen, dann achten Sie in jedem Fall auf die folgenden Aspekte:
- Rauchmelder müssen grundsätzlich an der Zimmerdecke befestigt werden!
- Der beste Platz ist in der Raummitte, sodass mindestens 50 cm Abstand von Wänden, Dachschrägen oder Schränken eingehalten werden können.
- Achten Sie darauf, dass ein normaler Luftzug im Bereich des Rauchmelders möglich ist. Der Bereich von Fenstern oder Luftschächten ist untauglich!
- Badezimmer und Küchen sind aufgrund der gewöhnlichen Dampf- und Rauchentwicklung für Rauchmelder nicht geeignet.
- Bringen Sie die Rauchmelder am besten so an, dass Sie diese leicht mit einem Stuhl oder einer Leiter erreichen können. Der Experte empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Geräte, um die Batterien frühzeitig austauschen zu können! Hier können Sie sich weiterführend zum Batteriewechsel informieren!